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In Deutschland ist der rechtliche Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber gesetzlich verankert. Sollte ein Arbeitnehmer das Gefühl haben, dass seine Kündigung unberechtigt ist, hat er die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. In diesem Ratgeber wird der Ablauf einer Kündigungsschutzklage von der Einreichung der Klage bis zum Urteil erklärt. Einreichung der Klage: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann schriftlich oder mündlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Klage schriftlich einzureichen, um alle relevanten...
weiter lesenDie Insolvenz von Esprit und der damit verbundene Verlust von fast allen 1300 Arbeitsplätzen sind ein schwerer Schlag für die deutsche Einzelhandelsbranche. Esprit war einst eine der führenden Modemarken und ein fester Bestandteil vieler deutscher Einkaufsstraßen. Doch der Konkurs des Modehändlers deutet auf eine tiefgreifende Krise in der Modeindustrie hin, die sich bereits vor der Corona -Pandemie abzeichnete. Die Insolvenz ist nicht nur ein Symptom dieser Krise, sondern verstärkt sie auch noch weiter. Esprit hatte b ereits im Jahr 2020 ein Schutzschirmverfahren für mehrere deutsche Gesellschaften beantragt und musste damals 50 Filialen schließen und rund 1100 Stellen abbauen . Trotz dieser Maßnahmen konnte das Unternehmen seine wirtschaftliche Lage nicht verbessern und...
weiter lesenEin Urteil zur Frage, ob der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber angesetzten Personalgespräch teilnehmen muss, hat das LAG Nürnberg Anfang September 2015 erlassen (Urt. des LAG Nürnberg vom 01.09.2015, Sa 592/13). Es hat dabei die Vorinstanz in ihrem Urteil bestätigt. Eine Revision ist allerdings vom LAG Nürnberg für die beklagte Arbeitgeberin zugelassen worden, weil die Rechtsfrage offensichtlich vom BAG noch abweichend entschieden werden könnte. Sachverhalt: Die beklagte Arbeitgeberin hatte die Arbeitnehmerin und Klägerin mit Schreiben vom 26.04.2013 zu einem Personalgespräch am 30.04.2013 eingeladen. Mit einer E-Mail vom 26.04.2013 erkundigte die Klägerin sich nach dem Anlass für das Gespräch. Zu dem angesetzten Personalgespräch...
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