Rechtsanwalt Kollektives ArbR - Anwalt für Kollektives ArbR finden!


Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Kollektives ArbR

! Fachanwälte für

Arbeitsrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Kollektives ArbR

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Arbeitsrecht

durch uns zugeordnet.

IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

Anwälte für Kollektives ArbR
Sortiere nach
Königsteiner Straße 2
01796 Pirna

Telefax: 035 01-52 98 01
Nachricht senden
2 Bewertungen
3.8 von 5.0
Neuer Wall 71
20354 Hamburg

Telefax: 040 / 300 68 71 999
Nachricht senden
315 Bewertungen
4.8 von 5.0
Bewertungen stammen aus 4 Portalen
Eifelstraße 1
52068 Aachen

Telefax: 0241 / 50 40 54
Nachricht senden
102 Bewertungen
5.0 von 5.0
Bornheimer Straße 156
53119 Bonn

Telefon: 0228/949160
Telefax: 0228/9491620
Nachricht senden
10 Bewertungen
4.6 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Große Bauerngasse 79
91315 Höchstadt

Telefon: 0375 271167-0
Nachricht senden
6 Bewertungen
5.0 von 5.0
Böckenhoffstraße 1
46236 Bottrop

Telefax: 02041 / 7 669423
Nachricht senden
91 Bewertungen
4.7 von 5.0
Bewertungen stammen aus 3 Portalen
Mittelstraße 5
58285 Gevelsberg

Telefon: 02332-7590-0
Telefax: 02332-759010
Nachricht senden
Nordwall 2b
34497 Korbach

Telefon: 05631 9776-0
Telefax: 05631 9776-20
Nachricht senden
Konrad-Zuse-Ring 32
68163 Mannheim

Telefax: (0)621 - 41977 - 99
Nachricht senden
1 Bewertung
5.0 von 5.0
Dr. Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau

Telefon: 0375/21098770
Nachricht senden
24 Bewertungen
4.7 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kollektives ArbR
Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser? – Übersicht der Vor- und Nachteile
Bestehen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern Unstimmigkeiten, bieten viele Arbeitgeber einen sogenannten Aufhebungsvertrag an. Mit seiner Hilfe können sich beide Parteien voneinander trennen, ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Durch den Aufhebungsvertrag können für beide Seiten verschiedene Vorteile, aber auch Nachteile entstehen. Daher sollte die Möglichkeit stets im Einzelfall geprüft werden. Was ist aber nun besser: Ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung? Dies soll im Folgenden geklärt werden. Auflösungsvertrag oder Kündigung: Bedeutung und Unterschied Der Aufhebungsvertrag soll das Arbeitsverhältnis möglichst ohne Streit beenden. Er kann nicht erzwungen, sondern nur seitens des Arbeitgebers angeboten werden. Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist es nicht möglich, den Vertrag ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitsrecht: Anspruch auf Teilzeitarbeit
22.03.2020
Die Teilzeitarbeit wird durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt. Ziel der Regelungen ist die Förderung von Teilzeitarbeit und der Schutz der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht . a) Wer ist Teilzeitbeschäftigter? Nach § 2 I 1 TzBfG ist ein Arbeitnehmer dann Teilzeitbeschäftigter, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist keine regelmäßige Arbeitszeit vereinbart gilt derjenige als Teilzeitbeschäftigter, wer im Jahresdurchschnitt weniger als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter arbeitet. Maßgeblich ist hierbei im Zweifel nicht die im Arbeitsvertrag bestimmte regelmäßige Arbeitszeit , ... weiter lesen
Arbeitsrecht Annahmeverzugslohn: Ein Update zur Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes
23.11.2023
Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt, hat Letzterer trotz Nichtarbeit häufig Anspruch auf Annahmeverzugslohn (§§ 615 Satz 1, 293 ff. BGB). Dies gilt vor allem im Anschluss an eine unwirksame Arbeitgeberkündigung. Wenn der Arbeitnehmer Annahmeverzugslohn geltend macht, muss er sich aber etwa anrechnen lassen, was er durch anderweitige Arbeit verdient hat (§ 11 Nr. 1 KSchG bzw. § 615 Satz 2 BGB). Anrechnen lassen muss er sich vor allem aber auch, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen (§ 11 Nr. 2 KSchG bzw. § 615 Satz 2 BGB). Diese Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes erfährt in den letzten Jahren eine gewisse Neujustierung in der ... weiter lesen
Weitere passende Themen zum Rechtsanwalt für Kollektives ArbR
Besondere Kenntnisse
Neue Anwälte/Kanzleien
Neu
Arno Schrader
Rechtsanwalt in Herford
Neu
Dr. iur. Nils Bronhofer
Rechtsanwalt in München
Neu
Oliver Metzlaff
Rechtsanwalt in Bottrop
Zur Fachanwaltschaft
Mehr große Städte