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Anwalt Baurecht und Architektenrecht WuppertalDer Architekt kann von seinem Auftraggeber Auskunft zur Höhe der anrechenbaren Kosten verlangen, wenn er diese nicht ohne dessen Mitwirkung ermitteln kann. Der Auftraggeber hat dem Architekten dann im Rahmen des Zumutbaren sämtliche Auskünfte – auch unter Vorlage von Unterlagen – zu erteilen, die für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erforderlich sind. Es sind aber mehrere Gebäude betroffen und hat der Architekt sein Honorar getrennt zu berechnen, mutet das OLG Stuttgart dem Auftraggeber nicht zu, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen die einzelnen Rechnungen und die dort aufgeführten Arbeiten den unterschiedlichen Auftragsteilen zuzuordnen; zumutbar ist es aber, den Architekten in die entsprechenden Rechnungen, Angebote und keine Einsicht nehmen zu lassen....
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Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass kurzfristige Veranstaltungen auf Freiflächen nicht zwingend eine Baugenehmigung benötigen. Die Richter stellten klar, dass eine temporäre Nutzung, wie zum Beispiel ein Musikfestival, keine dauerhafte bauliche Anlage darstellt und daher nicht den strengen Anforderungen des Bauordnungsrechts unterliegt. Der Beschluss betrifft viele Veranstalter, die ähnliche Events in Niedersachsen durchführen. Gericht entscheidet gegen Baugenehmigungspflicht In seinem Beschluss vom 21. August 2024 ( Az.: 1 ME 121/24 ) hat das OVG Niedersachsen die Frage behandelt, ob eine kurzzeitige Nutzung einer Grünlandfläche für ein Festival als bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) anzusehen ist....
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Der Fall: In einem Bauvertrag war unter anderem die Verpflichtung des Unternehmers festgehalten worden, dass der Auftragnehmer einen – zumindest – deutschsprachigen Bauleiter, Polier oder Vorarbeiter, der auf der Baustelle durchgehend anwesend zu sein hat, stellen muss. Diese Verpflichtung hält der Auftragnehmer trotz mehrfacher Monierungen durch den Auftraggeber nicht ein. Nach Abschluss der Baumaßnahme mindert der Auftraggeber – wegen seines eigenen erhöhten Überwachungsaufwandes – die an den Auftragnehmer zu leistende Vergütung. Der Auftragnehmer verfolgt seinen Vergütungsanspruch gerichtlich. Die Entscheidung: Das Oberlandesgericht Köln hat unter korrekter Subsumption der einzelnen Merkmale des werkvertraglichen...
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