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2G dürfte mittlerweile jedem ein Begriff sein. Für Ungeimpfte Personen heißt das, dass sie einem Ort fernbleiben müssen, weil eine Einlassbeschränkung gilt, die nur Geimpfte oder Genesene zulässt. Dieses Modell galt schon in Cafés, Restaurants oder Kinos. Aber es ist auch Arbeitgebern möglich die 2G-Regelung für ihre Angestellten zu übernehmen. Es stellt sich dann unweigerlich die Frage, welches Schicksal solchen Arbeitnehmern ereilt, die sich in den vergangenen Monaten nicht gegen Corona haben impfen lassen. Ob eine Kündigung derer möglich ist, hat das Arbeitsgericht Berlin im vergangenen Monat entschieden ( ArbG Berlin, Urteil vom 03.02.2022 – 17 Ca 11178/21 ). Kündigungsschutzklage einer Ungeimpften erfolglos Eine Musical-Darstellerin hat sich mit...
weiter lesenStart des Abfindungsprogramms im April 2025 – Informationen für Mercedes-Mitarbeitende Am Standort Sindelfingen von Mercedes-Benz sind derzeit rund 30.500 Mitarbeitende beschäftigt, und die Unternehmensführung steht vor der Herausforderung, sich an die dynamischen Bedingungen der Automobilindustrie anzupassen. In einer Videobotschaft wandte sich Ola Källenius, der CEO von Mercedes-Benz, an die Belegschaft und erklärte, dass es notwendig sei, bestimmte Veränderungen vorzunehmen, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zum Personalabbau, die jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen sollen. Ab sofort haben die Mitarbeitenden von Mercedes in Deutschland Klarheit über die bevorstehenden Veränderungen. In einer gemeinsamen...
weiter lesenErfurt (jur). Ein Stellenbewerber kann nach einer Absage und einer vermuteten Diskriminierung vom Arbeitgeber keine Auskunft darüber verlangen, ob die Stelle von einem anderen Bewerber besetzt worden ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag, 25. April 2013, entschieden (AZ: 8 AZR 287/08). Es setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. April 2012 um. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte die Klägerin, eine 1961 in Russland geborene Frau, vorgebracht, dass sie von dem Unternehmen Speech Design mit Sitz in Germering bei München wegen ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer Herkunft bei ihrer Stellenbewerbung diskriminiert worden sei. Die Frau verfügt über ein russisches Diplom als Systemtechnik-Ingenieurin, welches in Deutschland einem Fachhochschuldiplom...
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