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Der u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat hat neue Grundsätze aufgestellt, nach denen ein Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels zu berechnen ist. Der Beklagte errichtete im Auftrag der Kläger ein Einfamilienhaus. Es waren Mängel vorhanden, die der Beklagte trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht beseitigte. Für die Beseitigung der Mängel sind Aufwendungen in Höhe von 9.405,- € netto erforderlich. Die Parteien haben darüber gestritten, ob der Kläger als Schadensersatz, über den er frei verfügen kann und den er nicht zur Mängelbeseitigung verwenden muss, auch die Umsatzsteuer auf diesen Betrag verlangen kann, wenn er die Mängel noch nicht beseitigt hat. Das Berufungsgericht hat dies bejaht. Der Bundesgerichtshof hat in Abkehr von...
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Berlin (jur). Wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude schon durch Balkone beeinträchtigt ist, können die Eigentümer nicht auch noch einen Außenaufzug anbauen. Durch die bereits bestehende Beeinträchtigung bekommen weitere Anbauten ein stärkeres Gewicht, betonte das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 20. Juni 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 247.19). Damit unterlag ein Wohnungseigentümer in Berlin. Das Haus aus dem Jahr 1873 ist Teil eines denkmalgeschützten Ensembles am Kollwitzplatz. Die Wohnungseigentümergemeinschaft möchte im Innenhof einen Außenaufzug anbauen. Die Baubehörde lehnte dies mit Hinweis auf den Denkmalschutz ab. Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht Berlin entschied. Das Gebäude sei ein erhaltenswertes Dokument der Berliner Mietshausarchitektur des ausgehenden...
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Die richtige Fundamentierung eines Hauses hängt unter anderem wesentlich von der Beschaffenheit des Baugrundes ab. Aus diesem Grunde ist das sogenannte „Baugrundrisiko“ von Beginn an rechtssicher zu regeln. Der Begriff „Baugrundrisiko“ erfasst die Ungewissheit, dass die Bodenbeschaffenheit entweder unklar ist oder sich im Nachhinein anders als erwartet darstellt. In der Baupraxis wird vermehrt der Versuch unternommen, den Auftraggeber, zumeist den Bauherren, grundsätzlich das Baugrundrisiko tragen zu lassen; dieser Ansatz dürfte auf der Mitwirkungsobliegenheit eines Bauherren im Rahmen von § 642 BGB beruhen, einen bebaubaren Baugrund bereitzustellen. Eine solch pauschale Risikozuweisung ist aber nicht zutreffend, was der Bundesgerichtshof mehrfach, so schon in seinem Urteil vom...
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