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Aktuelle Rechtstipps zum Thema VOB
Baurecht und Architektenrecht ARCHITEKTENLEISTUNG WIRD NICHT ABGENOMMEN: WANN BEGINNT DIE VERJÄHRUNG WEGEN PLANUNGSMÄNGELN?
11.11.2017
Durch das Oberlandesgericht Dresden wurden in einem wichtigen Urteil in Bestätigung der bisherigen oberge­richtlichen Rechtsprechung Grundsätze zur Verjährung einer wegen Planungsmängeln nicht abge­nommener Architektenleistungen festgehalten:   Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen einen Architekten beträgt auch dann fünf Jahre, wenn die Gewährleistungsansprüche bereits vor der Abnahme der Architektenleistung entstanden sind. Der Lauf dieser fünfjährigen Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Architektenleis­tung. Kommt es zu keiner Abnahme, so läuft die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Auftraggeber keine Vertragserfüllung mehr fordert und somit das ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Terrassenüberdachung: Braucht man eine Baugenehmigung?
Draußen sitzen, während es stürmt und regnet, am Abend noch ein Glas Wein genießen, und all das, ohne Angst vor dem nächsten Regenguss zu haben: Eine Terrassenüberdachung macht es möglich und so spielen viele Eigenheimbesitzer mit dem Gedanken, ihrer Terrasse mit einer Überdachung wetterfest zu machen. Doch ist das ohne Weiteres überhaupt möglich? Schließlich darf nicht überall gebaut werden, es braucht eine Genehmigung. Gilt das jedoch auch für Anbauten im Eigenheim – und wie holt man sich eine solche Genehmigung überhaupt ein? Gut geplant, ist halb genehmigt Wer mit dem Gedanken spielt, seine Ihre Terrasse zu überdachen, sollte im Vorfeld jede Menge Pläne machen: Die Statik muss berechnet werden, es werde detaillierte Pläne ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht „AUFGESETZTE“ KOMPLETTHEITSKLAUSELN SIND AUCH ALS AGB WIRKSAM
11.11.2017
Der Fall: In einem Verfahren auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek streiten die Parteien über die „Glaubhaftmachung“ eines Werklohnanspruches. Der Auftragnehmer behauptet vom „Bau-Soll“ nicht gedeckte Ergänzungsleistungen. Im Einheitspreisvertrag ist vereinbart, „dass die Vertragsleistung alle Leistungen und Lieferungen umfasst, die erforderlich sind, um das vorgenannte Gewerk funktionsfähig herzustellen " sowie „dass Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche dahin aufzulösen sind, dass eine den übrigen Vorschriften dieses Vertrages entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird".   Die Entscheidung: Das OLG versagt einen Anspruch des AN! ... weiter lesen
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