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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht Kündigungen von Betriebsratswahlinitiatorinnen sind unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteilen vom 08.11.2022 zu den Aktenzeichen 8 Sa 243/22, 8 Sa 242/22 und 8 Sa 244/22 entschieden, dass die Kündigungen von Betriebsratsinitiatorinnen unwirksam sind. Aus der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 08.11.2022 ergibt sich: Die Klägerin war seit Mai 2018 bei der Beklagten, einer Autovermietung, am Flughafen Düsseldorf als Rental Sales Agentin, bei der kein Betriebsrat gebildet ist, beschäftigt. Am 16.01.2021 erteilte die Beklagte der Klägerin wegen angeblichen Zuspätkommens an drei Tagen eine Abmahnung . Am 09.08.2021, 11.08.2021, 14.08.2021 und 17.08.2021 stempelte die Klägerin sich zwischen vier bis 22 Minuten zu spät ein. Gemeinsam mit zwei Kolleginnen lud die Klägerin mit Schreiben vom 20.08.2021 ... weiter lesen
Arbeitsrecht Nach einer Kündigung ist neben der 3-Wochen-Frist zur Klageerhebung häufig auch eine viel kürzere Frist zu beachten
04.05.2015
Vielen ist bekannt, dass man nach einer Kündigung als Arbeitnehmer schnell reagieren muss, da man eine rechtswidrige Kündigung – mit wenigen Ausnahmen – nicht mehr angreifen kann, wenn man nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingelegt hat. Weniger bekannt ist, dass es nach Zugang der Kündigung auch kürzere Fristen zu beachten gilt: Wenn etwa ein Nicht-Vertretungsberechtigter eine Kündigung unterschrieben hat (z. B. der Personalleiter ohne Einzelprokura) oder eine Kündigung mit einem nicht leserlichen Namenskürzel unterzeichnet wurde. Hier muss man schon in den ersten Tagen nach der Kündigung reagieren! Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung kann nur von einem ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitszeugnis muss nicht vollständig auf Firmenpapier gedruckt sein
Köln (jur). Aus einem Unternehmen ausscheidende Arbeitnehmer können nicht ein vollständig auf Geschäftspapier verfasstes Arbeitszeugnis verlangen. Verwendet die Arbeitgeberin in der Korrespondenz mit Dritten nur für die erste Seite das Geschäftspapier, muss auch nur die erste Seite des Arbeitszeugnisses mit dem Briefpapier des Unternehmens ausgestellt werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 12. September 2023 (Az.: 4 Sa 12/23).  Der Kläger war zuletzt als operativer Niederlassungsleiter eines Speditionsunternehmens angestellt. In einem Zwischenzeugnis vom 30. April 2019 bescheinigte ihm die Unternehmensleitung, dass er „die vereinbarten Ziele nachhaltig und mit höchstem Erfolg“ verfolge. Auch habe er durch „qualitativ und quantitativ ... weiter lesen
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