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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Rangordnung
Baurecht und Architektenrecht
Hütte ohne Baugenehmigung muss noch nach 60 Jahren weg
Koblenz (jur). Wer ohne schriftliche Baugenehmigung eine Hütte baut, muss sie gegebenenfalls auch nach 60 Jahren noch abreißen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 8. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil zu einer Hütte im pfälzischen Herdorf entschieden .
Die Hütte war um 1960 errichtet worden. 2019 erließ die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf erstmals einen Bebauungsplan, der für den Bereich eine Grünfläche vorsieht. Im April ordnete die Kreisverwaltung Altenkirchen daher den Abriss der Hütte an.
Dagegen klagten die Eigentümer. Die Hütte habe mit den damaligen Vorschriften im Einklang gestanden und sei mündlich genehmigt worden. Das sei damals üblich gewesen. Zudem hätten sie nach so langer Zeit darauf vertrauen dürfen, dass die Hütte stehenbleiben kann.
In ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Grenzbebauung – Was ist bei Garage, Carport, Gartenhaus & Co an der Grenze zum Nachbarn zu beachten?
Mit den Vorschriften der Grenzbebauung wird geregelt, wie nah an die eigene Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Üblicherweise muss ein Mindestabstand zu den benachbarten Grundstücken eingehalten werden. Wer diesen Mindestabstand unterschreiten will, muss sich neben einer Baugenehmigung auch die Zustimmung von seinem Nachbarn einholen.
Was genau ist mit Grenzbebauung gemeint?
Unter einer Grenzbebauung versteht man das Errichten eines Bauwerks direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück .
Es gibt in Deutschland eine Vielzahl an Vorgaben zu beachten, die den vorgeschriebenen Abstand zum Nachbargrundstück regeln. Hierbei kann es jedoch von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben. Entsprechende Regelungen zur Grenzbebauung sind im Baugesetzbuch , in den Landesbauordnungen sowie im landesrechtlichen ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
ENERGIEEINSPARNACHWEIS MANGELHAFT: WELCHEN SCHADEN MUSS DER PLANER ERSETZEN?
Der Fall:
Der Bauherr lässt ein Bauvorhaben errichten, für das der Berater einen fehlerhaften Energieeinsparnachweis (EnEV-Nachweis) erstellt. Der Bauherr hat auf Grundlage des EnEV-Nachweises eine nicht ausreichende Wärmepumpen-Heizung eingebaut; die Anlage wird durch Elektro-Heizungen ergänzt. Der Bauherr macht geltend, er müsse die Heizung umbauen und zusätzlich einen Kaminofen einbauen; den notwendigen Betrag beziffert er mit circa 10.000 €, den er als „Vorschuss“ geltend macht. Nach Abweisung der Klage durch das Landgericht verfolgt der Bauherr seinen Anspruch in der Berufung weiter.
Die Entscheidung:
Das OLG Frankfurt verneint eine zurechenbare Verursachung des Schadens durch den Berater!
Zweifellos hatte der Berater einen fehlerhaften ... weiter lesen
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