Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts
Besondere Kenntnisse

Such-Icon Ihre Suche

Neu auf Fachanwalt.de Neue Anwälte/Kanzleien

Rechtsanwältin Andrea Kirberger
Neu
Andrea Kirberger
Rechtsanwältin in Dresden
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Klaus Wentzel
Neu
Dr. Klaus Wentzel
Rechtsanwalt in Witten
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Hans H. Lehmann
Neu
Hans H. Lehmann
Rechtsanwalt in Neumünster
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Michael Eglau
Neu
Michael Eglau
Rechtsanwalt in Nürnberg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Stefanie Theis
Neu
Dr. Dr. Stefanie Theis
Rechtsanwältin in Mainz
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Rainer Schönlau
Neu
Rainer Schönlau
Rechtsanwalt in Gevelsberg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Steffen Dobler
Neu
Steffen Dobler
Rechtsanwalt in Tübingen
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Christian Behrendt
Neu
Christian Behrendt
Rechtsanwalt in Berlin
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Reinhard Werner
Neu
Dr. Reinhard Werner
Rechtsanwalt in Weimar
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Philipp Steinbacher
Neu
Philipp Steinbacher
Rechtsanwalt in München
Zum Profil Pfeil
Zurück
Vorwärts
Zur Fachanwaltschaft

Rechtsanwalt Baueinstellung - Anwalt für Baueinstellung finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Baueinstellung

! Fachanwälte für

Baurecht und Architektenrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Baueinstellung

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Baurecht und Architektenrecht

durch uns zugeordnet.
Anwälte für Baueinstellung
Rechtsanwalt für Baueinstellung
Dr. Christopher Tenfelde Rechtsanwälte Dr. Funk, Dr. Tenfelde und Partner mbB
Adresse Icon Möserstraße 33, 49074 Osnabrück

Rechtsanwalt für Baueinstellung
Norbert Lühring Scholz | Lühring & Partner
Adresse Icon Obernstraße 58-62, 28832 Achim
Telefon04202-88420 Fax04202-884242

SternSternSternSternStern
5,0 aus 1 Bewertung Informationen zu den Bewertungen

Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!

Jetzt Profil anlegenPfeil
Rechtsanwalt für Baueinstellung
Michael Schmidt-Morsbach Schmidt-Morsbach & Partner Rechtsanwälte
Adresse Icon Dorotheenstr. 3, 10117 Berlin
Telefon+49 30 2062175-0 Fax+49 30 2062175-11

Rechtsanwalt für Baueinstellung
Heinrich von Knorre Kanzlei von Knorre
Adresse Icon Dillinger Str. 23, 86609 Donauwörth
Telefon0906 12678970 Fax0906 12678972

Rechtsanwalt für Baueinstellung
Hans H. Lehmann Dr. Gottschalk Hienstorfer Wilcken & Partner
Adresse Icon Lütjenstraße 12, 24534 Neumünster
Telefon04321/41777 Fax04321/41779

Rechtsanwalt für Baueinstellung
Dr. Jürgen Maus Rechtsanwälte Dr. Maus und Kollegen
Adresse Icon Humboldtstr. 7, 39112 Magdeburg
Telefon0391/611230 Fax0391/6112345

SternSternSternSternStern
5,0 aus 2 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Baueinstellung
Rainer Speidel Rechtsanwalt Rainer Speidel
Adresse Icon Wilhelmstraße 40, 72764 Reutlingen
Telefon07121 38278-00 Fax07121 38278-20

Rechtsanwältin für Baueinstellung
Simone Hörmann von und zu Guttenberg Hanft, Hörmann, Grewenig Kanzlei
Adresse Icon Ludwigstr. 1, 86316 Friedberg
Telefon0821-602974 Fax0821-602356

Rechtsanwalt für Baueinstellung
Dr. Hans-Bernd Ahrens Rechtsanwälte Dr. Ahrens und Ahrens
Adresse Icon Bachstr. 50, 22083 Hamburg
Telefon040 37507256 Fax040 37507258

Rechtsanwalt für Baueinstellung
Fachanwalt für Baurecht Thorsten Jung BridgeCom Legal Rechtsanwälte
Adresse Icon Stapelkai 3, 50735 Köln
Telefon0221/78874470 Fax0221-788744720

SternSternSternSternStern
4,9 aus 7 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Baueinstellung


Wasserschaden bei Nutzung des nachbarlichen Gartenanschlusses
01.03.2013Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Wasserschaden bei Nutzung des nachbarlichen Gartenanschlusses

Schleswig (jur). Erlaubt ein Hauseigentümer seinem Nachbarn die Nutzung eines Außenwasserhahns für ein Bauvorhaben, haftet der Nachbar für die durch diese Nutzung entstandenen Schäden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig mit einem am Freitag, 7. Dezember 2012, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 16 U 64/12). Es konkretisierte damit die Haftung bei nachbarschaftlichen Gefälligkeiten. Der Beklagte hatte im Winter auf seinem Grundstück gebaut. Dafür durfte er den Außenwasseranschluss des Nachbarn verwenden. Die Baufirma montierte eine Wasseruhr, weil der Nachbar wenigstens die Kosten ersetzt bekommen sollte. Als der freundliche Nachbar aus dem Urlaub zurückkam, stand sein Keller unter Wasser. Das Wasser war über den...

weiter lesen weiter lesen

„SCHWARZ“ BEZAHLTER AUFTRAGNEHMER DARF VERGÜTUNG BEHALTEN!
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Auf Grundlage eines Angebotes über brutto 15.000,00 € hat ein Auftraggeber den Auftragnehmer mündlich mit dem Einbau von Fenstern und weiteren Arbeiten zu einem Pauschalpreis von 10.000,00 € beauftragt. Kurz darauf hat der Auftragnehmer eine Rechnung „zum Festpreis von 10.000,00 €“ erteilt, wobei der Rechnungsvordruck ohne Rechnungs- und Steuernummern sowie ohne Angabe von Umsatzsteuer ausgefüllt war. Nach Ausführung der Leistung hat der Auftragge­ber in Höhe von 11.900,00 € Schadenersatz wegen Mängeln gefordert. Der Auftragnehmer hält den Vertrag wegen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für nichtig und zahlt nicht. Die vom Auftraggeber hierauf erhobene Klage hat weitgehend Erfolg; nach Ansicht des OLG Celle...

weiter lesen weiter lesen

HONORARANSPRUCH DES ARCHITEKTEN NACH PLANUNGSLEISTUNGEN?
07.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Ein Architekt hat im Jahr 2011 einem regelmäßigen Geschäftspartner als Vorentwurf bezeichnete Planungsunterlagen übersendet. Dieser hat die Unterlagen mit der Bemerkung zurückgesendet, keinen Auftrag erteilt zu haben. Auf die nachfolgende Rechnung des Architekten leistet der Unternehmer nicht. Der Architekt klagt auf Zahlung. Durch das Landgericht wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, es könne offen bleiben, ob die Parteien einen entgeltlichen Vertrag geschlossen hätten; der Kläger begründe seinen die Erfüllung der Leistungsphasen 1 und 2 des § 33 HOAI 2009 voraussetzenden Honoraranspruch unsubstantiiert. Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Berufung: Er meint unter anderen, sein Anspruch ergebe sich zumindest aus § 649 BGB,...

weiter lesen weiter lesen

Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts