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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Betriebsrat
Arbeitsrecht
BAG: Wirksame Verkürzung der Laufzeit einer sachgrundlosen Befristung nur mit Sachgrund möglich!
Eine Befristung, mit der die Laufzeit eines nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags verkürzt wird, bedarf eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG.
BAG, Urt. v. 14.12.2016 – 7 AZR 49/15
Der Fall:
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer vereinbarten Befristung am 31.07.2013 geendet hat. Die Arbeitgeberin ist mit dem Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen. Diese Befristung erfolgte ohne Vorliegen eines die Befristung rechtfertigenden sachlichen Grundes auf Grundlage des § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) in Verbindung mit einem anwendbaren Tarifvertrag.
§ 14 Absatz 1 Satz 1 TzBfG lautet auszugsweise: "Die Befristung ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Massiver Stellenabbau bei Fresenius Medical Care
Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA mit rechtlichem Sitz in Hof (Saale) und operativem Sitz in Bad Homburg vor der Höhe ist ein weltweit führender deutscher Anbieter von Dialyseprodukten und Dialysedienstleistungen zur überlebensnotwendigen medizinischen Versorgung von Menschen mit chronischem und akutem Nierenversagen.
Fresenius Medical Care kündigte nun an, dass weltweit 5.000 Arbeitsplätze gestrichen werden sollen.
In Deutschland sollen bis zu 750 Arbeitnehmer von 7.400 ihren Job innerhalb von 2-3 Jahren verlieren .
Die Gewerkschaft IG BCE und der Betriebsrat von Fresenius Medical Care sind entsetzt .
Der Stellenabbau soll alle Bereiche am Hauptsitz in Bad Homburg betreffen und auch weitere Standorte in Deutschland.
Fresenius Medical Care beteuert, dass der ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Kündigung aus dem öffentlichen Dienst
Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst steht derselbe Kündigungsschutz zu, wie „normalen“ Arbeitnehmern .
Kündigungsfristen
Besonders sind die Kündigungsfristen von Angestellten im öffentlichen Dienst unter Anwendung des TVÖD bzw. TV-L zu erwähnen.
Unter Anwendung des TVÖD oder TV-L kann Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst das Arbeitsverhältnis zum Beispiel vom Arbeitgeber nur zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. des Jahres zum sogenannten Quartalsende gekündigt werden.
So ergibt sich für unbefristete Arbeitsverhältnisse aus § 34 TVÖD / § 34 TV-L
Beschäftigungszeit
Kündigungsfrist
weniger als 6 Monate
2 Wochen zum ... weiter lesen
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