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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
Arbeitsrecht Arbeitsrecht: Urlaub und Urlaubserteilung
08.03.2020
Das Arbeitsrecht sichert im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jedem Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen Erholungsurlaub im Jahr zu. Wer hat Anspruch auf Urlaub? Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer in einem bestehenden oder bereits gekündigten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Erholungsurlaub . Hierunter zählen auch Arbeitnehmer in Altersteilzeit oder Auszubildende . Ein Urlaubsanspruch entsteht zu Beginn des Arbeitsverhältnisses nach § 4 BUrlG erstmals nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Vor Ablauf von 6 Monaten steht dem Arbeitnehmer ein sog. Teilurlaub, anteilig am eigentlichen Jahresurlaub, zu. Nach erstmalig erfüllter Wartezeit entsteht der volle Urlaubsanspruch, welcher sich jedes Jahr am 01.01. erneuert, ohne dass erneut eine Wartezeit verstrichen sein muss. Ist das ... weiter lesen
Arbeitsrecht Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Berechnung der Karenzentschädigung – Einbeziehung von Leistungen Dritter – Restricted Stock Units (RSUs)
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. August 2022 zum Aktenzeichen 8 AZR 453/21 entschieden, dass der Begriff der „vertragsmäßigen Leistungen“ iSv. § 74 Abs. 2 HGB*, auf deren Grundlage sich bei einem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot die gesetzliche (Mindest-)Karenzentschädigung berechnet, nur solche Leistungen umfasst, die auf dem Austauschcharakter des Arbeitsvertrags beruhen und die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Vergütung für geleistete Arbeit schuldet. Deshalb sind, soweit der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Gewährung von Restricted Stock Units (RSUs – beschränkte Aktienerwerbsrechte) nicht mit seinem Arbeitgeber , sondern mit der Obergesellschaft der Unternehmensgruppe ... weiter lesen
Arbeitsrecht Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner
Sieht die Dienstordnung einer Berufsgenossenschaft für die Hinterbliebenenversorgung die entsprechende Geltung der Vorschriften über die Versorgung für Beamte des Bundes vor, so hat der hinterbliebene eingetragene Lebenspartner des Dienstordnungsangestellten seit dem 1. Januar 2005 einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wie Hinterbliebene verheirateter Dienstordnungsangestellter. Der Kläger begründete im Jahr 2003 eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit Herrn B. Dieser war als Dienstordnungsangestellter bei der Beklagten beschäftigt. Nach § 6 der Dienstordnung der Beklagten gelten für die Versorgung die Vorschriften für Beamte des Bundes entsprechend. Im September 2007 verstarb der eingetragene Lebenspartner des Klägers. Mit seiner Klage hat der Kläger zuletzt noch ... weiter lesen
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