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Rechtsanwalt Flächennutzungsplan - Anwalt für Flächennutzungsplan finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Flächennutzungsplan

! Fachanwälte für

Baurecht und Architektenrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Flächennutzungsplan

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Baurecht und Architektenrecht

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Anwälte für Flächennutzungsplan
Rechtsanwältin für Flächennutzungsplan
Manuela Reibold-Rolinger Rechtsanwaltskanzlei Reibold-Rolinger
Adresse Icon Klara-Mayer-Straße 27, 55294 Bodenheim
Telefon+49 6135 934 880 Fax+49 6135 934 882

Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Stefan Illies Kanzlei Stefan Illies
Adresse Icon Märzgasse 12/14, 69117 Heidelberg
Telefon06221 / 6536294 Fax06221 / 6536296

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Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Dr. Hans-Bernd Ahrens Rechtsanwälte Dr. Ahrens und Ahrens
Adresse Icon Bachstr. 50, 22083 Hamburg
Telefon040 37507256 Fax040 37507258

Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Klaus Degener Rechtsanwälte Dr. Rauball und Degener
Adresse Icon Am Rombergpark 31 a, 44225 Dortmund

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Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Timo Sahm Hausen & Sahm - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Adresse Icon N 4 1, 68161 Mannheim
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Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Marco Tänzer Rechtsanwalt Marco Tänzer, Kanzlei für Immobilienrecht
Adresse Icon Straße der Nationen 108, 09111 Chemnitz
Telefon0371-33514010 Fax0371-335140110

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Rechtsanwältin für Flächennutzungsplan
Astrid Gliese GGB RECHTSANWÄLTE Fachanwälte • Notar
Adresse Icon Lilienthalstr. 1&3, 35394 Gießen
Telefon0641/4801080 Fax0641/48010810

Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Heinz Teichmann
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Telefon05631 9776-0 Fax05631 9776-20

Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Edmund Herrmann Rechtsanwälte Herrmann Menn & Kollegen
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Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Thomas Schmitt JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB
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Telefon0821 / 34 66 00 Fax0821 / 34 66 080

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Flächennutzungsplan


Bestandsschutz im Baurecht: Was bedeutet das bei Gebäuden?
SternSternSternSternStern
(32 Bewertungen)12.01.2017Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Bestandsschutz im Baurecht: Was bedeutet das bei Gebäuden?

Immer wieder kommt es vor, dass Gebäude ohne Einholung einer Baugenehmigung errichtet worden sind. Dies kann für den Eigentümer auch noch nach Jahren mit einschneidenden Konsequenzen verbunden sein. Welche das sind und inwieweit Sie sich dagegen wehren können, verrät dieser Beitrag. Oftmals stellt sich erst nach vielen Jahren heraus, dass es sich bei einem Gebäude um einen Schwarzbau handelt. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde geht dann dagegen vor und verlangt vom Eigentümer den Abriss des Hauses. Sie beruft sich darauf, dass der Bauherr nicht die erforderliche Baugenehmigung eingeholt hatte. In der Regel begründet die Behörde den Abriss auch damit, dass der Bauherr durch die Errichtung gegen Vorschriften des Baurechtes verstoßen hat. Beispielsweise wurde der in der...

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Braucht man eine Baugenehmigung für Gartenhaus, Carport usw.?
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(31 Bewertungen)20.12.2016Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Braucht man eine Baugenehmigung für Gartenhaus, Carport usw.?

Wer ein Haus bauen möchte, benötigt dafür eine Baugenehmigung. Aber wie sieht es etwa bei einem Gartenhaus, einem Carport oder einer Garage aus? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. Dass Grundstückseigentümer vor dem Bau ihres Eigenheims eine Baugenehmigung einholen müssen, ist nichts Erstaunliches. Aber auch bei kleineren Objekten sollten sie vorsichtig sein. Denn das öffentliche Baurecht schreibt vor, dass der Bauherr normalerweise vor Errichtung einer baulichen Anlage eine Baugenehmigung einholen muss. Diese muss von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt werden, wenn dem jeweiligen Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Dies beurteilt sich nach den Vorschriften von §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB), den Vorgaben der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie nach...

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Grundsätze für einen Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels
01.03.2013Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Grundsätze für einen Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels

Der u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat hat neue Grundsätze aufgestellt, nach denen ein Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels zu berechnen ist. Der Beklagte errichtete im Auftrag der Kläger ein Einfamilienhaus. Es waren Mängel vorhanden, die der Beklagte trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht beseitigte. Für die Beseitigung der Mängel sind Aufwendungen in Höhe von 9.405,- € netto erforderlich. Die Parteien haben darüber gestritten, ob der Kläger als Schadensersatz, über den er frei verfügen kann und den er nicht zur Mängelbeseitigung verwenden muss, auch die Umsatzsteuer auf diesen Betrag verlangen kann, wenn er die Mängel noch nicht beseitigt hat. Das Berufungsgericht hat dies bejaht. Der Bundesgerichtshof hat in Abkehr von...

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