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Gewerbemietvertrag

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Gewerbemietvertrag

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Rechtsanwalt für Gewerbemietvertrag
Heinrich von Knorre Kanzlei von Knorre
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Rechtsanwalt für Gewerbemietvertrag
Dr. Claus Dolinski RSW RECHTSANWÄLTE Tobelander, Dr. Dolinski, Partnerschaft mbB
Adresse Icon Ulmer-Tor-Strasse 29, 88400 Biberach an der Riß
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Rechtsanwalt für Gewerbemietvertrag
Jörg Diebow MELCHER MORAT RAe
Adresse Icon Kaiser-Joseph-Straße 262, 79098 Freiburg im Breisgau
Telefon0761 / 79187-61 Fax0761 / 79187-78

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4,7 aus 97 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Bewertungen stammen aus 3 Portalen.

Rechtsanwalt für Gewerbemietvertrag
Timo Sahm Hausen & Sahm - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Rechtsanwalt für Gewerbemietvertrag
Mathias Müller Rechtsanwalt Mathias Müller
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Telefon0351-4716614 Fax0351-46686256

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Rechtsanwalt für Gewerbemietvertrag
Rainer Speidel Rechtsanwalt Rainer Speidel
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Rechtsanwalt für Gewerbemietvertrag
Ulrich Opitz Rechtsanwalt Ulrich Opitz
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Gewerbemietvertrag


ARCHITEKT MUSS MÄNGEL VERHINDERN
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Bauherr nimmt den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung bei der Errichtung von Doppelhäusern auf Schadenersatz in Höhe von ca. 64.000 € in Anspruch. Das Bauunternehmen hatte den Ringanker falsch eingebaut, die Mangelbeseitigung aber wegen Verzugs des Bauherrn mit Abschlagszahlungen verweigert. Zudem waren wegen fehlendem Witterungsschutz Feuchtigkeitsschäden am Dachstuhl eingetreten. Der Architekt wurde zu Schadenersatz in Höhe von ca. 23.500 € verurteilt. Er geht in Berufung und wendet ein, seine Mängelrüge gegenüber dem Bauunternehmen hätte genügt. Die Entscheidung: Das OLG hat die Berufung mit Beschluss gemäß § 522 ZPO zurückgewiesen. Der mit Bauplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt...

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Im Wohngebiet auch keine kleine Nebenerwerbs-Werkstatt
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(4 Bewertungen)03.02.2023Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Im Wohngebiet auch keine kleine Nebenerwerbs-Werkstatt

Mainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ).  Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben.  Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig.  Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur seiner...

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UNWIRKSAME KLAUSEL ZU SICHERHEITSEINBEHALT
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Ein schriftlicher „Bauwerkvertrag nach BGB“ – vorgelegt vom Bauherrn – bezüglich der Errichtung eines Einfamilienhauses enthielt unter „§ 22 Sicherheitseinbehalt“ die nachfolgenden Regelungen: „ 22.1 Die Parteien vereinbaren – unabhängig von einer Ausfallbürgschaft – den Einbehalt ei­ner unverzinslichen Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Sicherstellung der Gewährleistung einschließlich Schadenersatz und die Erstattung von Überzahlungen. 22.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt gegen Vorlage einer unbe­fristeten, selbstschuldnerischen und unwiderruflichen Bürgschaft einer deutschen...

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