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Der Fall: Im Jahr 1998 beauftragte der Bauherr den Architekten mit der Planung und Überwachung (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8) der Errichtung eines Bürogebäudes. Nach Inbetriebnahme des Gebäudes am 13. September 1999 wurde am 6. Juni 2000 die Schlussrechnung des Architekten beglichen. Im März 2002 wurde eindringende Feuchtigkeit an einem Dachflächenfenster festgestellt, was der Bauherr gegenüber dem Architekten am 7. März 2002 schriftlich gerügt hat. Dieser veranlasste die Nacherfüllung durch den Dachdecker. Dennoch traten später weitere Undichtigkeiten im Bereich der Dachflächenfenster auf. Mit Klage vom 23. November 2011 forderte der Bauherr vom Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern Schadenersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten;...
weiter lesenDer Fall: Nach mündlichem Architektenvertrag und Errichtung eines Bauwerkes streiten Bauherr und Architekt über die Berechtigung von Architektenhonorar: Im Juli 2006 haben die Parteien unter anderem zur Höhe des Honorars und der Abrechnung von Nebenkosten korrespondiert; es wurde Einigkeit hergestellt, dass der Architekt die Nebenkosten mit pauschal 5 % abrechnen können soll. Seinerzeit hatte der Architekt bereits Leistungen nach der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erbracht. In seiner Abrechnung verlangt der Architekt Bezahlung der Nebenkosten mit pauschal 5 %. Die Entscheidung: Das Kammergericht Berlin hat die Klage des Architekten abgewiesen. Es hat richtig ausgeführt, dass die pauschale Abrechnung von 5 % Nebenkosten nur verlangt werden kann, wenn ich...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23). Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis. Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine...
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