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Anwalt Arbeitsrecht WuppertalDas Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 23.11.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 88/21 entschieden, dass ein unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers und eine eigenmächtige Urlaubsnahme geeignet sind, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen. Ein Arbeitnehmer ist auch dann grundsätzlich nicht berechtigt, sich selbst zu beurlauben oder freizustellen, wenn er möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung von Urlaub oder eine Freistellung gehabt hätte. Ein solcher Anspruch ist im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes, ggf. im Wege einer einstweiligen Verfügung, durchzusetzen, nicht aber durch eigenmächtiges Handeln. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen...
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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. August 2022 zum Aktenzeichen 8 AZR 453/21 entschieden, dass der Begriff der „vertragsmäßigen Leistungen“ iSv. § 74 Abs. 2 HGB*, auf deren Grundlage sich bei einem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot die gesetzliche (Mindest-)Karenzentschädigung berechnet, nur solche Leistungen umfasst, die auf dem Austauschcharakter des Arbeitsvertrags beruhen und die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Vergütung für geleistete Arbeit schuldet. Deshalb sind, soweit der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Gewährung von Restricted Stock Units (RSUs – beschränkte Aktienerwerbsrechte) nicht mit seinem Arbeitgeber , sondern mit der Obergesellschaft der Unternehmensgruppe...
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Berlin (jur). Das Arbeitsgericht Berlin will Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder den Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitgebern erleichtern. Eine Tarifklausel, die Arbeitnehmer nach einem Arbeitgeberwechsel benachteiligt, verstoße gegen EU-Recht und sei daher nicht anwendbar, wie das Arbeitsgericht am Mittwoch, 18. März 2015, entschied (Az.: 60 Ca 4638/14). Im öffentlichen Dienst hängt die Vergütung unter anderem von der Berufserfahrung ab. Nach einer Klausel des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder wird dabei die Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber stärker berücksichtigt als die bei einem anderen Arbeitgeber erworbene Berufserfahrung. Das Arbeitsgericht Berlin hält dies nach...
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