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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Baueinstellung
Baurecht und Architektenrecht
KEIN SCHADENSERSATZ BEI UNNÖTIGEM SANIERUNGSAUFWAND!
Der finanzielle Aufwand zur Modernisierung muss ich nicht wertmäßig äquivalent in einer Steigerung des Verkehrswerts niederschlagen. Ein Schaden kann daher nicht durch einen Vergleich des Verkehrswerts die Immobilie mit und ohne die Maßnahme zur energetischen Sanierung berechnet werden. Grundsätzlich entsprechen die in Auftrag gegebenen Bauleistungen wertmäßig der Investition des Aufraggebers.
Der Fall:
Ein Hauseigentümer hatte mit einem Architekten einen Vertrag über die Beratung der für den Erhalt staatlicher Fördermittel nötigen energetischen Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Nach fehlerhafter Beratung durch den Architekten wurde durch die KfW kein Zuschuss zu der durchgeführten Sanierung gewährt. Der Eigentümer ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
NOCHMALS ZUR PRÜFBARKEIT VON SCHLUSSRECHNUNGEN!
Immer wieder ist zu beobachten, dass Empfänger von Schlussrechnungen aus dem handwerklichen oder dem Baubereich zwecks der vermeintlichen Umgehung einer Zahlungspflicht den Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung erheben. Diesem häufig pauschal gehaltenen Vorgehen von Auftraggebern hat das OLG Karlsruhe in einem lesenswertem Urteil eine Absage erteilt:
Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass das Erfordernis einer prüfbaren Rechnung den Interessen beider (!) Parteien dient. Die Rechnungsstellung ermöglicht dem Auftraggeber die Kontrolle, ob die für die Prüfung der Rechnung wesentlichen Angaben in ihr enthalten sind. Es ist nämlich Aufgabe des Auftraggebers, diese Kontrolle vorzunehmen und zu beurteilen, ob die Rechnung ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln
Für Bauherrn ist es ärgerlich, wenn sie einen Baumangel erst nach längerer Zeit bemerken. Denn hier muss er damit rechnen, dass er den Bauunternehmer wegen Verjährung nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen kann der Bauherr aber hier den Bauunternehmer doch länger in Haftung nehmen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Häufig fallen Baumängel nicht auf den ersten Blick auf. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn ein Grundstückseigentümer von einer Baufirma ein Eigenheim errichten lässt. Nach der Fertigstellung schaut sich der Bauherr bei der Abnahme genau um. Alles macht einen tadellosen Eindruck. 7 Jahre später kommt dann die böse Überraschung. Es kommt aufgrund eines verdeckten Baumangels zu ... weiter lesen
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