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Flächennutzungsplan

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Anwälte für Flächennutzungsplan
Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Hans H. Lehmann Dr. Gottschalk Hienstorfer Wilcken & Partner
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Telefon04321/41777 Fax04321/41779

Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Hans Hinrich Lehmann Dr. Gottschalk Hienstorfer Wilcken & Partner
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Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Michael M. Zmuda ZMUDAbernhard Rechtsanwälte
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Telefon01590/6503556 Fax030/509311379

Rechtsanwältin für Flächennutzungsplan
Manuela Reibold-Rolinger Rechtsanwaltskanzlei Reibold-Rolinger
Adresse Icon Klara-Mayer-Straße 27, 55294 Bodenheim
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Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Joachim von Alvensleben dmp legal - Schulz, Brühl & von Alvensleben Rechtsanwälte PartGmbB
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Telefon0351 814060 Fax0351 8140688

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Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
Dr. Hans-Bernd Ahrens Rechtsanwälte Dr. Ahrens und Ahrens
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Telefon040 37507256 Fax040 37507258

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Marc Massmann Rechtsanwaltssozietät Beckmann & Massmann GbR
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Telefon05221/914730 Fax05221/53228

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Rechtsanwalt für Flächennutzungsplan
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Adresse Icon Breite Straße 25/26, 38100 Braunschweig
Telefon0531/2442233 Fax0531/2442244

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Flächennutzungsplan


SCHÄTZUNG DER MÄNGELBESEITIGUNGSKOSTEN
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Bauherr beauftragte den Unternehmer mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Wohnhau­ses. Der Unternehmer ließ die Fassadenarbeiten durch einen Nachunternehmer ausführen; dieser arbeitete mangelhaft. Nachdem der Bauherr den Unternehmer erfolglos zur Mangelbeseitigung aufgefordert hatte, ließ er ein Privatgutachten erstellen und holte Kostenvoranschläge ein, die Mangelbeseitigungskosten in Höhe von circa 24.000,00 € ergaben. Diesen Betrag hat der Bauherr als Kostenvorschuss gerichtlich geltend gemacht. Nach Beweisaufnahme vor dem Landgericht ge­langte der beauftragte Sachverständige zu Kosten der Mangelbeseitigung in Höhe von lediglich 5.000,00 €. Da das Landgericht ihm nur jenen Betrag zugesprochen hat, hat der Bauherr Berufung eingelegt und auch...

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BAUKOSTENOBERGRENZE
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Die von Bauherren häufig gewünschte, ebenso häufig aber nicht wirksam vereinbarte Baukostenobergrenze birgt beiderseits erhebliche Risiken. Als Schlaglichter hierzu einige Leitsätze: Das Interesse des Bauherren an den Gesamtkosten : Regelmäßig muss ein Architekt den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären. Übersteigen die Baukosten die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherren, und kann das bereits begonnene Bauvorhaben deshalb nicht fertiggestellt werden, ist die gesamte bisherige Leistung des Architekten wertlos. Der Bauherr kann dann die gezahlte Vergütung einschließlich angefallener Bereitstellungszinsen zurückverlangen. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Dezember 2013 –...

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ARCHITEKT MUSS MÄNGEL VERHINDERN
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Bauherr nimmt den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung bei der Errichtung von Doppelhäusern auf Schadenersatz in Höhe von ca. 64.000 € in Anspruch. Das Bauunternehmen hatte den Ringanker falsch eingebaut, die Mangelbeseitigung aber wegen Verzugs des Bauherrn mit Abschlagszahlungen verweigert. Zudem waren wegen fehlendem Witterungsschutz Feuchtigkeitsschäden am Dachstuhl eingetreten. Der Architekt wurde zu Schadenersatz in Höhe von ca. 23.500 € verurteilt. Er geht in Berufung und wendet ein, seine Mängelrüge gegenüber dem Bauunternehmen hätte genügt. Die Entscheidung: Das OLG hat die Berufung mit Beschluss gemäß § 522 ZPO zurückgewiesen. Der mit Bauplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt...

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