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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bauverbot
Baurecht und Architektenrecht
Checkliste: Worauf sollte man bei der Bauabnahme achten?
Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase möchten immer mehr Verbraucher ein Eigenheim errichten. Sie wenden sich an ein Bauunternehmen und schließen mit diesem einen Bauvertrag ab. Im Folgenden kommt der Abnahme durch den Bauherrn eine wichtige Bedeutung zu. Wer hier nicht aufpasst, der hat bei einem Baumangel schnell das Nachsehen. Im dem folgenden Ratgeber erfahren Bauherrn, worauf sie vor allem achten sollten.
Bei der Errichtung eines Neubaus ist zunächst einmal wichtig, dass Bauherrn beim Abschluss des Bauvertrages aufpassen. Dabei sollte vor Vertragsschluss darauf geachtet werden, dass es sich um ein seriöses und solventes Bauunternehmen handelt.
Was Bauherrn bei Bauvertrag beachten sollten
Der Bauvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. In ihm sollten alle wichtigen Punkte ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
SCHÄTZUNG DER MÄNGELBESEITIGUNGSKOSTEN
Der Fall:
Der Bauherr beauftragte den Unternehmer mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Wohnhauses. Der Unternehmer ließ die Fassadenarbeiten durch einen Nachunternehmer ausführen; dieser arbeitete mangelhaft. Nachdem der Bauherr den Unternehmer erfolglos zur Mangelbeseitigung aufgefordert hatte, ließ er ein Privatgutachten erstellen und holte Kostenvoranschläge ein, die Mangelbeseitigungskosten in Höhe von circa 24.000,00 € ergaben. Diesen Betrag hat der Bauherr als Kostenvorschuss gerichtlich geltend gemacht. Nach Beweisaufnahme vor dem Landgericht gelangte der beauftragte Sachverständige zu Kosten der Mangelbeseitigung in Höhe von lediglich 5.000,00 €. Da das Landgericht ihm nur jenen Betrag zugesprochen hat, hat der Bauherr Berufung eingelegt und auch ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
ENERGIEEINSPARNACHWEIS MANGELHAFT: WELCHEN SCHADEN MUSS DER PLANER ERSETZEN?
Der Fall:
Der Bauherr lässt ein Bauvorhaben errichten, für das der Berater einen fehlerhaften Energieeinsparnachweis (EnEV-Nachweis) erstellt. Der Bauherr hat auf Grundlage des EnEV-Nachweises eine nicht ausreichende Wärmepumpen-Heizung eingebaut; die Anlage wird durch Elektro-Heizungen ergänzt. Der Bauherr macht geltend, er müsse die Heizung umbauen und zusätzlich einen Kaminofen einbauen; den notwendigen Betrag beziffert er mit circa 10.000 €, den er als „Vorschuss“ geltend macht. Nach Abweisung der Klage durch das Landgericht verfolgt der Bauherr seinen Anspruch in der Berufung weiter.
Die Entscheidung:
Das OLG Frankfurt verneint eine zurechenbare Verursachung des Schadens durch den Berater!
Zweifellos hatte der Berater einen fehlerhaften ... weiter lesen
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