Was ist das Wegerecht?
Das Wegerecht ist ein Begriff aus dem zivilrechtlichen Bereich des Sachenrechts. Dieses regelt die Rechtsverhältnisse von Sachen – beweglichen und unbeweglichen. Das Wegerecht erlaubt es dem Rechteinhaber, ein fremdes Grundstück zu Fuß oder mit einem Fahrzeug zu überqueren. Dies ist sinnvoll, wenn sein Grundstück keinen eigenen Zugang zur nächsten Straße hat. Das Recht kann auf mehrere Arten begründet werden; seine Ausgestaltung kann vertraglich unterschiedlich geregelt werden.
Wie kann ein Wegerecht entstehen?
Ein Wegerecht kann
- durch vertragliche Vereinbarung entstehen,
- es kann als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden,
- es kann ein Anspruch auf Gewährung eines sogenannten Notwegerechts vorliegen.
Vertragliche Absprachen
Ein Vertrag über ein Wegerecht ist nicht an eine besondere Form gebunden. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung. Derartige Verträge binden jedoch nur ihre Vertragspartner – und nicht z.B. den Käufer des Grundstückes, über das der Weg führt. Will der Wegenutzer sicher gehen, muss er das Wegerecht als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lassen. Es existiert damit unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Ausübung des Wegerechts
Ein Wegerecht ist so schonend wie möglich auszuüben. Das Betreten oder Befahren des Nachbargrundstücks muss im Rahmen des Üblichen und Notwendigen bleiben und darf nicht zur Schikane werden. Natürlich hängt das Maß des Üblichen davon ab, wie das berechtigte Grundstück genutzt wird (privat, gewerblich).
Notwegerecht
Ein Notwegerecht besteht, wenn ein Grundstück nur über ein anderes Zugang zur nächsten öffentlichen Straße hat. Wer ein solches nicht vertraglich ausgehandeltes Recht in Anspruch nimmt, muss in der Regel dafür zahlen. Können sich die Beteiligten nicht über den Verlauf des Weges, Art und Ausmaß der Nutzung oder den Geldbetrag einigen, muss ein Gericht entscheiden. Stört die fremde Nutzung nicht weiter, kann der Entschädigungsanspruch auch gegen Null gehen.
Von einem befristeten Notwegerecht spricht man, wenn
- das berechtigte Grundstück eigentlich einen eigenen Zugang zur Straße hat,
- dieser aber für einen bestimmten Zeitraum nicht ausreicht.
Beispiel: Bauarbeiten mit LKW und schwerem Gerät.
Kein Notwegerecht besteht, wenn der Nutzer des hinten liegenden Grundstücks lediglich seinen PKW vor der Haustür parken möchte, obwohl es auf der nahen Straße genug Parkplätze gibt (OLG Schleswig, Az. 3 U 131/01).
Wer ein Notwegerecht für das Hinüberfahren mit landwirtschaftlichen Geräten besitzt, kann nicht vom Nachbarn verlangen, dass dieser eine Böschung mit Steinmauer wieder abreißt, damit er mit neuen, größeren Maschinen auf sein Grundstück kommt (Landgericht Coburg, Az. 13 O 531/00). Das Notwegerecht hat in solchen Fällen im Rahmen dessen zu bleiben, was für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Flächen erforderlich ist.
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage des Wegerechts ist § 1018 BGB, die Regelung über Grunddienstbarkeiten. Vorschriften über das Notwegerecht finden sich in § 917 und § 918 BGB.
Sie brauchen einen Anwalt an Ihrem Wohnort für Ihr zivilrechtliches bzw. sachenrechtliches Problem oder Ihre Frage zum Wegerecht? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in seinem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.
