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Nimmt eine Ausschlussfrist Ansprüche wegen des gesetzlichen Mindestlohns nicht aus, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Ausschlussfrist. Die Ausschlussfrist ist vielmehr nur insoweit unbeachtlich, als Ansprüche auf Mindestlohn tangiert sind. LAG Nürnberg, Urteil v. 9.5.2017 – 7 Sa 560/16, nicht rechtskräftig (Revision zum BAG zugelassen) Der Fall: Die Parteien streiten um Überstunden und Urlaubsabgeltung. Der klagende Arbeitnehmer war vom 1.1.2014 bis 31.7.2015 bei der beklagten Arbeitgeberin gegen eine monatliche Vergütung von zuletzt EUR 4.361,00 brutto beschäftigt. Ausweislich des schriftlichen Arbeitsvertrages hatte der Kläger einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen im Jahr. § 10 des Arbeitsvertrags lautet:...
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 370/20 ) erklärte eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen für unwirksam. Benachteiligung von Teilzeitkräften Eine Pflegekraft in Teilzeit klagte gegen ihren Arbeitgeber, einen ambulanten Dialyseanbieter mit über 5.000 Mitarbeitern. Laut Manteltarifvertrag (MTV) wurden Überstundenzuschläge nur für Arbeitszeiten über der regulären Wochenarbeitszeit von Vollzeitkräften gewährt. Diese Regelung benachteiligte Teilzeitbeschäftigte, da ihre Mehrarbeit nicht berücksichtigt wurde. Die Klägerin, deren Arbeitszeitkonto über 129 Überstunden aufwies, erhielt keine Zuschläge oder Zeitgutschriften. Sie verlangte eine Gutschrift von 38 Stunden und 39 Minuten sowie eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe eines Vierteljahresverdienstes. Während das...
weiter lesenWer sich als Arbeitnehmer aus Versehen verletzt und dadurch vorübergehend arbeitsunfähig wird, hat normalerweise Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das gilt allerdings nicht immer. Im vorliegenden Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der aufgrund einer ihm unsinnigen erscheinenden Weisung des Sicherungsbeauftragten einen Wutanfall am Arbeitsplatz bekam. Dabei schlug er dreimal heftig gegen ein Verkaufsschild. Dieser Vorfall hatte unangenehme Folgen für ihn: Er brach sich die Hand. Dies kam dadurch, weil sich hinter dem Schaumstoff eine Holzstrebe befand. Im Folgenden kam es zu einem Konflikt mit dem Arbeitgeber. Dieser wollte keine Lohnfortzahlung leisten, weil der Arbeitnehmer seiner Verletzungen selbst verschuldet habe. Denn er hätte bereits beim ersten Schlag merken müssen, dass sich hinter dem Schild...
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