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Alstom S.A. mit Sitz in Saint-Ouen-sur-Seine ist ein französischer börsennotierter Konzern, der eine führende Stellung im Transportbereich einnimmt (überwiegend in der Herstellung von Schienenfahrzeugen und -systemen). Seit der Übernahme von Bombardier Transportation im Januar 2021 ist Alstom nach dem chinesischen Schienenfahrzeughersteller CRRC das zweitgrößte Unternehmen der Bahntechnik weltweit. Die deutsche Alstom-Gruppe beschäftigte vor der Übernahme von Bombardier Transportation etwa 2.500 Mitarbeiter und hatte 2018/2019 einen Jahresumsatz von 872 Millionen Euro. Ihre Standorte befinden sich in Berlin, München, Waibstadt, Braunschweig, Salzgitter und Stendal . Der ehemalige, 1994 erworbene Schienenfahrzeughersteller Linke-Hofmann-Busch in Salzgitter...
weiter lesenMainz (jur). Eine Kündigung, die bis 11.30 Uhr in den Briefkasten eingeworfen wird, gilt auf jeden Fall als noch am selben Tag zugestellt. Darauf, wann der Briefkasten tatsächlich gelehrt wurde, kommt es dann nicht an, heißt es in einem am Donnerstag, 28. November 2013, veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 10 Sa 175/139). Im Streitfall hatte eine Mitarbeiterin eines Reinigungsunternehmens ihre Kündigung erhalten. Nach von glaubhaften Zeugen bestätigten Angaben des Arbeitgebers war der Brief am 8. Oktober 2012 um 11.18 Uhr von Mitarbeitern in den Briefkasten eingeworfen worden. Die Reinigungskraft erhob am 30. Oktober 2012 Kündigungsschutzklage. Sie behauptete, die reguläre Post sei am 8. Oktober schon früher gekommen, und sie...
weiter lesenIm April 2023 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Dieser geht auf das EuGH-Urteil von 2019 und das BAG-Urteil von 2022 zurück und zielt darauf ab, die bestehende Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung zu präzisieren. Arbeitszeitaufzeichnung: Was müssen Arbeitgeber schon jetzt dokumentieren? Laut § 16 Abs. 2 ArbZG-E müssen Arbeitgeber den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung aufzeichnen, und zwar unabhängig vom Arbeitsort.Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn die Arbeitszeiterfassung den Mitarbeitern überlassen oder an Dritte delegiert wird. Noch besteht Wahlfreiheit hinsichtlich der eingesetzten Mittel (Stundenzettel,...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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