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Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 03.06.2020 zum Aktenzeichen 1 Sa 72/20 entschieden, dass ein Arbeitgeber regelmäßig erst einmal abmahnen muss, bevor er das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Dies gilt insbesondere, wenn der betroffene Arbeitnehmer nur einmal unentschuldigt gefehlt hat und zwar auch dann, wenn dies bereits am dritten Arbeitstag passiert. Aus der Pressemitteilung des LAG SH vom 28.09.2020 ergibt sich: Der Beklagte hatte die Klägerin zum 1. August 2019 als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte eingestellt. Nachdem sie am 1. und 2. August vor dem Wochenende gearbeitet hatte, blieb sie am 5. und am 6. August vereinbarungsgemäß zwecks Kindergarten-Eingewöhnung ihres Sohnes der Arbeit fern. Mit Schreiben vom...
weiter lesenLeipzig (jur). Richterinnen und Richter können anders als verbeamtete Personen ihre Arbeitsleistung nicht in einem Lebensarbeitszeitkonto gutschreiben lassen. Denn die Tätigkeit eines Richters richtet sich nicht nach konkret vorgegebenen Arbeits- und Dienstzeiten, sondern wird nach Arbeitspensen bemessen, urteilte am Donnerstag, 12. Januar 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 22.21). Ein Lebensarbeitszeitkonto setze aber die konkrete Festlegung einer Wochenarbeitszeit voraus. Im konkreten Fall ging es um einen früheren Richter eines Landgerichts in Hessen. Bereits vor Eintritt in den Ruhestand hatte er die Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos verlangt. Entsprechende Landesregelungen für Beamtinnen und Beamte müssten auch für Richter gelten. Der Richter meinte, dass ihm aufgrund seiner...
weiter lesenArbeitsgericht Bochum, Urteil vom 05.08.2022 - 5 Ca 325/22 - Das Arbeitsgericht Bochum hat entschieden, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Vorlage eines Corona-Testzertifikats von "Dr. Ansay" durch den Arbeitnehmer unwirksam gewesen ist. Der Fall: Ein Call-Center-Mitarbeiter eines bundesweit bekannten Video-Commerce-Anbieters erschien kurz nach Einführung der 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz (Ende November 2022) außerhalb seiner Dienstzeit im Unternehmen, um für einen privaten Anlass noch etwas von seinem Arbeitsplatz abzuholen. Ihm wurde von den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes jedoch der Zutritt verweigert, weil er die Bescheinigung über einen negativen Corona-Tests der "Arztpraxis Dr. med. Eva Maria Ansay"...
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