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Arbeitsunfähigkeit
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Markus Maximilian
Rechtsanwalt Markus Maximilian Zametzer
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Fabian Walderich
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsrecht
BAG erweitert Gestaltungsmöglichkeiten: „Auswechseln“ außerordentlicher Kündigungsgründe nach vorangegangener („Blanko“-)Kündigung
Das BAG hat jüngst auf seine Rechtsprechung zur Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 S. 1 BGB beim Nachschieben von Kündigungsgründen Bezug genommen. Dabei hat es auch Hinweise zum „Auswechseln“ der bisherigen durch neu bekannt gewordene Kündigungsgründe gegeben. Die Entscheidung des BAG erweitert die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erklärung außerordentlicher Kündigungen.
Das Thema
Bekanntermaßen setzt die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 2 S. 1, 2 BGB voraus, dass sie innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.
Es kommt in der Praxis nicht selten vor, ... weiter lesen
Arbeitsrecht
MV Werften mehr als 2.000 Arbeitsplätze in Gefahr
MV Werften ist der Name einer Unternehmensgruppe, die in Mecklenburg-Vorpommern Schiffswerften betreibt. Sie gehört zum Unternehmen Genting Hong Kong (Genting HK).
An den drei traditionsreichen Werftstandorten Wismar, Rostock und Stralsund lässt das Unternehmen seit dem Jahr 2016 Kreuzfahrtschiffe bauen.
Die MV Werften haben am 10.01.2022 Insolvenz angemeldet.
Grund dafür ist die finanzielle Schieflage des Mutterkonzerns Genting infolge der Corona -Pandemie.
Die MV Werften beschäftigen ca. 2.000 Arbeitnehmer , die nun um ihren Arbeitsplatz fürchten.
Hinzu kommen viele weitere Arbeitnehmer aus der der Schiffsausrüster- und Zuliefererindustrie .
Die MV Werften wollen nun bereits die ersten 450 Arbeitnehmer entlassen.
Dafür haben die MV ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Drohung mit einer Krankschreibung als Kündigungsgrund
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 04.05.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 319/20 entschieden, dass die Drohung, sich krankschreiben zu lassen, falls die Schichteinteilung nicht wie gewünscht erfolgt, eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht darstellt, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
Versucht der Arbeitnehmer , einen ihm nicht zustehenden Vorteil durch eine unzulässige Drohung zu erreichen, so verletzt er bereits hierdurch seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht.
Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen.
Dennoch kann die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen, wenn die Drohung mit der Krankschreibung auf einem innerbetrieblichen ... weiter lesen
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