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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Arbeitsgerichtsverfahren
Arbeitsrecht
Kündigungen von Gorillas-Fahrradkurieren nach wildem Streik wirksam
Berlin (jur). Fahrradkuriere müssen für die Teilnahme an einem „wilden Streik“ und einer damit einhergehenden Arbeitsverweigerung mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Die Teilnahme an einem Streik ist nur dann rechtmäßig, wenn dieser von einer Gewerkschaft getragen wird, urteilte am Mittwoch, 6. April 2022, das Arbeitsgericht Berlin (Az.: 20 Ca 10257/21, 20 Ca 10258/21 und 20 Ca 10259/21).
Im konkreten Fall lagen die drei beim Berliner Fahrradkurierunternehmen Gorillas angestellten Klägerinnen und Kläger mit ihrem Arbeitgeber im Streit. Sie forderten eine pünktliche Lohnzahlung und die Ausstattung mit Regenkleidung. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, nahmen sie mit anderen Beschäftigten an einem viertägigen „wilden Streik“ teil, also einem nicht von einer Gewerkschaft organisierten Streik. ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Unternehmen können Kopftuch unter Umständen verbieten
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13.10.2022 zum Aktenzeichen C-344/20 entschieden, dass eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, keine unmittelbare Diskriminierung darstellt, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird.
Aus der Pressemitteilung des EuGH vom 13.10.2022 ergibt sich:
Nach Ansicht des Gerichtshofs sind die Religion und die Weltanschauung als ein Diskriminierungsgrund anzusehen, da sonst der durch das Unionsrecht, insbesondere die Richtlinie 2000/78, vorgesehene allgemeine Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf beeinträchtigt würde.
Seit 2018 stehen sich L.F., eine Muslimin, die das islamische ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Kündigung wegen privater Internetnutzung
1. Grundsätze der Kündigung wegen privater Internetnutzung im Arbeitsrecht
Ist die private Internetnutzung im Arbeitsverhältnis nicht erlaubt, stellt die private Internetnutzung während der Arbeitszeit eine Arbeitspflichtverletzung dar, die eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht nach sich ziehen kann. Je nach der Schwere der Pflichtverletzung ist vor einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich.
a) Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist insbesondere möglich, wenn bei der privaten Internetnutzung auch Dateien mit pornografischen Inhalt heruntergeladen und gespeichert werden und dabei auch Straftaten verwirklicht werden, wie z.B. bei Kinderpornografie.
b) Eine ordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung ohne Abmahnung ist ... weiter lesen
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