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Anwalt Baurecht und Architektenrecht WuppertalDer Fall: Der Bauherr nimmt den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung bei der Errichtung von Doppelhäusern auf Schadenersatz in Höhe von ca. 64.000 € in Anspruch. Das Bauunternehmen hatte den Ringanker falsch eingebaut, die Mangelbeseitigung aber wegen Verzugs des Bauherrn mit Abschlagszahlungen verweigert. Zudem waren wegen fehlendem Witterungsschutz Feuchtigkeitsschäden am Dachstuhl eingetreten. Der Architekt wurde zu Schadenersatz in Höhe von ca. 23.500 € verurteilt. Er geht in Berufung und wendet ein, seine Mängelrüge gegenüber dem Bauunternehmen hätte genügt. Die Entscheidung: Das OLG hat die Berufung mit Beschluss gemäß § 522 ZPO zurückgewiesen. Der mit Bauplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt...
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Mainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ). Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben. Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig. Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur seiner...
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Der Fall: Ein schriftlicher „Bauwerkvertrag nach BGB“ – vorgelegt vom Bauherrn – bezüglich der Errichtung eines Einfamilienhauses enthielt unter „§ 22 Sicherheitseinbehalt“ die nachfolgenden Regelungen: „ 22.1 Die Parteien vereinbaren – unabhängig von einer Ausfallbürgschaft – den Einbehalt einer unverzinslichen Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Sicherstellung der Gewährleistung einschließlich Schadenersatz und die Erstattung von Überzahlungen. 22.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen und unwiderruflichen Bürgschaft einer deutschen...
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