Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 23.11.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 88/21 entschieden, dass ein unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers und eine eigenmächtige Urlaubsnahme geeignet sind, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen. Ein Arbeitnehmer ist auch dann grundsätzlich nicht berechtigt, sich selbst zu beurlauben oder freizustellen, wenn er möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung von Urlaub oder eine Freistellung gehabt hätte. Ein solcher Anspruch ist im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes, ggf. im Wege einer einstweiligen Verfügung, durchzusetzen, nicht aber durch eigenmächtiges Handeln. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen...
weiter lesenWenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag oder im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses durch einen Vergleich beendet wird, ist es oft mit einer Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer verbunden. Obwohl die Freude über die möglicherweise hohe Abfindung zunächst groß ist, stellt sich schnell die Frage, wie hoch die Steuern auf die Abfindung sind. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die sogenannte Fünftelregelung für Arbeitnehmer wichtig. Auch auf eine Abfindung müssen Steuern gezahlt werden Arbeitnehmer müssen grundsätzlich Steuern auf ihre laufenden Einkünfte zahlen. In einem bestehenden Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer für das Gehalt direkt an das Finanzamt ab. Wird das...
weiter lesenKann der Betriebsrat eines Standortes eines Konzernunternehmens im Falle einer außerordentlichen oder ordentlichen Neuwahl die Mitbestimmung im Konzern dadurch ausweiten, indem er eine gemeinsame Betriebsratswahl auch für einen betriebsratslosen Standort eines anderen Konzernunternehmens initiiert, wenn beide Standorte eine einheitliche Leitung in allen wesentlichen sozialen und personellen Fragen haben? Diesem Beitrag liegt die folgende (vereinfacht dargestellte) Beispielsfall zugrunde: In einem Konzern besteht am Standort X, der zu dem einen Konzernunternehmen gehört, ein Betriebsrat. Darüber hinaus gibt es im Konzern und damit auch in dem mehrere hundert Kilometer entfernten Standort Z, der zu einem anderen Konzernunternehmen gehört, keinen...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.