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Rechtsanwalt für Telemediengesetz

Abzugrenzen ist das Telekommunikationsrecht gegen das Telemedienrecht.  Das Telemedienrecht ist im Wesentlichen im Telemediengesetz (TMG) geregelt und bezieht sich auf die Regulierung von Internetangeboten und Pflichten der sog. Diensteanbieter (Webseitenbetreiber). Das TMG ist die wesentliche Vorschrift des Internetrechts. Beide Rechtsgebiete – das Telekommunikationsrecht und das Telemedienrecht – können einerseits dem IT-recht zugeordnet werden, aber auch dem Medienrecht. 

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06.02.2018
Bewertung Jameda:  Marketing für Ärzte ist ein wichtiges Instrument für die Akquise von Patienten – auch wenn Heilmittelwerberecht und ärztliches Standesrecht die Inhalte von Werbung beschränken, ist Online-Praxis Marketing generell erlaubt. Zu den Werbemaßnahmen gehören die Praxis-Homepage und Ärzteverzeichnisse, Google-Optimierungen, Patientenempfehlungen und Fachartikel. Gerade aber Bewertungen und Empfehlungen von Patienten bergen Risiken. Auf der einen Seite geben Sie wichtige Informationen für Dritte, die einen Arzt suchen, zum anderen aber können kritische Kommentare dazu führen, dass monatelanges positives Marketing zerstört wird. Denn negative Bewertungen werden oftmals deutlicher wahrgenommen als positive, auch wenn eine negative Bewertung ... weiter lesen
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