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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Markus Koerentz LL.M.
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Rechtsanwalt Grundstücksrecht - Anwalt für Grundstücksrecht finden!

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Grundstücksrecht

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haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Grundstücksrecht

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Anwälte für Grundstücksrecht
Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Heinrich von Knorre Kanzlei von Knorre
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Telefon0906 12678970 Fax0906 12678972

Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Dr. Jürgen Maus Rechtsanwälte Dr. Maus und Kollegen
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Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Jan Thomas Ockershausen Rechtsanwaltssozietät Kleinjohann
Adresse Icon Götzenbreite 4, 37124 Rosdorf
Telefon+49 (0) 551 / 900 33 5-0 Fax+49 (0) 551 / 900 33 5-15

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Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Fachanwalt für Baurecht Thorsten Jung BridgeCom Legal Rechtsanwälte
Adresse Icon Stapelkai 3, 50735 Köln
Telefon0221/78874470 Fax0221-788744720

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Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Dr. Hans-Bernd Ahrens Rechtsanwälte Dr. Ahrens und Ahrens
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Telefon040 37507256 Fax040 37507258

Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Lars Schöler schöler anwaltskanzlei
Adresse Icon Kirchweg 2a, 50858 Köln
Telefon0221 99 59 55-0 Fax0221 99 59 55-11

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Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Michael Eglau Beisse und Rath Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Adresse Icon Fürther Straße 224, 90429 Nürnberg
Telefon0911 743255-0 Fax0911 743255-55

Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Alexander Grundmann Reuther Rieche Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Adresse Icon Palmaille 59, 22767 Hamburg
Telefon040 – 30 999 99-0 Fax040 – 30 999 99-33

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Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Steffen Dobler Kanzlei Dobler, Szabo, Böltz & Schilling
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Telefon07071 407870 Fax7071 4078725

Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Michael Schmidt-Morsbach Schmidt-Morsbach & Partner Rechtsanwälte
Adresse Icon Dorotheenstr. 3, 10117 Berlin
Telefon+49 30 2062175-0 Fax+49 30 2062175-11

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Grundstücksrecht


KEINE VERDACHTSKÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER PRESSE“!
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Negative Erfahrungsberichte anderer Bauherren über einen Unternehmer oder Handwerker rechtfertigen keine fristlose Kündigung, auch wenn diese das Vertrauen des Bauherren erschüttern. Sie bieten insofern kein Recht zur Kündigung, als für den Bauherrn nicht deutlich wird, dass die Werkleistung einen strukturellen, nicht behebbaren Mangel hat.   Der Fall: Ein Grundeigentümer hatte im Juli 2007 die Lieferung und Errichtung eines Fertighauses beauftragt. Die Baugenehmigung lag vor. Im Februar 2008 hatte der Unternehmer noch nicht mit der Errichtung des Hauses begonnen. Der Grundeigentümer kündigte den Vertrag außerordentlich unter anderem wegen negativer Erfahrungsberichte anderer Bauherren über den Auftragnehmer.   Die Entscheidung:...

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MANGELHAFTIGKEIT BEREITS BEI RISIKO EINER SPÄTEREN SCHADENS
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Nach Durchführung von Dachdeckerarbeiten wurde der Auftragnehmer wegen mehrerer wesentlicher Mängel gerichtlich unter anderem auf Leistung von Schadenersatz in Anspruch genommen. Zuvor hatte der Auftragnehmer Fristen zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen lassen. Der Auftraggeber hat weiter die Nachbesserung gefordert und ist mit dem Auftragnehmer in Verhandlungen über eine einvernehmliche Mängelbeseitigung eingetreten; die Verhandlungen sind fehlgeschlagen. Nachbesserungen des Auftragnehmers haben sich auf offen zu Tage getretene Mängel beschränkt. Auf Klage des Auftraggebers wurde der Auftragnehmer durch das Landgericht Freiburg unter teilweiser Klageabweisung verurteilt. Beide Parteien haben Berufung eingelegt.   Die Entscheidung: Durch...

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Keine Baugenehmigung für temporäre Events erforderlich
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(3 Bewertungen)27.08.2024Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Keine Baugenehmigung für temporäre Events erforderlich

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass kurzfristige Veranstaltungen auf Freiflächen nicht zwingend eine Baugenehmigung benötigen. Die Richter stellten klar, dass eine temporäre Nutzung, wie zum Beispiel ein Musikfestival, keine dauerhafte bauliche Anlage darstellt und daher nicht den strengen Anforderungen des Bauordnungsrechts unterliegt. Der Beschluss betrifft viele Veranstalter, die ähnliche Events in Niedersachsen durchführen. Gericht entscheidet gegen Baugenehmigungspflicht In seinem Beschluss vom 21. August 2024 ( Az.: 1 ME 121/24 ) hat das OVG Niedersachsen die Frage behandelt, ob eine kurzzeitige Nutzung einer Grünlandfläche für ein Festival als bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) anzusehen ist....

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