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Aktuelle Rechtstipps zum Thema befristeter Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht
Rechte des Arbeitnehmers bei Lohnrückstand des Arbeitgebers
In der Regel wird der Arbeitslohn gem. § 614 BGB am ersten Tag des Folgemonats, in dem die Arbeit geleistet wurde, zur Zahlung fällig. Kann der Arbeitgeber die Vergütung zum Fälligkeitstermin nicht zahlen, kommt er mit der Lohnzahlung in Verzug .
1. Zurückbehaltungsrecht
Dem Arbeitnehmer kann bei rückständigen Lohn zunächst ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB zustehen (BAG 25.10.1984, Az. 2 AZR 417/83). Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung solange zurückbehalten darf, bis der Arbeitgeber die Lohnzahlung erbracht hat. Die Arbeitsleistung kann aber nicht verweigert werden, wenn der Lohnrückstand verhältnismäßig geringfügig oder nur eine kurzfristige Verzögerung der Lohnzahlung zu erwarten ist. In der Regel wird ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Gewichtung der Auswahlkriterien
Das Kündigungsschutzgesetz nennt in § 1 drei Gründe auf die der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses stützen kann. § 1 KSchG nennt hier die Gründe in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen und die dringenden betrieblichen Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen.
Durchführung einer Sozialauswahl im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung
Im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist darüber hinaus noch eine Sozialauswahl durchzuführen. Dabei wird die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers anhand sozialer Gesichtspunkte , nämlich Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten sowie einer gegebenenfalls ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitsgeber sein?
Nahezu jeder Arbeitnehmer kennt die Situation, wenn vor der Arbeit der Wecker klingelt und man feststellen muss, dass man erkrankt ist. Sei es eine starke Erkältung, eine Grippe, plötzliche Zahnschmerzen oder gar Schlimmeres, mit dem Ergebnis, dass man nicht dazu in der Lage ist, seine Arbeit aufzunehmen bzw. eine Arbeitsaufnahme zu einer Verschlimmerung der Erkrankung oder einer Verzögerung der Genesung führen würde. Gerade wer zum ersten Mal in diese Situation gerät, fragt sich, was nun zu tun ist. Wann muss ich meinen Arbeitgeber über meine Erkrankung in Kenntnis setzen? Muss ich ggf. sogar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch ärztliches Attest oder „gelber Schein“ genannt) vorlegen?
Unterscheidung Anzeigepflicht und Nachweispflicht
Welche ... weiter lesen
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