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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kündigungsfristen Arbeitnehmer
Arbeitsrecht
Öffentliche Dienststellen müssen vor Mobbing schützen
Leipzig (jur). Kommunen und andere öffentliche Dienststellen müssen gegen Mobbing vorgehen. Tun sie dies nicht, können Beamte Anspruch auf Schadenersatz haben, urteilte am Dienstag, 28. März 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 6.2). Maßgeblich ist danach eine Gesamtschau der Geschehnisse.
Die Klägerin arbeitete seit 2007 als Stadtverwaltungsoberrätin im höheren Dienst der Stadt Naumburg (Saale) in Sachsen-Anhalt. Dort leitete sie den Fachbereich „Bürgerdienste, Recht und Ordnung“. Der im Mai 2014 wiedergewählte Oberbürgermeister verfügte im Juli 2014 eine Neuorganisation der Verwaltung. Dabei wurden die früher vier Fachbereiche in nunmehr drei Fachbereichen zusammengefasst.
Im Zuge dieser Neuorganisation musste die Klägerin ihren Posten als Fachbereichsleiterin aufgeben ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Kündigung wegen privater Internetnutzung
1. Grundsätze der Kündigung wegen privater Internetnutzung im Arbeitsrecht
Ist die private Internetnutzung im Arbeitsverhältnis nicht erlaubt, stellt die private Internetnutzung während der Arbeitszeit eine Arbeitspflichtverletzung dar, die eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht nach sich ziehen kann. Je nach der Schwere der Pflichtverletzung ist vor einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich.
a) Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist insbesondere möglich, wenn bei der privaten Internetnutzung auch Dateien mit pornografischen Inhalt heruntergeladen und gespeichert werden und dabei auch Straftaten verwirklicht werden, wie z.B. bei Kinderpornografie.
b) Eine ordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung ohne Abmahnung ist ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Kündigung per WhatsApp unwirksam
Mainz (jur). Kündigen per WhatsApp-Nachricht geht nicht. Denn die per WhatsApp übermittelte Kündigungserklärung genügt nicht dem gesetzlichen „Schriftformerfordernis“, stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 6. März 2023, veröffentlichten Urteil klar (Az.: 5 Sa 408/21).
Im konkreten Fall hatte ein bei einer Sicherheitsfirma tätiger Mitarbeiter seinem Chef mit einer WhatsApp-Nachricht am 7. Januar 2021 eine Kündigung zugesandt und darin erklärt, warum er nicht zum Dienst bei einem Kunden erschienen ist. Wörtlich hieß es zunächst: „Moin sorry ich komm heute nicht mehr auf die arbeit meine frau lässt sich von mir scheiden keine ahnung ob ich die nächsten tage überhaupt noch kommen werde.“
Mit Nachricht vom selben Tag erhielt der Arbeitgeber ... weiter lesen
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