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Rechtsanwalt Nachbarwiderspruch - Anwalt für Nachbarwiderspruch finden!

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Nachbarwiderspruch

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Nachbarwiderspruch

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Rechtsanwalt für Nachbarwiderspruch
Justizrat Dieter Kundler Kundler Kirnberger Klein
Adresse Icon Hauptstr. 20, 66557 Illingen
Telefon06825/92000 Fax06825/920029

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Rechtsanwalt für Nachbarwiderspruch
Dr. jur. Thomas Hundt ROLEMA Rechtsanwälte Notare
Adresse Icon Kurfürstendamm 52, 10707 Berlin
Telefon030-88724551 Fax030-8818460

Rechtsanwalt für Nachbarwiderspruch
Sebastian Bernbacher Kanzlei Bernbacher
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Telefon0421-2784790 Fax0421-27847929

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Rechtsanwalt für Nachbarwiderspruch
Wolfgang Greilich Greilich Hirschmann Benedum & Coll.
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Rechtsanwalt für Nachbarwiderspruch
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Rechtsanwalt für Nachbarwiderspruch
Steffen Dobler Kanzlei Dobler, Szabo, Böltz & Schilling
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Telefon07071 407870 Fax7071 4078725

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Nachbarwiderspruch


WIE WIRD DIE VOB/B VERTRAGSBESTANDTEIL?
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Im Zuge von Verhandlungen über einen Bauvertrag hatte der Bauunternehmer dem als „Privatmann“ handelnden Auftraggeber ein Angebot unterbreitet, an dessen Ende es hieß: „ Dem Angebot liegt die VOB zu Grunde “. Nach Beendigung des Bauvorhabens ist es zu erheblichen, gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten zwischen den Parteien gekommen. Unter anderem bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die VOB/B überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist. Die Entscheidung: Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwender der VOB/B (hier: der Auftragnehmer) seinem künftigen Vertragspartner, wenn dieser weder im Baugewerbe tätig, noch im Baurecht bewandert ist, in geeigneter Weise Gelegenheit zu geben, sich bei Vertragsschluss über...

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AUCH EINE ABNAHME MIT MÄNGELN IST EINE ABNAHME!
07.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Eine Baufirma verlangt rund 30.000 € Restwerklohn vom Bauherrn. Im Jahr 2009 erklärt der Bauherr die Abnahme. Das Abnahmeprotokoll enthält eine Liste von Restmängeln. Die Baufirma erhebt im Jahre 2013 Klage. Der Bauherr beruft sich auf Verjährung, weil die Verjährungsfrist von drei Jahren zur Zeit der Klageerhebung abgelaufen gewesen sei. Die Baufirma meint, dass die Abnahmeerklärung des Bauherrn unwirksam sei, weil es erhebliche Restmängel gegeben habe, die einer wirksamen Abnahmeerklärung entgegengestanden hätten. Die Entscheidung: Die Forderungen der Baufirma sind verjährt! Liegt eine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers vor, so stehen vorhandene Mängel deren Wirksamkeit selbst dann nicht entgegen, wenn es sich...

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NACHSCHIEBEN VON KÜNDIGUNGSGRÜNDEN NACH KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Bauherr beauftragte einen Unternehmer per VOB/B-Vertrag mit Fensterbauarbeiten zwecks Errichtung einer Glasfassade für eine Halle. Während der Ausführung hat der Bauherr am 29. März 2007 schriftlich das Fehlen statischer Nachweise sowie die Unzulässigkeit der verwendeten Holzdübel gerügt; zugleich hat er eine Abhilfefrist gesetzt und für den Fall des Fristablaufes die Auftragsentziehung angekündigt. Mit weiterem Schreiben vom 12. April 2007 forderte der Bauherr unter Fristsetzung mit Kündigungsandrohung die Vorlage des Bauzeitenplans sowie einiger Nachweise. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist kündigte der Bauherr am 18. April 2007 den Vertrag, wobei er sich auf die im vorangegangenen Schreiben aufgeführten Forderungen gestützt hat. Er hat...

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