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Rechtsanwalt Privates BauR - Anwalt für Privates BauR finden!

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Privates BauR

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Privates BauR

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Anwälte für Privates BauR
Rechtsanwalt für Privates BauR
Dr. jur. Thomas Hundt ROLEMA Rechtsanwälte Notare
Adresse Icon Kurfürstendamm 52, 10707 Berlin
Telefon030-88724551 Fax030-8818460

Rechtsanwalt für Privates BauR
Steffen Dobler Kanzlei Dobler, Szabo, Böltz & Schilling
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Telefon07071 407870 Fax7071 4078725

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Rechtsanwalt für Privates BauR
Ulrich Opitz Rechtsanwalt Ulrich Opitz
Adresse Icon Schloßplatz 6, 29221 Celle
Telefon05141-709850 Fax05141-7098511

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4,0 aus 3 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwältin für Privates BauR
Maria Schnitzenbaumer Kanzlei Schnitzenbaumer
Adresse Icon Kellerstraße 11, 81667 München
Telefon089/693145620 Fax089/693145629

Rechtsanwältin für Privates BauR
Dr. Dr. Stefanie Theis Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis LL.M.
Adresse Icon Weberstraße 21, 55130 Mainz
Telefon06131-9717670 Fax06131-97176771

Rechtsanwalt für Privates BauR
Christian Behrendt BEHRENDT RECHTSANWALT
Adresse Icon Jörsstraße 20, 13505 Berlin
Telefon030 436 62 920 Fax030 436 62 921

Rechtsanwalt für Privates BauR
Uwe Hartung JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB
Adresse Icon Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg
Telefon0821 / 34 66 00 Fax0821 / 34 66 080

Rechtsanwältin für Privates BauR
Manuela Reibold-Rolinger Rechtsanwaltskanzlei Reibold-Rolinger
Adresse Icon Klara-Mayer-Straße 27, 55294 Bodenheim
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Rechtsanwalt für Privates BauR
Thomas Schmitt JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB
Adresse Icon Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg
Telefon0821 / 34 66 00 Fax0821 / 34 66 080

Rechtsanwalt für Privates BauR
Jan Thomas Ockershausen Rechtsanwaltssozietät Kleinjohann
Adresse Icon Götzenbreite 4, 37124 Rosdorf
Telefon+49 (0) 551 / 900 33 5-0 Fax+49 (0) 551 / 900 33 5-15

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4,8 aus 53 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Bewertungen stammen aus 2 Portalen.

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Privates BauR


Wasserschaden bei Nutzung des nachbarlichen Gartenanschlusses
01.03.2013Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Wasserschaden bei Nutzung des nachbarlichen Gartenanschlusses

Schleswig (jur). Erlaubt ein Hauseigentümer seinem Nachbarn die Nutzung eines Außenwasserhahns für ein Bauvorhaben, haftet der Nachbar für die durch diese Nutzung entstandenen Schäden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig mit einem am Freitag, 7. Dezember 2012, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 16 U 64/12). Es konkretisierte damit die Haftung bei nachbarschaftlichen Gefälligkeiten. Der Beklagte hatte im Winter auf seinem Grundstück gebaut. Dafür durfte er den Außenwasseranschluss des Nachbarn verwenden. Die Baufirma montierte eine Wasseruhr, weil der Nachbar wenigstens die Kosten ersetzt bekommen sollte. Als der freundliche Nachbar aus dem Urlaub zurückkam, stand sein Keller unter Wasser. Das Wasser war über den...

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Was ist ein Bauherr? Bedeutung inkl. Rechte, Pflichten und Absicherung
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(4 Bewertungen)27.08.2018Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Was ist ein Bauherr? Bedeutung inkl. Rechte, Pflichten und Absicherung

Der Begriff Bauherr kennzeichnet eine Schlüsselrolle im Bauprozess, die mit spezifischen Rechten und Pflichten verbunden ist. Als Auftraggeber eines Bauprojekts trägt der Bauherr eine hohe Verantwortung nicht nur finanziell, sondern auch im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Sicherheitsstandards. Von der Planungsphase über die Baugenehmigung bis hin zur Fertigstellung und Abnahme des Objekts sind Bauherrn in alle wesentlichen Entscheidungen involviert. Was ist ein Bauherr? – Definition und juristische Bedeutung Ein Bauherr ist eine natürliche oder juristische Person , die ein Bauvorhaben initiiert, finanziert und letztendlich auch die Verantwortung dafür trägt. Juristisch betrachtet ist der Bauherr der Auftraggeber, der mit verschiedenen Akteuren wie Architekten, Ingenieuren und...

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NACHSCHIEBEN VON KÜNDIGUNGSGRÜNDEN NACH KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Bauherr beauftragte einen Unternehmer per VOB/B-Vertrag mit Fensterbauarbeiten zwecks Errichtung einer Glasfassade für eine Halle. Während der Ausführung hat der Bauherr am 29. März 2007 schriftlich das Fehlen statischer Nachweise sowie die Unzulässigkeit der verwendeten Holzdübel gerügt; zugleich hat er eine Abhilfefrist gesetzt und für den Fall des Fristablaufes die Auftragsentziehung angekündigt. Mit weiterem Schreiben vom 12. April 2007 forderte der Bauherr unter Fristsetzung mit Kündigungsandrohung die Vorlage des Bauzeitenplans sowie einiger Nachweise. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist kündigte der Bauherr am 18. April 2007 den Vertrag, wobei er sich auf die im vorangegangenen Schreiben aufgeführten Forderungen gestützt hat. Er hat...

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