Was ist eine Baugenehmigung?
Unter einer Baugenehmigung versteht man die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Bauwerk zu errichten. Die Baugenehmigung gehört rechtlich zum Bereich des öffentlichen Baurechts bzw. Verwaltungsrechts. Sie wird vom örtlichen Bauamt auf Antrag erteilt. Ihre Erteilung ist davon abhängig, dass die Vorgaben des Baurechts und des örtlichen Bebauungsplanes eingehalten werden.
Wann ist eine Baugenehigung zu beantragen?
Eine Baugenehmigung benötigt man in der Regel für die
eines Bauwerks. Aber: Es gibt eine Reihe von Ausnahmen. Das Baugenehmigungsrecht ist Sache der Bundesländer, was dazu führt, dass jedes Bundesland in seiner Landesbauordnung Besonderheiten zum Thema Baugenehmigung regeln kann.
Beispiel Baden-Württemberg: Die Landesbauordnung listet im Anhang verschiedene Gebäude auf, für deren Errichtung keine Genehmigung erforderlich ist. Zum Beispiel:
In dem meisten Fällen gibt es jedoch Größen- oder Flächenbeschränkungen für die Genehmigungsfreiheit.
Genehmigungsfrei ist auch der Abbruch vieler Gebäude und baulicher Anlagen sowie die Instandhaltung.
Bauanzeige
In vielen Fällen reicht eine Bauanzeige aus. Bei dieser wird die Behörde gewissermaßen über das geplante Vorhaben informiert. Auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ist oft möglich. Wann dies genau der Fall ist, regeln wiederum die Landesbauordnungen.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Beim vereinfachten Verfahren muss der Bauherr immer noch alle Unterlagen einreichen, die auch bei einem herkömmlichen Bauantrag notwendig sind. Allerdings hat er eine höhere Eigenverantwortung: Die Baubehörde prüft nicht mehr in vollem Umfang die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Bauvorschriften, sondern untersucht nur noch bestimmte Punkte.
Bauvorlagen
Bauvorlagen sind die Unterlagen, die der Bauherr mit seinem Bauantrag einreichen muss. Deren Erstellung ist Aufgabe des Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur, weitere nach Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern). Bauvorlagen sind zum Beispiel:
Unterschriften
In der Regel muss der Bauantrag vom Bauherrn und vom Entwurfsverfasser (Architekten) unterschrieben werden. Die Bauvorlagen sind meist nur vom Entwurfsverfasser zu unterzeichnen.
Bauvorbescheid
Mit dem Bauvorbescheid bestätigt die Behörde, dass das geplante Verfahren grundsätzlich zulässig ist und mit den baurechtlichen Vorgaben übereinstimmt. Der Bauvorbescheid ist ein Weg, mit geringeren Kosten eine verbindliche Vorentscheidung über die Zulässigkeit eines Projektes zu erhalten, ohne einen Architekten mit der Erstellung aller Bauvorlagen beauftragen zu müssen. Er ersetzt die Baugenehmigung jedoch nicht.
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