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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Baulast
Baurecht und Architektenrecht
RECHTSFOLGEN EINES ÜBERSCHRITTENEN KOSTENVORANSCHLAGS
Der Fall:
Der Auftragnehmer hat im September 2011 handschriftlich Kosten für die Abfuhr von einem Steilhang abgerutschter Erdmassen und den Bau einer Stützmauer kalkuliert. Nach einem weiteren Abrutschen des Hanges im November 2011 hat der Auftragnehmer wunschgemäß Anfang Dezember 2011 heruntergebrochenes Erdreich beseitigt und eine Dränage eingebaut; ab April 2012 hat er eine Stützmauer errichtet. Der Auftragnehmer hat im Sommer 2012 ca. 28.000 € abgerechnet; hierauf hat der Auftraggeber im Oktober 2012 gemäß der ursprünglichen Kalkulation ca. 15.000 € überwiesen. Auf Klage des Auftragnehmers hat das Landgericht Saarbrücken den Auftraggeber zur Zahlung weiterer ca. 13.000 € verurteilt.
Die Entscheidung:
Das OLG ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Checkliste: Worauf sollte man bei der Bauabnahme achten?
Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase möchten immer mehr Verbraucher ein Eigenheim errichten. Sie wenden sich an ein Bauunternehmen und schließen mit diesem einen Bauvertrag ab. Im Folgenden kommt der Abnahme durch den Bauherrn eine wichtige Bedeutung zu. Wer hier nicht aufpasst, der hat bei einem Baumangel schnell das Nachsehen. Im dem folgenden Ratgeber erfahren Bauherrn, worauf sie vor allem achten sollten.
Bei der Errichtung eines Neubaus ist zunächst einmal wichtig, dass Bauherrn beim Abschluss des Bauvertrages aufpassen. Dabei sollte vor Vertragsschluss darauf geachtet werden, dass es sich um ein seriöses und solventes Bauunternehmen handelt.
Was Bauherrn bei Bauvertrag beachten sollten
Der Bauvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. In ihm sollten alle wichtigen Punkte ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
NOCHMALS ZUR PRÜFBARKEIT VON SCHLUSSRECHNUNGEN!
Immer wieder ist zu beobachten, dass Empfänger von Schlussrechnungen aus dem handwerklichen oder dem Baubereich zwecks der vermeintlichen Umgehung einer Zahlungspflicht den Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung erheben. Diesem häufig pauschal gehaltenen Vorgehen von Auftraggebern hat das OLG Karlsruhe in einem lesenswertem Urteil eine Absage erteilt:
Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass das Erfordernis einer prüfbaren Rechnung den Interessen beider (!) Parteien dient. Die Rechnungsstellung ermöglicht dem Auftraggeber die Kontrolle, ob die für die Prüfung der Rechnung wesentlichen Angaben in ihr enthalten sind. Es ist nämlich Aufgabe des Auftraggebers, diese Kontrolle vorzunehmen und zu beurteilen, ob die Rechnung ... weiter lesen
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