Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Luxemburg (jur). Quarantäne ist keine Krankheit. EU-Recht verlangt daher nicht, dass Urlaubstage nachgeholt werden können, wenn in dieser Zeit eine Quarantäne angeordnet wurde, urteilte am Donnerstag, 14. Dezember 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-206/22). Eine seit dem 17. September 2022 geltende deutsche Regelung, wonach Quarantänetage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, kann danach aber bestehen bleiben. Für die Zeit davor müssen Arbeitgeber betroffene Urlaubstage aber nicht nachgewähren. Danach muss ein Sparkassen-Beschäftigter aus Rheinland-Pfalz wohl auf die Nachholung seines Urlaubs im Dezember 2020 verzichten. Weil er Kontakt zu einer positiv auf Covid 19 getesteten Person hatte, hatte das Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet. Er selbst blieb allerdings...
weiter lesenDas Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschied am 1.10.2024 in einem prominenten Fall zur Entgeltgleichheit zugunsten einer Mitarbeiterin in einem Autobauer-Betrieb – allerdings nur teilweise. Während die Klägerin eine vollständige Angleichung ihres Gehalts an das ihrer männlichen Kollegen forderte, sprach das Gericht lediglich eine Anpassung auf den Median der männlichen Vergleichsgruppe zu. Die Argumentation des Gerichts und das zugrunde liegende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) werfen Fragen zur Reichweite der Equal-Pay-Ansprüche auf ( Urteil vom 01.10.2024- 2 Sa 14/24 ). Differenzberechnung als Maßstab für Gleichbehandlung Im Fall der langjährigen Mitarbeiterin, unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), zielte die Klage auf eine...
weiter lesenErfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Mittwoch, 25. Mai 2022, entschieden, dass Mindestlöhne nicht von einer möglichen Rückforderung ausgenommen sind, wenn der Arbeitgeber insolvent wird (Az.: 6 AZR 497/21). Bei einer Lohnrückzahlung sei das Existenzminimum der betroffenen Arbeitnehmer aber durch Sozialleistungen und Pfändungsschutz gesichert. Nach der Insolvenzordnung ist auch eine Rückforderung von Lohn für bis zu drei Monate vor dem Insolvenzantrag vorgesehen. Voraussetzung für diese sogenannte Insolvenzanfechtung ist, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits zahlungsunfähig war. Das dann zurückgeholte Geld kommt dann aber anteilig allen Gläubigern zugute. Im hier vorliegenden Fall bekam die Arbeitnehmerin in den letzten zwei Monaten vor Insolvenzantrag noch Lohnzahlungen...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.