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Aktuelle Rechtstipps zum Thema VOB


MANGEL TROTZ EINHALTUNG ALLER VERTRAGLICHEN VORGABEN?
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Unternehmer wurde vom Bauherrn mit dem Einbau einer Heizungs- und Lüftungsanlage in ein Geschäftshaus beruft. Dort sollte im Rahmen einer Nutzungsänderung und Erweiterung des Geschäftshauses auch ein Fitnessstudio betrieben werden. Nach der Inbetriebnahme hat sich die mangelhafte Tauglichkeit der Lüftungsanlage herausgestellt. Der Unternehmer hat jegliche Mangelhaftigkeit des Gewerkes unter Hinweis auf die exakte Erfüllung seiner vertraglichen Leistungsverpflichtung abgelehnt. Der Bauherr hat den Unternehmer nach dessen Verweigerung einer Mangelbeseitigung auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Das erstinstanzliche Gericht hat der Klage nur teilweise stattgegeben, weshalb der Bauherr seinen Anspruch in der Berufung weiterverfolgt hat. Die Entscheidung: Das...

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Keine Baugenehmigung für temporäre Events erforderlich
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(3 Bewertungen)27.08.2024Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Keine Baugenehmigung für temporäre Events erforderlich

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass kurzfristige Veranstaltungen auf Freiflächen nicht zwingend eine Baugenehmigung benötigen. Die Richter stellten klar, dass eine temporäre Nutzung, wie zum Beispiel ein Musikfestival, keine dauerhafte bauliche Anlage darstellt und daher nicht den strengen Anforderungen des Bauordnungsrechts unterliegt. Der Beschluss betrifft viele Veranstalter, die ähnliche Events in Niedersachsen durchführen. Gericht entscheidet gegen Baugenehmigungspflicht In seinem Beschluss vom 21. August 2024 ( Az.: 1 ME 121/24 ) hat das OVG Niedersachsen die Frage behandelt, ob eine kurzzeitige Nutzung einer Grünlandfläche für ein Festival als bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) anzusehen ist....

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MANGELHAFTIGKEIT BEREITS BEI RISIKO EINER SPÄTEREN SCHADENS
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Nach Durchführung von Dachdeckerarbeiten wurde der Auftragnehmer wegen mehrerer wesentlicher Mängel gerichtlich unter anderem auf Leistung von Schadenersatz in Anspruch genommen. Zuvor hatte der Auftragnehmer Fristen zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen lassen. Der Auftraggeber hat weiter die Nachbesserung gefordert und ist mit dem Auftragnehmer in Verhandlungen über eine einvernehmliche Mängelbeseitigung eingetreten; die Verhandlungen sind fehlgeschlagen. Nachbesserungen des Auftragnehmers haben sich auf offen zu Tage getretene Mängel beschränkt. Auf Klage des Auftraggebers wurde der Auftragnehmer durch das Landgericht Freiburg unter teilweiser Klageabweisung verurteilt. Beide Parteien haben Berufung eingelegt.   Die Entscheidung: Durch...

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