Berger Allee 7, 86609 Donauwörth
Bismarckstr. 5, 35390 Gießen
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Arminiusstraße 2, 90402 Nürnberg
Hermann-Böse-Str. 38, 28209 Bremen
Palmaille 59, 22767 Hamburg
Europaplatz 3, 72072 Tübingen
Schleißheimer Str. 4, 80333 München
N 4 1, 68161 Mannheim
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Berlin
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Bielefeld
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Bochum
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Bonn
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Bremen
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Dortmund
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Dresden
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Duisburg
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Düsseldorf
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Essen
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Frankfurt am Main
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Hamburg
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Hannover
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Köln
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Leipzig
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Mannheim
Anwalt Baurecht und Architektenrecht München
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Nürnberg
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Stuttgart
Anwalt Baurecht und Architektenrecht WuppertalImmer mehr Deutsche verbringen nicht nur ihre Ferien auf Mallorca, sondern entscheiden sich irgendwann für eine eigene Immobilie auf der beliebten Insel. Soll diese zum Lebensabend nicht verkauft, sondern an die Nachkommen vererbt werden, ergeben sich einige steuerliche Fragen. Die Erben stehen einerseits vor sprachlichen Herausforderungen, andererseits aber auch vor der Frage, welches Erbrecht angewandt wird. Hier gab es in den letzten Jahren einige Veränderungen, die wir nachfolgend genauer zusammenfassen. Welches Erbrecht gilt? Eine Frage ohne pauschale Antwort Zu den zentralen Themen im Falle einer Immobilien-Erbschaft gehört die Frage, ob die Erbschaftssteuer in Spanien oder Deutschland entrichtet werden muss. Um diese zu beantworten, müssen wir einen Blick auf die europäische Erbrechtsverordnung werfen,...
weiter lesen
Der Fall: Auf Grundlage eines Angebotes über brutto 15.000,00 € hat ein Auftraggeber den Auftragnehmer mündlich mit dem Einbau von Fenstern und weiteren Arbeiten zu einem Pauschalpreis von 10.000,00 € beauftragt. Kurz darauf hat der Auftragnehmer eine Rechnung „zum Festpreis von 10.000,00 €“ erteilt, wobei der Rechnungsvordruck ohne Rechnungs- und Steuernummern sowie ohne Angabe von Umsatzsteuer ausgefüllt war. Nach Ausführung der Leistung hat der Auftraggeber in Höhe von 11.900,00 € Schadenersatz wegen Mängeln gefordert. Der Auftragnehmer hält den Vertrag wegen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für nichtig und zahlt nicht. Die vom Auftraggeber hierauf erhobene Klage hat weitgehend Erfolg; nach Ansicht des OLG Celle...
weiter lesen
Für Bauherrn ist es ärgerlich, wenn sie einen Baumangel erst nach längerer Zeit bemerken. Denn hier muss er damit rechnen, dass er den Bauunternehmer wegen Verjährung nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen kann der Bauherr aber hier den Bauunternehmer doch länger in Haftung nehmen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. Häufig fallen Baumängel nicht auf den ersten Blick auf. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn ein Grundstückseigentümer von einer Baufirma ein Eigenheim errichten lässt. Nach der Fertigstellung schaut sich der Bauherr bei der Abnahme genau um. Alles macht einen tadellosen Eindruck. 7 Jahre später kommt dann die böse Überraschung. Es kommt aufgrund eines verdeckten Baumangels zu...
weiter lesen
Abstandsfläche
Anwesen
Architektenrecht
Architektenvertrag
Bauabbruch
Bauabnahme
Bauanwalt
Bauaufsicht
Baueinstellung
Baugenehmigung
Baugewerberecht
Baulast
Bauleitplanung
Baumängel
Bauordnungsrecht
Bauplanungsrecht
Baurecht
Baustopp
Bauverbot
Bauvertrag
Bauvertragsrecht
Bebauungsplan
Denkmalschutzrecht
Dienstbarkeit
Enteignungsrecht
Erbbaurecht
Ersatzvornahme
Erschließungsrecht
Ertragswertverfahren
Flächennutzungsplan
Formelles Bauordnungsrecht
Gewerbemietvertrag
Grundbuchblatt
Grundpfandrecht
Grundstück
Grundstücksgrenze
Grundstücksrecht
Immobilienanwalt
Immoblilienwirtschaft
Ingeneurvertragsrecht
Ingenieurrecht
Instandhaltungsrücklage
Leitungsrecht
Liegenschaft
Materielles Bauordnungsrecht
Nachbarwiderspruch
Nutzungsänderung
Öffentliches BauR
Öffentliches Gut
Pfusch am Bau
Privates BauR
Rangordnung
Sachwertverfahren
Sondernutzungsrecht
Städtebaurecht
Teilungserklärung
Vergleichswertverfahren
Verpächter
Verpachtung
VOB
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!