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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Arbeitnehmerüberlassungsrecht
Arbeitsrecht
Kündigung einer Musicaldarstellerin wegen fehlender Corona-Schutzimpfung
Das Arbeitsgericht Berlin hat am 03.02.2022 zum Aktenzeichen 17 Ca 11178/21 entschieden, dass eine Musicaldarstellerin mit ihrer Kündigungsschutzklage scheitert.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Berlin Nr. 03/22 vom 02.03.2022 ergibt sich:
Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona -Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen.
Im zugrundeliegenden Fall hatte die Klägerin mit zwei Veranstaltungsgesellschaften Arbeitsverträge für die Proben und die Beschäftigung in einem Musical geschlossen. Vor Vertragsbeginn erfuhren die Arbeitgeberinnen, dass die Klägerin ungeimpft war und kündigten die Arbeitsverhältnisse ordentlich fristgerecht. Die ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Bei zweijähriger Weiterbildung meist auch zwei Prämien
Karlsruhe (jur). Arbeitslose, die erfolgreich eine zweijährige Weiterbildung absolvieren, können auch nach einer „gestreckten Abschlussprüfung“ zwei Weiterbildungsprämien kassieren. Das hat am Mittwoch, 25. Mai 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 11 AL 29/21 R). Es reagierte damit auf die zunehmenden Änderungen und Modernisierung der Ausbildungsordnungen.
Laut Gesetz erhalten die Teilnehmer einer Weiterbildung nach erfolgreicher Zwischenprüfung 1.000 und nach der Abschlussprüfung weitere 1.500 Euro. Dies soll die Teilnehmer zum Durchhalten motivieren und so ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Inzwischen werden die Ausbildungsordnungen aber vermehrt derart geändert, dass die Zwischenprüfung zugunsten einer sogenannten gestreckten Abschlussprüfung ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Smiley in Vorschlagsliste für Betriebsratswahl unzulässig
Köln (jur). In der Vorschlagsliste einer Betriebsratswahl dürfen die aufgeführten Wahlvorschläge kein Smiley enthalten. Ein Bildzeichen ist „als Bestandteil eines Kennworts unzulässig, wenn es wie das Smiley lediglich einen Stimmungs- oder Gefühlszustand ausdrückt, keine eindeutige Wortersatzfunktion hat und demgemäß üblicherweise nicht mit ausgesprochen wird“, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln mit Beschluss vom Freitag, 1. Dezember 2023 (Az.: 9 TaBV 3/23).
Im Streit ging es um die Betriebsratswahl eines weltweit tätigen Logistikunternehmens mit einem Betrieb am Flughafen Köln/Bonn sowie im benachbarten Troisdorf. Fünf Arbeitnehmer fochten die Wahl des 25-köpfigen Betriebsrats an. Sie rügten, dass der Wahlvorschand ihren Wahlvorschlag mit dem verwendeten Listenkennwort zurückgewiesen ... weiter lesen
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