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Mario Wüst Rechtsanwälte Bohlender, Wüst & Lindholz
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Arbeitnehmererfinderrecht


ContiTech baut 1.600 Stellen in Deutschland ab – was betroffene Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
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(4 Bewertungen)07.05.2026Dr. Jens Usebach LL.M.Arbeitsrecht
Herr Dr. Jens Usebach LL.M.

Der Automobilzulieferer ContiTech plant einen erheblichen Personalabbau in Deutschland. Nach den bekannt gewordenen Informationen sollen bundesweit rund 1.600 Stellen wegfallen. Für viele Beschäftigte bedeutet dies eine erhebliche Verunsicherung, auch wenn der Abbau nicht vorrangig über betriebsbedingte Kündigungen erfolgen soll. Vielmehr setzt ContiTech auf ein Freiwilligenprogramm, interne und externe Vermittlungsmöglichkeiten sowie weitere sozialverträgliche Maßnahmen. Zugleich sollen Investitionszusagen und Zukunftsperspektiven für deutsche Standorte vereinbart worden sein. Betriebsbedingte Kündigungen sollen nach derzeitigem Stand bis mindestens Ende 2030 vermieden werden. Für betroffene Arbeitnehmer ist diese Ausgangslage rechtlich und wirtschaftlich sehr bedeutsam. Denn...

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Datenschutz im Home-Office: Was gilt es für Arbeitgeber zu beachten?
23.02.2021Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Datenschutz im Home-Office: Was gilt es für Arbeitgeber zu beachten?

Aufgrund der Corona Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer im Homeoffice. Inwieweit sind Arbeitgeber für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich?   Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass Arbeit im Homeoffice immer gefragter ist. Dies gilt jedenfalls für Arbeiten, die im Büro anfallen Häufig geschieht dies, weil der Arbeitnehmer lieber im Homeoffice tätig ist, um sich keiner unnötigen Gefahr einer Ansteckung auszusetzen. Ebenso kommt es vor, dass dies auf Weisung des Arbeitgebers geschieht.    Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit häufig personenbezogene Daten z.B. von Kunden verarbeiten. Hier stellt sich zunächst einmal die Frage, inwieweit der Arbeitgeber darauf achten muss, dass diese Daten außerhalb seiner Räumlichkeiten hinreichend geschützt...

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BAG: Überwachung mittels Keylogger ohne konkreten schweren Verdacht unzulässig
27.07.2017Dr. Artur KühnelArbeitsrecht
Herr Dr. Artur Kühnel

Der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, ist nach § 32 Abs. 1 BDSG unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht. BAG, Urteil vom 27. Juli 2017, 2 AZR 681/16, PM 31/17 Der Fall:  Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung. Der klagende Arbeitnehmer war bei der beklagten Arbeitgeberin seit dem Jahr 2011 als „Web-Entwickler“ beschäftigt. Bei der Freigabe eines Netzwerks teilte die Arbeitgeberin ihren Arbeitnehmern im April 2015 mit, dass der gesamte „Internet-Traffic“ und...

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