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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Privates BauR
Baurecht und Architektenrecht
Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen
In einem verkündeten Grundsatzurteil hat der für das private Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß ein im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen geschlossener Architektenvertrag nicht ohne weiteres nichtig ist. Gleichzeitig hat er dem Berufungsgericht aufgegeben zu prüfen, ob ein zur schwebenden Unwirksamkeit des Architektenvertrages führender Fall eines Vollmachtsmißbrauchs vorliegt. "Nichtigkeit" und "schwebende Unwirksamkeit" unterscheiden sich im Ergebnis durch die nur im zweiten Falle gegebene Entscheidungsfreiheit für den Geschäftsinhaber, den durch den bestochenen Geschäftsführer geschlossenen Vertrag nachträglich zu genehmigen oder nicht.
Der Entscheidung liegt die Honorarklage eines Architekten zugrunde. Dieser hatte im ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
VERJÄHRUNG DES VERGÜTUNGSANSPRUCHS EINES BAUTRÄGERS
Der Fall:
Die Parteien hatten 2007 einen Bauträgervertrag über die Errichtung eines Reihenhauses geschlossen. Die Abnahme erfolgte 2008. Im Jahre 2015 klagte der Bauträger den Restkaufpreis ein. Der Käufer beruft sich auf Verjährung.
Die Entscheidung:
Durch das Landgericht München wurde in einer Verfügung darauf hingewiesen, dass es den Zahlungsanspruch nicht als verjährt ansieht; es sei nämlich von einem einheitlichen Vergütungsanspruch von zehn Jahren gemäß § 196 BGB auszugehen (so OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1990 – Az.: 26 U 179/89).
Die gerichtliche Verfügung ist als richtig zu erachten. Offenbar hat sich der zuvor durch das OLG München ergangene Beschluss vom 16. Februar 2015 – Az.: 9 U 3997/14 ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
SCHÄTZUNG DER MÄNGELBESEITIGUNGSKOSTEN
Der Fall:
Der Bauherr beauftragte den Unternehmer mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Wohnhauses. Der Unternehmer ließ die Fassadenarbeiten durch einen Nachunternehmer ausführen; dieser arbeitete mangelhaft. Nachdem der Bauherr den Unternehmer erfolglos zur Mangelbeseitigung aufgefordert hatte, ließ er ein Privatgutachten erstellen und holte Kostenvoranschläge ein, die Mangelbeseitigungskosten in Höhe von circa 24.000,00 € ergaben. Diesen Betrag hat der Bauherr als Kostenvorschuss gerichtlich geltend gemacht. Nach Beweisaufnahme vor dem Landgericht gelangte der beauftragte Sachverständige zu Kosten der Mangelbeseitigung in Höhe von lediglich 5.000,00 €. Da das Landgericht ihm nur jenen Betrag zugesprochen hat, hat der Bauherr Berufung eingelegt und auch ... weiter lesen
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