Die Kündigung im Mietrecht stellt die Beendigung eines sogenannten Dauerschuldverhältnisses dar. Auch im Mietrecht gelten für die ordentliche Kündigung des Mietvertrages bestimmte Fristen, die in der Regel im Mietvertrag festgelegt werden. Wurde der Mietvertrag befristet abgeschlossen, also für einen bestimmten Zeitraum, ist eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitraum nicht möglich (oft bei Gewerbemietverhältnissen).
Auch der Mietvertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Seiten außerordentlich gekündigt werden. Damit ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden kann, muss ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegen. DAs ist der Fall, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist zumutbar ist.
Für die Kündigung eines Mietvertrages über eine Wohnung muss der Kündigende die Schriftform einhalten, so sieht es das Gesetz vor.
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Immer wieder gerät sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern in Vergessenheit, dass der Gesetzgeber bzgl. der maximal zulässigen Arbeitszeit Regeln aufgestellt hat, die es zu beachten gilt. Zweck der gesetzlichen Regelungen ist vor allem der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, der durch Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten nach der Arbeit, erreicht werden soll. Für Arbeitgeber kann die Missachtung der gesetzlich zulässigen Höchstwerte sogar ein teures Nachspiel haben. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten daher die gesetzlich zulässigen Höchstwerte kennen und einhalten. Grundsatz Grundsätzlich beträgt die tägliche Arbeitszeit maximal acht Stunden . Ausnahmsweise kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Mit 70 Jahren dürfen Notare nicht mehr Notare sein. Die in der Bundesnotarordnung enthaltene Altersgrenze stellt keine verbotene Altersdiskriminierung dar und dient dem legitimen Zweck, den Berufsstand zu verjüngen und jüngeren Notaren eine Chance zu geben, entschied der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 23. August 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: NotZ(Brfg) 4/22). Damit stehe die Altersgrenze auch mit EU-Recht im Einklang. Im konkreten Fall wird der Kläger, ein Anwaltsnotar dieses Jahr 70 Jahre alt. Mit Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze müsste er seine Notartätigkeit aufgeben. Anwaltsnotarinnen und -notare gibt es in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Teilen Nordrhein-Westfalens. Im Gegensatz zu einem...
weiter lesenErfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Kündigungen wegen beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Äußerungen in einem vermeintlich vertraulichen Chat erleichtert. Richten sich solche Äußerungen gegen Kolleginnen und Kollegen, müssen Arbeitnehmer besonders darlegen, warum sie auf die Vertraulichkeit gebaut haben, urteilte das BAG am Donnerstag, 24. August 2023, in Erfurt (Az.: Az: 2 AZR 17/23, 2 AZR 18/23 und 2 AZR 19/23). Neben den Inhalten spiele dabei auch die Größe der Chatgruppe eine Rolle. Im konkreten Fall geht es um eine Chatgruppe von zunächst sechs und zuletzt sieben Mitarbeitern der Fluggesellschaft TUI fly in Hannover. Sie gaben an, alle „langjährig befreundet“ zu sein. In ihrer Chatgruppe tauschten sie sich seit 2014 über Themen wie Fußball aus, aber...
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