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Das Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist heikel. In diesem Beitrag erfahren Sie, inwieweit eine Überwachung mit Videokamera nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtlich zulässig ist. Ob der Arbeitgeber Arbeitnehmer mittels Videokamera überwachen darf, richtet sich nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung vor allem nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f DSGVO. Hiernach ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur dann zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Videoüberwachung und berechtigtes Interesse des Arbeitgebers Wie...
weiter lesenLeipzig (jur). Beamte dürfen nicht ständig morgens zu spät kommen und dafür abends einfach länger auf der Arbeit bleiben. Hat der Dienstherr jedoch nicht zeitnah mit „niederschwelligen disziplinaren Maßnahmen“ auf den Beamten eingewirkt und ihn so gewarnt, darf er ihn später wegen fortlaufenden Zuspätkommens nicht aus dem Dienst entlassen, urteilte am Dienstag, 28. März 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 20.21). Wegen des regelmäßig verspäteten Dienstantritts sei aber die Zurückstufung des Beamten in eine niedrigere Besoldungsgruppe gerechtfertigt. Im konkreten Fall ging es um einen Beamten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Probleme beim pünktlichen Erscheinen zur Arbeit hatte. So war der Oberregierungsrat zwischen 2014 und 2018 an insgesamt 816...
weiter lesenLange Zeit war die Frage streitig gewesen, ob Betriebszugehörigkeitszeiten vor dem 25. Lebensjahr eines Arbeitnehmers bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen seien. Der EUGH diese Frage bejaht hat und damit die im BGB vorgesehene Ungleichbehandlung verboten. Diese Rechtsfrage war nunmehr vor dem Bundesarbeitsgericht zu klären. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeitsdauer nach der vorgenannten Vorschrift des BGB hinsichtlich der Kündigungsfrist besser gestellt. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass diese Vorschrift über die Bewertung der Betriebszugehörigkeitsdauer notwendigerweise älteren Arbeitnehmer einen Vorteil zukommen lasse und jüngere Arbeitnehmer benachteilige. Die Vorinstanz, das hessische LAG hatte die...
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