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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Arbeitnehmererfinderrecht
Arbeitsrecht Entschädigung von neuem Arbeitgeber schließt Lohn durch alten Arbeitgebers aus
Erfurt (jur). Wer sich nach Verkauf seines Betriebs mit dem Erwerber über eine Entschädigung wegen nicht erfolgter Weiterbeschäftigung einigt, kann von seinem alten Arbeitgeber keine Weiterbeschäftigung mehr verlangen. Das gesetzliche Widerspruchsrecht gegen den Mit-Verkauf des eigenen Arbeitsplatzes ist dann verwirkt, urteilte am Donnerstag, 17. Oktober 2013, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 8 AZR 974/12). Der damit abgewiesene Kläger arbeitete als Betriebsleiter bei einer Firma, die Kantinen bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung der Kantine, in der er zuletzt eingesetzt war, wurde Anfang 2011 von einem anderen Unternehmen übernommen. Der bisherige Arbeitgeber informierte die Mitarbeiter der Kantine über den „Betriebsübergang“. Bei einem Betriebsübergang ... weiter lesen
Arbeitsrecht Urlaub ist zuerst der gesetzliche Urlaub
Erfurt (jur). Wer Urlaub nimmt, nimmt in der Regel zuerst den gesetzlichen Urlaub. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Freitag, 17. Juni 2022, veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 9 AZR 353/21). Damit erschwerten die Erfurter Richter Ansprüche auf Abgeltung nicht genommener Urlaubstage.  Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt meist 20, bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Arbeitstage. Bei Schwerbehinderten kommen fünf beziehungsweise sechs gesetzlich verankerte Tage hinzu.  Der Kläger ist schwerbehindert und hatte laut Tarifvertrag Anspruch auf 32 Urlaubstage plus fünf Tage wegen seiner Schwerbehinderung. 2016 hatte er 26 Tage Urlaub genommen. Danach war er knapp zehn Monate arbeitsunfähig krank, ehe er Mitte 2017 in den Vorruhestand ging.  Mit seiner Klage meinte er, der ... weiter lesen
Arbeitsrecht Bestimmtheitserfordernis bei der ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers im Arbeitsrecht
Einleitung zum Rechtsthema: Nicht ganz unumstritten ist die Frage, ob eine Kündigung „hilfsweise“, „vorsorglich“ oder „zum nächstmöglichen Termin“ erfolgen kann und ob damit eine ausreichende Bestimmtheit vorliegt. Diese Fragen hat das BAG zuletzt in seinem Urteil vom 23.05.2013, 2 AZR 25/12 erörtert. Dabei führt das BAG aus, dass die Begriffe „hilfsweise“ und „vorsorglich“ in ausreichender Weise (im Ausgangsfall) den Willen des Arbeitgebers ausdrücken, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen. Die beiden vorgenannten Begriffe machen lediglich deutlich, dass der Arbeitgeber sich vorrangig auf einen anderen Beendigungstatbestand berufe. Bei der ordentlichen Kündigung sei die konkrete Nennung eines Beendigungstermins (also z. ... weiter lesen
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