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Rechtsanwalt ArbeitskampfrechtWas ist Mobbing?
Mobbing bedeutet, Menschen systematisch psychisch zu schikanieren und zu quälen. Mobbing am Arbeitsplatz hat oft das Ziel, eine bestimmte Person aus der Abteilung oder dem Betrieb zu vertreiben, teilweise im Sinne der Förderung der eigenen Karriere.
Statistiken zufolge werden in Deutschland täglich über 1,6 Millionen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gemobbt. Fast 50 Prozent erkranken infolge der so ausgelösten dauernden psychischen Stresssituation. Eine Variante ist das sogenannte „Bossing“ – hier tritt der Vorgesetzte als Mobber auf. Genausogut kann allerdings auch ein Vorgesetzter zum Mobbing-Opfer werden. Heute gibt es diverse Beratungsangebote zum Thema Mobbing.
Methoden
Verwendete Mittel sind dabei oft:
Die modernste Variante ist das Cybermobbing, bei dem im Internet Verleumdungen und Beleidigungen verbreitet werden.
Ansprüche gegen den Arbeitgeber
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsvertrag. Sie müssen die Arbeitnehmer daher so weit als möglich vor Schäden und berufsbedingten Erkrankungen bewahren. In der Regel kann der Arbeitnehmer verlangen, dass von Arbeitgeberseite auf den Verursacher eingewirkt wird, um das Mobbing zu unterbinden. Mögliche Maßnahmen des Arbeitgebers können dabei sein
In extremen Fällen und wenn alle Maßnahmen nichts nützen, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Versetzung oder gar auf Kündigung des Störers haben (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2007, Az. 8 AZR 593/06). Dies kann auch mit Ansprüchen auf Schmerzensgeld verbunden sein. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann Grundlage für Ansprüche gegen den Arbeitgeber sein.
Ansprüche gegenüber Kollegen
Unter Arbeitskollegen gibt es keine Fürsorgepflicht und daher auch keine Ansprüche auf die Teilnahme an klärenden Gesprächen oder Vermittlungsmaßnahmen. Derartiges kann allernfalls vom Arbeitgeber veranlasst werden. Allerdings darf generell niemand jemand anderen bedrohen, belästigen, sexuell nötigen oder derart schikanieren, dass gesundheitliche Schäden die Folge sind. In Frage kommen hier zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung bzw. im extremen Fall auf Schmerzensgeld. Bei Mobbing am Arbeitsplatz sollte jedoch in jedem Fall zunächst eine Lösung im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber und ggf. mit dem Betriebsrat angestrebt werden. Eine Lösung des Problems ohne Einbeziehung des Arbeitgebers ist in der Regel nicht möglich.
Vor Gericht
Ein Schmerzensgeldanspruch nach § 253 Abs. 2 BGB setzt unter anderem voraus:
Die Beweislast liegt beim Anspruchsteller. Als Beweismittel empfiehlt sich das Führen eines Mobbingtagebuches.
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Anwalt Arbeitsrecht WuppertalDas Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 3. Mai 2022 zum Aktenzeichen 4 Sa 548/21 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die...
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Mainz (jur). Ein gekündigter Arbeitnehmer kann auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses einen Streit mit einer früheren Kollegin über ehrverletzende Äußerungen noch vor dem Arbeitsgericht und nicht dem Landgericht ausfechten. Voraussetzung für die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist, dass der Streit „in einer inneren Beziehung zum Arbeitsverhältnis der Parteien steht“ und „in der Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Berührungspunkten und Reibungen seine Ursache findet“, betonte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag, 5. Januar 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 8 Ta 94/22). Dabei sei es unerheblich, ob die jeweiligen Arbeitsverhältnisse noch bestehen, so die Mainzer Richter. Hintergrund des Rechtsstreits war die fristlose Kündigung des...
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Das BEM im Arbeitsrecht hat das Ziel zu klären, wie eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, überwunden oder erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und wie der Arbeitsplatz erhalten bleiben kann (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Hierzu ist die Situation zu analysieren und Möglichkeiten zu erarbeiten, wie und mit welchen Leistungen die Arbeitsunfähigkeit überwunden und neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. 1. Wann ist das BEM durchzuführen? Jeder Arbeitgeber ist unabhängig von der Beschäftigtenzahl und Betriebsgröße verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Durchführung des BEM anzubieten und bei dessen Einverständnis auch durchzuführen. Ein BEM ist durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen innerhalb eines...
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