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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Rangordnung


ARCHITEKT MUSS MÄNGEL VERHINDERN
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Bauherr nimmt den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung bei der Errichtung von Doppelhäusern auf Schadenersatz in Höhe von ca. 64.000 € in Anspruch. Das Bauunternehmen hatte den Ringanker falsch eingebaut, die Mangelbeseitigung aber wegen Verzugs des Bauherrn mit Abschlagszahlungen verweigert. Zudem waren wegen fehlendem Witterungsschutz Feuchtigkeitsschäden am Dachstuhl eingetreten. Der Architekt wurde zu Schadenersatz in Höhe von ca. 23.500 € verurteilt. Er geht in Berufung und wendet ein, seine Mängelrüge gegenüber dem Bauunternehmen hätte genügt. Die Entscheidung: Das OLG hat die Berufung mit Beschluss gemäß § 522 ZPO zurückgewiesen. Der mit Bauplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt...

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Hütte ohne Baugenehmigung muss noch nach 60 Jahren weg
09.05.2023Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Hütte ohne Baugenehmigung muss noch nach 60 Jahren weg

Koblenz (jur). Wer ohne schriftliche Baugenehmigung eine Hütte baut, muss sie gegebenenfalls auch nach 60 Jahren noch abreißen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 8. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil zu einer Hütte im pfälzischen Herdorf entschieden .  Die Hütte war um 1960 errichtet worden. 2019 erließ die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf erstmals einen Bebauungsplan, der für den Bereich eine Grünfläche vorsieht. Im April ordnete die Kreisverwaltung Altenkirchen daher den Abriss der Hütte an.  Dagegen klagten die Eigentümer. Die Hütte habe mit den damaligen Vorschriften im Einklang gestanden und sei mündlich genehmigt worden. Das sei damals üblich gewesen. Zudem hätten sie nach so langer Zeit darauf vertrauen dürfen, dass die Hütte stehenbleiben kann.  In seinem...

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AUSFÜHRUNGSPLANUNG WIDERSPRICHT BAUGENEHMIGUNG: KÜNDIGUNGSRECHT DES AUFTRAGSGEBERS!
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(1 Bewertung)21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Ein Bauherr hatte einen Architekten mit einer Vollarchitektur (Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI) beauftragt. Der Architekt hat auftragsgemäß eine Baugenehmigung erwirkt. Im Zuge der unter seiner Bauleitung erfolgten Bauausführung ist der Architekt aber so massiv von der Ge­nehmigten Planung abgewichen, dass Teile des Bauwerkes erhebliche Mängel aufwiesen. Trotz mehrfacher Rügen seitens des Bauherren wegen Fehlplanungen und Bauleitungsmängeln sowie Aufforderungen zur Mangelbeseitigung ist der beauftragte Architekt im Wesentlichen untätig ge­blieben. Der Bauherr hat daher eine außerordentliche, hilfsweise eine ordentliche Kündigung des Architektenvertrages erklärt. Der folgenden Honorarteilschlussrechnung des Architekten hat...

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