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Mike Wagner Kreischer, Ackermann, Wagner & Partner GdbR
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Trixi Hoferichter
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Rechtsanwalt für Arbeitsvertrag
Till Koch Rechtsanwalt Till Koch
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Telefon05272-39 35 275 Fax05272-39 35 276

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Alexander Kern Rechtsanwaltskanzlei Kern+Peters
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Arbeitsvertrag


BAG: Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung?
28.12.2025Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Das BAG hat am 26. November 2025 - 5 AZR 118/23 entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter verstößt. ➡️ Um was ging es in der Entscheidung? Der Tarifvertrag sieht für Vollzeitbeschäftigte eine wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden vor. Für das Arbeitsverhältnis der Parteien gibt es zudem eine tarifliche Regelung, die vorsieht, dass bis „einschließlich der 40. Wochenstunde kein Mehrarbeitszuschlag zu zahlen ist, danach sind 25 % zusätzlich zu vergüten.“ Der Kläger ist bei der Beklagten in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30,8 Stunden...

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BAG zur Zeiterfassung: Entscheidungsgründe liegen vor - mehr Klarheit, aber auch Fragen offen
03.12.2022Dr. Artur KühnelArbeitsrecht
Herr Dr. Artur Kühnel

Bekanntlich hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 21/22) entschieden, dass Arbeitgeber aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Nunmehr liegen auch die vollständigen Entscheidungsgründe vor. Diese liefern einige Erkenntnisse, auch wenn (natürlich) noch Fragen offen bleiben. Bekanntlich hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 21/22) entschieden, dass Arbeitgeber aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Bisher lag nur die Pressemitteilung zu dieser Entscheidung vor. Basierend hierauf habe ich diese im Blogbeitrag  BAG statt Gesetzgeber:...

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Kein automatischer Beschäftigungsanspruch bei unwirksamer Kündigung
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(1 Bewertung)30.08.2012Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Kein automatischer Beschäftigungsanspruch bei unwirksamer Kündigung

Berlin (jur). Die Kündigung eines kiffenden Gleisbauers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) war unwirksam, aus Sicherheitsgründen muss die BVG ihn allerdings nicht beschäftigen. Das hat am Dienstag, 28. August 2012, das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin entschieden (Az.: 19 Sa 306/12 und 19 Sa 325/12). Ob der 26-Jährige aber Anspruch auf Lohn hat, ist danach offen. Der Gleisbauer war bei einem Drogenscreening mit erhöhten Cannabinolwerten aufgefallen. Der Betriebsarzt äußerte Sicherheitsbedenken, den Mann weiter im Gleisbau zu beschäftigen. Daher kündigte die BVG. Der Personalrat hatte der Kündigung widersprochen und wurde in der Folge nicht mehr ordnungsgemäß beteiligt. Wie nun das LAG entschied, ist die Kündigung daher formal unwirksam. Die...

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