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Arbeitsförderungsrecht
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Dr. Claudia Hahn
Frahm Kuckuk Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
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Lars Nitzsche
Lexuris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt für Arbeitsförderungsrecht
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Inken Dubiel
Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB
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Nicole Becker
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Arbeitsförderungsrecht
Arbeitsrecht
BAG: Wirksame Verkürzung der Laufzeit einer sachgrundlosen Befristung nur mit Sachgrund möglich!
Eine Befristung, mit der die Laufzeit eines nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags verkürzt wird, bedarf eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG.
BAG, Urt. v. 14.12.2016 – 7 AZR 49/15
Der Fall:
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer vereinbarten Befristung am 31.07.2013 geendet hat. Die Arbeitgeberin ist mit dem Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen. Diese Befristung erfolgte ohne Vorliegen eines die Befristung rechtfertigenden sachlichen Grundes auf Grundlage des § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) in Verbindung mit einem anwendbaren Tarifvertrag.
§ 14 Absatz 1 Satz 1 TzBfG lautet auszugsweise: "Die Befristung ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Corona-Warn-App: Kann der Arbeitgeber die Nutzung anordnen?
Manche Arbeitgeber wollen ihre Mitarbeiter zur Installation und Nutzung einer Corona-Warn-App - am besten auf dem eignen Handy - zwingen. Doch dürfen sie das? Die Bundesregierung wirbt damit, dass Bürger zwecks Bekämpfung der Covid-19-Pandemie die Corona-Warn-App auf ihrem Smartphone installieren. So können laut Bundesregierung besser Infektionsketten nachverfolgt werden. Ob die Bürger dies tun, ist ihnen - anders als in einigen anderen Staaten - freigestellt. Corona-Warn-App - Anordnung durch Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt? Aber wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn der Arbeitgeber die Installation der Corona-Warn-App auf dem eigenen Smartphone oder dem Diensthandy verlangt? Dürfen sich die Arbeitnehmer dann weigern? Das hängt davon ab, ob der Arbeitgeber hierzu kraft ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht und Kündigung: Welche Rechte Sie haben und was Sie bei Erhalt einer Kündigung veranlassen müssen
Mit diesem Rechtstipp möchte ich Sie informieren über Ihre Rechte als Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung.
Grundsätzlich verhält es sich so, dass der Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer kündigen kann, ohne dass er hierfür einen Grund braucht, er muss lediglich die vorgesehene Kündigungsfrist einhalten.
Diese ergibt sich in der Regel unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag, einem einschlägigen Tarifvertrag oder aus den gesetzlichen Regelungen des § 622 BGB.
Anders verhält sich dies allerdings dann, wenn auch das Kündigungsschutzgesetz eingreift.
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung das Arbeitsverhältnis schon mindestens sechs Monate besteht und in dem betreffenden Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter ... weiter lesen
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