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Der Fall: Der Auftragnehmer hat im September 2011 handschriftlich Kosten für die Abfuhr von einem Steilhang abgerutschter Erdmassen und den Bau einer Stützmauer kalkuliert. Nach einem weiteren Abrutschen des Hanges im November 2011 hat der Auftragnehmer wunschgemäß Anfang Dezember 2011 heruntergebrochenes Erdreich beseitigt und eine Dränage eingebaut; ab April 2012 hat er eine Stützmauer errichtet. Der Auftragnehmer hat im Sommer 2012 ca. 28.000 € abgerechnet; hierauf hat der Auftraggeber im Oktober 2012 gemäß der ursprünglichen Kalkulation ca. 15.000 € überwiesen. Auf Klage des Auftragnehmers hat das Landgericht Saarbrücken den Auftraggeber zur Zahlung weiterer ca. 13.000 € verurteilt. Die Entscheidung: Das OLG...
weiter lesenDer Architekt kann von seinem Auftraggeber Auskunft zur Höhe der anrechenbaren Kosten verlangen, wenn er diese nicht ohne dessen Mitwirkung ermitteln kann. Der Auftraggeber hat dem Architekten dann im Rahmen des Zumutbaren sämtliche Auskünfte – auch unter Vorlage von Unterlagen – zu erteilen, die für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erforderlich sind. Es sind aber mehrere Gebäude betroffen und hat der Architekt sein Honorar getrennt zu berechnen, mutet das OLG Stuttgart dem Auftraggeber nicht zu, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen die einzelnen Rechnungen und die dort aufgeführten Arbeiten den unterschiedlichen Auftragsteilen zuzuordnen; zumutbar ist es aber, den Architekten in die entsprechenden Rechnungen, Angebote und keine Einsicht nehmen zu lassen....
weiter lesenBerlin (jur). Wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude schon durch Balkone beeinträchtigt ist, können die Eigentümer nicht auch noch einen Außenaufzug anbauen. Durch die bereits bestehende Beeinträchtigung bekommen weitere Anbauten ein stärkeres Gewicht, betonte das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 20. Juni 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 247.19). Damit unterlag ein Wohnungseigentümer in Berlin. Das Haus aus dem Jahr 1873 ist Teil eines denkmalgeschützten Ensembles am Kollwitzplatz. Die Wohnungseigentümergemeinschaft möchte im Innenhof einen Außenaufzug anbauen. Die Baubehörde lehnte dies mit Hinweis auf den Denkmalschutz ab. Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht Berlin entschied. Das Gebäude sei ein erhaltenswertes Dokument der Berliner Mietshausarchitektur des ausgehenden...
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