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Rechtsanwalt Grundstücksrecht - Anwalt für Grundstücksrecht finden!

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Grundstücksrecht

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Grundstücksrecht

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Baurecht und Architektenrecht

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Anwälte für Grundstücksrecht
Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Mathias Müller Rechtsanwalt Mathias Müller
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Telefon0351-4716614 Fax0351-46686256

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Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Andreas Paessler Anwaltskanzlei Paessler
Adresse Icon Dahlienstr. 24b, 82216 Maisach
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Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Dr. Hans-Bernd Ahrens Rechtsanwälte Dr. Ahrens und Ahrens
Adresse Icon Lange Straße 9, 24837 Schleswig
Telefon04621 380350 Fax04621 485019

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Heinrich von Knorre Kanzlei von Knorre
Adresse Icon Dillinger Str. 23, 86609 Donauwörth
Telefon0906 12678970 Fax0906 12678972

Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Edmund Herrmann Rechtsanwälte Herrmann Menn & Kollegen
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Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Edmund Herrmann Rechtsanwälte Herrmann Menn & Kollegen
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Heinrich F. W. Sasse Sozietät Sasse
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Grundstücksrecht


KEINE BEDENKEN GEGEN DIE PLANUNG ANGEMELDET: AUFTRAGNEHMER HAFTET ZU 50 %!
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Auftraggeber beauftragte einen Straßenbauer auf Grundlage der VOB/B mit der Pflasterung von Gemeindestraßen; das vom Auftraggeber bei einem Ingenieurbüro beauftragte Leistungsverzeichnis hatte unzureichend ein Längsgefälle beschrieben. Der Auftragnehmer behauptet einen mündlichen Hinweis auf Bedenken gegenüber dem Bauleiter der Auftraggeberin. Im LV ist auch regelwidrig ausgeschrieben, das Pflaster mit Steinmehl einzuschlämmen, was der Auftragnehmer unstreitig weder erkennt, noch ausführt. Nach der Abnahme kommt es zu unzulässigen Absackungen; die Pflasterung ist wegen Planungs- und Ausführungsmängeln mangelhaft. Das Nachbesserungsverlangen an den Straßenbauer verläuft erfolglos. Einer anschließenden Klage gegen den...

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NOCHMALS ZUR PRÜFBARKEIT VON SCHLUSSRECHNUNGEN!
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Immer wieder ist zu beobachten, dass Empfänger von Schlussrechnungen aus dem handwerklichen oder dem Baubereich zwecks der vermeintlichen Umgehung einer Zahlungspflicht den Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrech­nung erheben. Diesem häufig pauschal gehaltenen Vorgehen von Auftraggebern hat das OLG Karlsruhe in einem lesenswertem Urteil eine Absage erteilt:   Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass das Erfordernis einer prüfbaren Rechnung den Interessen beider (!) Parteien dient. Die Rechnungsstellung ermöglicht dem Auftragge­ber die Kontrolle, ob die für die Prüfung der Rechnung wesentlichen Angaben in ihr enthal­ten sind. Es ist nämlich Aufgabe des Auftraggebers, diese Kontrolle vorzunehmen und zu beurteilen, ob die Rechnung...

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KEINE VERDACHTSKÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER PRESSE“!
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Negative Erfahrungsberichte anderer Bauherren über einen Unternehmer oder Handwerker rechtfertigen keine fristlose Kündigung, auch wenn diese das Vertrauen des Bauherren erschüttern. Sie bieten insofern kein Recht zur Kündigung, als für den Bauherrn nicht deutlich wird, dass die Werkleistung einen strukturellen, nicht behebbaren Mangel hat.   Der Fall: Ein Grundeigentümer hatte im Juli 2007 die Lieferung und Errichtung eines Fertighauses beauftragt. Die Baugenehmigung lag vor. Im Februar 2008 hatte der Unternehmer noch nicht mit der Errichtung des Hauses begonnen. Der Grundeigentümer kündigte den Vertrag außerordentlich unter anderem wegen negativer Erfahrungsberichte anderer Bauherren über den Auftragnehmer.   Die Entscheidung:...

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