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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Baustopp
Baurecht und Architektenrecht
WIDERRUFLICHKEIT VON ARCHITEKTENVERTRAG?
Der Fall:
Der Auftraggeber hat als Verbraucher am 26. März 2015 in seinem Fahrzeug durch Aushändigung des von ihm teilweise ausgefüllten und unterzeichneten Formulars „ Raumbuch Wohnen / Vorplanungsbeauftragung “ an den Architekten ein bindendes Angebot abgegeben. Da der Auftraggeber mit den bis dahin erbrachten Leistungen des Architekten in den Leistungsphasen 1 und 2 nicht zufrieden war, hat er mit Schreiben vom 1. Juni 2015 fristgerecht den Architektenvertrag widerrufen. Der Architekt hat dem Auftraggeber gegenüber seine Leistungen abgerechnet. Der Auftraggeber hat eingewendet, nach Widerruf des Architektenvertrages nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein. Der Architekt hat entgegengehalten, dass die Vorschriften über den Widerruf von Verbraucherverträgen keine Anwendung ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
In Berlin ist grenzüberschreitende Dämmung „noch verhältnismäßig“
Karlsruher. Die Berliner Regelungen über die grenzüberschreitende Wärmedämmung von Bestandsgebäuden sind trotz Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit „noch als verhältnismäßig anzusehen“. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag, 1. Juli 2022, bekannt gegebenen Urteil (Az.: V ZR 23/21) entschieden. Die Richter in Karlsruher bekräftigten ihre bisherige Rechtsprechung, dass Bundesländer entsprechende grenzüberschreitende Vorschriften zur Wärmedämmung aus Energieeinspargründen erlassen dürfen.
Im streitigen Fall ging es um einen Nachbarschaftsstreit in Berlin. Ein Eigentümer eines Grundstücks wollte an seinem Haus, das seit 1906 nicht mehr saniert wurde, eine neue 16 cm dicke Mineraldämmung anbringen. Vom Nachbarn wurde dies abgelehnt, weil die Dämmung in dieser Stärke auf sein ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
ARCHITEKT MUSS MÄNGEL VERHINDERN
Der Fall:
Der Bauherr nimmt den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung bei der Errichtung von Doppelhäusern auf Schadenersatz in Höhe von ca. 64.000 € in Anspruch. Das Bauunternehmen hatte den Ringanker falsch eingebaut, die Mangelbeseitigung aber wegen Verzugs des Bauherrn mit Abschlagszahlungen verweigert. Zudem waren wegen fehlendem Witterungsschutz Feuchtigkeitsschäden am Dachstuhl eingetreten. Der Architekt wurde zu Schadenersatz in Höhe von ca. 23.500 € verurteilt. Er geht in Berufung und wendet ein, seine Mängelrüge gegenüber dem Bauunternehmen hätte genügt.
Die Entscheidung:
Das OLG hat die Berufung mit Beschluss gemäß § 522 ZPO zurückgewiesen. Der mit Bauplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt ... weiter lesen
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