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Rechtsanwalt Baulast - Anwalt für Baulast finden!

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Baulast

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haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Baulast

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Baurecht und Architektenrecht

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Rechtsanwalt für Baulast
Marco Tänzer Rechtsanwalt Marco Tänzer, Kanzlei für Immobilienrecht
Adresse Icon Straße der Nationen 108, 09111 Chemnitz
Telefon0371-33514010 Fax0371-335140110

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Rechtsanwalt für Baulast
Dr. Jürgen Maus Rechtsanwälte Dr. Maus und Kollegen
Adresse Icon Humboldtstr. 7, 39112 Magdeburg
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Rechtsanwalt für Baulast
Norbert Lühring Scholz | Lühring & Partner
Adresse Icon Obernstraße 58-62, 28832 Achim
Telefon04202-88420 Fax04202-884242

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Rechtsanwalt für Baulast
Hans H. Lehmann Dr. Gottschalk Hienstorfer Wilcken & Partner
Adresse Icon Lütjenstraße 12, 24534 Neumünster
Telefon04321/41777 Fax04321/41779

Rechtsanwalt für Baulast
Jörg Diebow MELCHER MORAT RAe
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Telefon0761 / 79187-61 Fax0761 / 79187-78

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Rechtsanwalt für Baulast
Uwe Hartung JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB
Adresse Icon Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg
Telefon0821 / 34 66 00 Fax0821 / 34 66 080

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Baulast


Bestandsschutz im Baurecht: Was bedeutet das bei Gebäuden?
SternSternSternSternStern
(32 Bewertungen)12.01.2017Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Bestandsschutz im Baurecht: Was bedeutet das bei Gebäuden?

Immer wieder kommt es vor, dass Gebäude ohne Einholung einer Baugenehmigung errichtet worden sind. Dies kann für den Eigentümer auch noch nach Jahren mit einschneidenden Konsequenzen verbunden sein. Welche das sind und inwieweit Sie sich dagegen wehren können, verrät dieser Beitrag. Oftmals stellt sich erst nach vielen Jahren heraus, dass es sich bei einem Gebäude um einen Schwarzbau handelt. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde geht dann dagegen vor und verlangt vom Eigentümer den Abriss des Hauses. Sie beruft sich darauf, dass der Bauherr nicht die erforderliche Baugenehmigung eingeholt hatte. In der Regel begründet die Behörde den Abriss auch damit, dass der Bauherr durch die Errichtung gegen Vorschriften des Baurechtes verstoßen hat. Beispielsweise wurde der in der...

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HONORARANSPRUCH DES ARCHITEKTEN NACH PLANUNGSLEISTUNGEN?
07.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Ein Architekt hat im Jahr 2011 einem regelmäßigen Geschäftspartner als Vorentwurf bezeichnete Planungsunterlagen übersendet. Dieser hat die Unterlagen mit der Bemerkung zurückgesendet, keinen Auftrag erteilt zu haben. Auf die nachfolgende Rechnung des Architekten leistet der Unternehmer nicht. Der Architekt klagt auf Zahlung. Durch das Landgericht wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, es könne offen bleiben, ob die Parteien einen entgeltlichen Vertrag geschlossen hätten; der Kläger begründe seinen die Erfüllung der Leistungsphasen 1 und 2 des § 33 HOAI 2009 voraussetzenden Honoraranspruch unsubstantiiert. Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Berufung: Er meint unter anderen, sein Anspruch ergebe sich zumindest aus § 649 BGB,...

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Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln
SternSternSternSternStern
(37 Bewertungen)23.01.2017Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln

Für Bauherrn ist es ärgerlich, wenn sie einen Baumangel erst nach längerer Zeit bemerken. Denn hier muss er damit rechnen, dass er den Bauunternehmer wegen Verjährung nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen kann der Bauherr aber hier den Bauunternehmer doch länger in Haftung nehmen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. Häufig fallen Baumängel nicht auf den ersten Blick auf. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn ein Grundstückseigentümer von einer Baufirma ein Eigenheim errichten lässt. Nach der Fertigstellung schaut sich der Bauherr bei der Abnahme genau um. Alles macht einen tadellosen Eindruck. 7 Jahre später kommt dann die böse Überraschung. Es kommt aufgrund eines verdeckten Baumangels zu...

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