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Christine Chalupa
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Sabine Geilen
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Dipl. Jur. Sten Rieper
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Zeugniskorrektur
Arbeitsrecht
Folgen fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und Unklarheit zur Arbeitgebereigenschaft:
Einleitung: Das BAG hatte am 20.01.2016 (Urt. des BAG, 7 AZR 535/13) zu entscheiden gehabt, ob eine Arbeitnehmerin wirksam gekündigt worden ist, wenn sie als Mitarbeiterin nach dem AÜG an einen Einsatzbetrieb verliehen worden ist, das Verleihunternehmen aber keine Erlaubnis nach dem AÜG besaß und der Verleihvertrag daher unwirksam gewesen sein könnte.
Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin arbeitet nach den Vereinbarungen eines Arbeitsvertrages vom 08.07.2005 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin. Sie war als Vorstandssekretärin beim Vorstandsvorsitzenden H eingesetzt gewesen. Am 28.10.2008 haben die Parteien die nachfolgende Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom 08.07.2005 geschlossen:
„Dieser Anstellungsvertrag ist bis zum 31.12.2012 fest geschlossen und ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Urlaub: Kürzung in der Elternzeit ist rechtens
Nach deutschem Recht fällt auch während einer Elternzeit einer/s Arbeitnehmerin/s der laufende Urlaub an. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, den Urlaub für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 zu kürzen. Dies ist in § 17 BEEG (Bundeselterngeld- und elternzeitgesetz) ausdrücklich geregelt.
Auch wenn es sich aus dem Gesetz nicht eindeutig ergibt, ist der Kalendermonat gemeint. Wenn z.B. der Jahresurlaub 24 beträgt und die Elternzeit vom 02.03. – 30.08. beansprucht wird, dann kann für jeden vollen (Kalendermonat der Elternzeit um 2 Tage gekürzt werden. Obwohl der Zeitraum der Elternzeit im Beispiel fast 6 Monate beträgt, kann nur für 4 Monate (April bis Juli) gekürzt werden, also um 8 Tage. Die/der Arbeitnehmer/in hat im Beispiel Anspruch auf 16 ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Vollmachtsvorlage und Gesamtprokura eines Personalleiters bei Erklärung einer Mitarbeiterkündigung (Unterschrift mit „ppa“ und 2. Unterschrift mit „i. V.“)
Einleitung zum Thema: Das Bundesarbeitsgericht hatte sich vor kurzer Zeit in einer Revisionssache damit zu befassen, inwieweit eine schriftliche Kündigungserklärung unter Beifügung einer Vollmachtskopie wirksam ist (Urt. d. BAG v. 25.09.2014, 2 AZR 567/13).
Sachverhalt: Der Personalleiter eines Unternehmens hatte die schriftliche Kündigungserklärung mit dem Vermerk „ppa“ unterschrieben. Das Kündigungsschreiben wies ferner eine weitere Unterschrift eines Sachbearbeiters mit dem Vermerk „i. V.“ auf. Der Arbeitnehmer ließ die Vollmachtskopie unverzüglich nach § 174 Satz 1 BGB zurückweisen. Der Personalleiter, der zugleich Gesamtprokura hatte, war laut Handelsregister nur zusammen mit einem weiteren Prokuristen oder dem Geschäftsführer ... weiter lesen
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