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Tarifrecht
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Was ist das Tarifrecht?
Das Tarifrecht ist ein Untergebiet des Arbeitsrechts. Es befasst sich mit dem Tarifvertrag, der zwischen den Tarifverbänden – also den Verbänden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern –
ausgehandelt wird. Das Tarifrecht beruht auf der durch das Grundgesetz garantierten Tarifautonomie, die es den Tarifverbänden ermöglicht, weitgehend ohne staatliche Beeinflussung übergeordnete Vereinbarungen insbesondere über Löhne und Gehälter zu treffen.
Womit beschäftigt sich das Tarifrecht im Einzelnen?
Das Tarifrecht behandelt die Formalien, den Abschluss und die Wirkung von Tarifverträgen unter den Tarifvertragsparteien. Dies sind Gewerkschaften sowie die Verbände von Arbeitgebern oder auch einzelne Arbeitgeber. Für die Mitglieder der Tarifverbände bzw. die Vertragspartner besteht mit Abschluss eines Tarifvertrages die sogenannte Tarifbindung – das Ausgehandelte ist verbindlich. Es gibt jedoch auch allgemeinverbindliche Tarifverträge.
Gesetzliche Grundlage:
Das Tarifrecht wird durch das Tarifvertragsgesetz geregelt. Dieses Gesetz gibt es seit 1949. Die Tarifautonomie beruht auf Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und ist Teil der Koalitionsfreiheit, d. h. des verfassungsmäßigen Rechts von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sich zwecks Wahrung ihrer Interessen zu Verbänden zusammenzuschließen.
Was bedeutet „Allgemeinverbindlichkeit“?
Ein Tarifvertrag kann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeingültig erklärt werden. Voraussetzungen:
- Es besteht Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuß,
- eine Tarifvertragspartriei hat dies beantragt,
- die tarifgebundenen Arbeitgeber beschäftigen nicht weniger als 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer,
- die Allgemeinverbindlicherklärung erscheint im öffentlichen Interesse als geboten.
Liegt ein sozialer Notstand vor, sind die beiden letzten Voraussetzungen entbehrlich.
Was ist das Tarifregister?
Das Tarifregister wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt. Darin sind alle Tarifverträge vermerkt; auch Änderungen und Aufhebung sowie der Status der Allgemeinverbindlichkeit werden hier registriert.
Was ist der typische Inhalt eines Tarifvertrages?
Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Er enthält Einzelheiten zu den Arbeitsverhältnissen der Arbeitnehmer und regelt Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Ein Tarifvertrag enthält meist Regelungen zu
- Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
- Arbeitsbedingungen (Schichtarbeit, Nachtarbeit),
- Arbeitsentgelten,
- Arbeitszeiten,
- Gewährung von Urlaub,
- Laufzeit des Tarifvertrages.
Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?
Wichtige Arten von Tarifverträgen sind z. B.:
- der Haustarifvertrag (auch: Firmentarifvertrag), welcher zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und der Gewerkschaft geschlossen wird,
- der Konzerntarifvertrag zwischen einem Konzern und einer Gewerkschaft,
- der Flächentarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband einer Branche und der Gewerkschaft (bezieht sich auf einen bestimmten Tarifvertragsbezirk, z. B. ein Bundesland oder die gesamte Bundesrepublik Deutschland),
bzw. mit Bezug auf den Inhalt:
- der Lohn- und Gehaltstarifvertrag (der für eine bestimmte Laufzeit die Höhe von Löhnen und Gehältern regelt),
- der Manteltarifvertrag (der längerfristig weitere Arbeitsbedingungen regelt, etwa Kündigungsfristen und Urlaub).
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