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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Denkmalschutzrecht


BGH-Urteil zur Kündbarkeit von Nutzungsverträgen für Windenergieanlagen
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(1 Bewertung)08.04.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
BGH-Urteil zur Kündbarkeit von Nutzungsverträgen für Windenergieanlagen

Mit Urteil vom 12. März 2025 (Az. XII ZR 76/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Nutzungsvertrag über landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Betrieb von Windenergieanlagen in der Phase vor Baubeginn nicht ordentlich kündbar ist, wenn die Parteien konkludent eine feste Vertragsbindung bis zum Eintritt bestimmter Bedingungen vereinbart haben. Hintergrund des Falls Die Klägerin – Betreiberin von Windenergieanlagen – schloss mit der Rechtsvorgängerin des beklagten Grundstückseigentümers einen Nutzungsvertrag über eine Fläche in Sachsen-Anhalt. Der Vertrag war auf 20 Jahre ab der Inbetriebnahme der letzten geplanten Windenergieanlage angelegt. Er sollte bereits mit Unterzeichnung wirksam werden, sah aber vor, dass die Nutzung des Grundstücks erst mit Baubeginn erfolgen...

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SELBSTÄNDIGES BEWEISVERFAHREN BEI MÄNGELN EINLEITEN
05.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Wegen der Komplexität des Bauens sind Mängel kaum zu vermeiden. Daher entdecken Auftraggeber oftmals Jahre nach der Übernahme der Immobilie Baumängel. Während des Laufs der Gewährleistungsfrist muss der für das Bauteil zuständige Unternehmer den Schaden auf eigene Kosten beheben. Wenn aber die Gewährleistungsfrist auszulaufen bedroht, gilt es die Verjährung zu unterbrechen: Dies geschieht rechtssicher und einfach durch die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens; dieses dient der vorsorglichen Sicherung von Beweisen für einen eventuellen Prozess. Der Bauherr hat lediglich das Erscheinungsbild des Mangels laienhaft zu beschreiben. Die technische Beurteilung und Bewertung erfolgt durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, der freilich keine...

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VERJÄHRUNG DES VERGÜTUNGSANSPRUCHS EINES BAUTRÄGERS
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Die Parteien hatten 2007 einen Bauträgervertrag über die Errichtung eines Reihenhauses geschlossen. Die Abnahme erfolgte 2008. Im Jahre 2015 klagte der Bauträger den Restkaufpreis ein. Der Käufer beruft sich auf Verjährung. Die Entscheidung: Durch das Landgericht München wurde in einer Verfügung darauf hingewiesen, dass es den Zahlungsanspruch nicht als verjährt ansieht; es sei nämlich von einem einheitlichen Vergütungsanspruch von zehn Jahren gemäß § 196 BGB auszugehen (so OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1990 – Az.: 26 U 179/89). Die gerichtliche Verfügung ist als richtig zu erachten. Offenbar hat sich der zuvor durch das OLG München ergangene Beschluss vom 16. Februar 2015 – Az.: 9 U 3997/14...

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