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Erfurt (jur). Werden über einen Firmen-PC trotz Verbotes Pornos heruntergeladen, muss dies nicht zu einer fristlosen Kündigung des Beschäftigten führen. Unter Umständen ist eine Abmahnung ausreichend, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 AZR 186/11). Im entschiedenen Rechtsstreit verlor der Kläger dennoch seinen Job. Der Arbeitgeber konnte das Arbeitsverhältnis des Klägers wegen dessen leitender Tätigkeit ohne nähere Begründung gegen Zahlung einer Abfindung auflösen. Konkret hatte ein seit 15 Jahren angestellter Abteilungsleiter einer Bausparkasse in Bayern gegen seine fristlose und ordentliche Kündigung geklagt. Der...
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Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem wegweisenden Urteil vom 20. Juni 2024 , die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, wenn Schadenersatz bei DSGVO-Verstoß das Thema ist. Konkret geht es um den Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Arbeitgeber nicht erfüllt wird. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten in Arbeitsverhältnissen und unterstreicht die Bedeutung der Rechte, die Betroffenen durch die DSGVO zustehen. Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs als Grundlage für Schadenersatz Das Bundesarbeitsgericht folgt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Betroffene Schadenersatz verlangen können. Der EuGH hat klargestellt, dass...
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Viele Arbeitnehmer unterzeichnen voreilig, in einer Drucksituation, auf Zwang des Arbeitgebers , überrumpelt oder unüberlegt einen Aufhebungsvertrag . Nicht selten fragen sich Arbeitnehmer dann, was sie unternehmen können, wenn sie den Aufhebungsvertrag doch nicht unterzeichnen wollten. Geisteszustand Ein Aufhebungsvertrag kann deswegen unwirksam sein, wenn ein Arbeitnehmer die Annahme des entsprechenden Vertragsangebots in einem Zustand vorübergehender Störung ihrer Geistestätigkeit im Sinne von. § 105 Abs. 2 Alt. 2 BGB erklärt hat und die Willenserklärung deshalb nichtig ist. Hier ist die Messlatte sehr hochgesteckt, denn der Arbeitnehmer muss möglichst durch ärztliche Atteste...
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