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Rechtsanwalt für Kündigung

Die Kündigung ist die Beendigung eines sogenannten Dauerschuldverhältnisses.  Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Vertrag, der sich dadurch kennzeichnet, dass er nicht mit einer einmaligen Leistungserbringung und der Gegenleistung (z.B. Kaufvertrag) erfüllt ist, sondern die Leistungspflichten aus dem Vertrag andauernd fortbestehen (Arbeitsvertrag, Mietvertrag etc.). Diese Verträge sind entweder unbefristet geschlossen oder enden z.B. durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit, durch Aufhebung oder aber durch Kündigung.

Die Kündigung ist eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch eine Partei. Das Kündigungsrecht beruht dabei entweder auf Vertrag (vertragliches Kündigungsrecht) oder aber auf Gesetz (gesetzliches Kündigungsrecht).

Das gesetzlich vorgesehene Recht zur außerordentlichen Kündigung kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Zudem sind an Kündigungen oft strikte formelle und/oder inhaltliche Vorgaben gebunden. Insbesondere im Mietrecht und im Arbeitsrecht dient dies dem Schutz des Arbeitnehmers und des Mieters.

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Die Kündigung im Arbeitsrecht
Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, so kann dies nicht einfach dadurch geschehen, in dem der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheint beziehungsweise der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht mehr an den Arbeitsplatz lässt. Für eine ordnungsgenmäße Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf es einer Kündigung.
Bei Kündigungen wird zwischen zwei verschiedenen Arten unterschieden:

  • Fristgerechte (ordentliche) Kündigung
  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Eine ordentliche Kündigung liegt immer dann vor, wenn ein Vertragsverhältnis unter Beachtung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Ablaufes der Kündigungsfrist beendet wird. Dies bedeutet, dass sich bei einer ordentlichen Kündigung beide Vertragspartner an die vertraglich geregelten Abmachungen in ihrem Dauerschuldverhältnis halten.
Eine außerordentliche Kündigung hingegen ist dann gegeben, wenn das Dauerschuldverhältnis von einer Seite der Vertragspartner aus einem relevanten Grund gekündigt wird. Dabei werden in der Regel weder gesetzlich vorgegebene, noch (tarif-) vertragliche Kündigungsfristen eingehalten; deswegen wird in diesem Zusammenhang auch von einer „fristlosen Kündigung“ gesprochen.
Eine außerordentliche Kündigung kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Auch unterliegen Kündigungen einer bestimmten Form:
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages unterliegt gemäß § 623 BGB i. V. m. § 126 BGB generell der Schriftform, das heißt, sie muss vom Kündigenden beziehungsweise einem gesetzlichen Vertreter handschriftlich unterschrieben werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Kündigung unwirksam. Dasselbe gilt bei einer Kündigung per SMS: auch diese ist unwirksam, da die Schriftform nicht gewahrt worden ist.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber, sollte er die Kündigung ausgesprochen haben, dazu verpflichtet, seinen gekündigten Arbeitnehmer auf dessen Meldepflicht bei der zuständigen Agentur für Arbeit aufmerksam machen. Darüber hinaus muss er ihn für diesen Meldetermin bei besagter Agentur von der Arbeit freistellen.
Eine nähere Erläuterung bezüglich des Kündigungsgrundes bedarf es hingegen nicht.
Erfolgt eine Kündigung nicht außerordentlich und fristlos, so unterliegt sie einer bestimmten Kündigungsfrist. Generell ergeben sich die im Einzelfall geltenden Kündigungsfristen aus dem Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag sowie § 622 BGB. Laut diesem besteht eine allgemeine Kündigungsfrist von vier Wochen, die entweder bis zum Monatsende oder zum 15. eines Monats erfüllt sein muss. Auch ist der Zugang der Kündigung für die Berechnung der Kündigungsfristen von Bedeutung. Bei diesen wird unterschieden zwischen der üblichen Kündigungsfrist sowie der Zwei-Wochen-Frist bei fristlosen Kündigungen.
Generell sind zwei verschiedene Arten der Zustellung eines Kündigungsschreibens möglich:

  • Zustellung per Post
  • Persönliche Zustellung
Als Geheimtipp gilt die persönliche Zustellung per Gerichtsvollzieher, die eine sehr gute Beweisbarkeit mit sich bringt und nicht viel teurer ist.

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kündigung
Arbeitsrecht Mutterschutzlohn richtet sich regelmäßig nach Durchschnittsverdienst
Hannover (jur). Die Höhe des Mutterschutzlohns hängt auch beim Erhalt von Provisionen regelmäßig von dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft ab. Nur wenn während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots fällig gewordene Provisionen höher als der berechnete Durchschnittslohn sind, können nur diese ausbezahlt werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in Hannover in einem Montag, 3. Juli 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.:1 Sa 702/22).  Nach dem Gesetz können schwangere Frauen, die vor Beginn und nach Ende der gesetzlichen Mutterschutzfristen wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen, Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber erhalten. Der Arbeitgeber bekommt das Geld dann über ein Umlageverfahren zurück. Die Höhe des ... weiter lesen
Arbeitsrecht Urlaubskürzung wegen Elternzeit
31.03.2023
Für die Dauer der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Erholungsurlaub kürzen. Hierbei erfolgt die Kürzung für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12. Dies bedeutet, es darf eine Kürzung um 1/12 nur für tatsächliche Kalendermonate erfolgen. Beginnt die Elternzeit beispielsweise am 2. eines Monats, darf für diesen Monat keine Kürzung erfolgen.  Die Möglichkeit der Kürzung des Erholungsurlaubs ist ein Recht des Arbeitgebers. Dieses Recht muss er also auch tatsächlich ausüben. Dies erfolgt entweder durch eine ausdrückliche Erklärung (die dem Arbeitnehmer auch zugehen muss) oder durch schlüssiges Verhalten des Arbeitgebers.  Nach der neuesten Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes dürfte die ... weiter lesen
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04.03.2023
Reagieren Sie unbedingt auf eine Abmahnung im Arbeitsrecht! Wurden Sie vom Arbeitgeber abgemahnt, oder rechnen Sie damit? Nehmen Sie als Arbeitnehmer eine  Abmahnung  nicht einfach hin: Mit einer Abmahnung im Arbeitsrecht wird die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angedroht, welche auch in aller Regel bei einem weiteren (angeblichen) Pflichtverstoß folgt. Auch wird in der Regel kein sehr gutes Arbeitszeugnis mehr erteilt, wenn sich eine Abmahnung in Ihrer Personalakte befindet. Andererseits sind Arbeitgeber häufig nicht in der Lage, eine wirksame Abmahnung zu verfassen, sodass sehr viele Abmahnungen fehlerhaft sind.  Betrachten Sie die Gesamtsituation im Arbeitsverhältnis Die erteilte Abmahnung ist im Gesamtgefüge des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen
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