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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kollektives ArbR
Arbeitsrecht
Anspruch auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis mit entsprechender Dankes-, Wunsch- und Bedauernsformel
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 12.01.2023 zum Aktenzeichen 6 Ca 4832/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Arbeitnehmer infolge eines Vergleichs einen Anspruch auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis mit entsprechender Dankes-, Wunsch- und Bedauernsformel hat.
Die Parteien streiten um den Inhalt des dem Kläger zu erteilenden Zeugnisses.
Der Kläger war als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt und ist zum 31.07.2022 aufgrund einer Betriebsschließung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Die Parteien schlossen im Kündigungsschutzverfahren einen Vergleich , der zum Zeugnis die folgende Regelung vorsieht:
„Die Beklagte verpflichtet sich, dem ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Rückzahlung von Fortbildungskosten durch den Arbeitnehmer
Wann muss der Arbeitnehmer zahlen?
Es stellt sich häufiger als gedacht die Frage, ob der Arbeitnehmer selber zahlen muss, falls er kündigt oder gekündigt wird und an einer Weiterbildung auf Kosten des Arbeitgebers teilgenommen hat.
Doch die Kosten für die Weiterbildung müssen nicht zurückgezahlt werden, falls die Rückzahlungsvereinbarung unwirksam ist. Und das kommt eben viel öfter vor, als man denkt. Denn der Arbeitgeber begegnet bei der Formulierung einer Rückzahlungsvereinbarung vielen Fallstricken.
So hat das BAG (Bundesarbeitsgericht) erst neulich wieder mit Urteil vom 01.03.2022 (Az. 9 AZR 260/21) entschieden:
Unangemessene Benachteiligung – Klausel unwirksam
In diesem vom BAG entschiedenen Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die bei ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei Insolvenz
Erfurt (jur). Betriebsbedingte Kündigungen wegen der beabsichtigten Stilllegung eines pleite gegangenen Betriebs sind auch dann wirksam, wenn später doch noch Unternehmensteile verkauft und fortgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat wegen der geplanten Betriebsstilllegung einen Interessenausgleich über die zu kündigenden Beschäftigten vereinbart und dies mit „dringenden betrieblichen Erfordernissen“ begründet hat, urteilte am Donnerstag, 17. August 2023, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 6 AZR 56/23).
Im konkreten Fall war der schwerbehinderte Kläger seit 2011 in einem Unternehmen der Stahlindustrie mit rund 400 Arbeitnehmern beschäftigt. Als für das Unternehmen am 1. März 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, übernahm ein ... weiter lesen
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