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Rechtsanwalt Bauabbruch - Anwalt für Bauabbruch finden!

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Bauabbruch

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Bauabbruch

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Baurecht und Architektenrecht

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Anwälte für Bauabbruch
Rechtsanwalt für Bauabbruch
Rainer Speidel Rechtsanwalt Rainer Speidel
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Telefon07121 38278-00 Fax07121 38278-20

Rechtsanwalt für Bauabbruch
Dr. Gerrit Binz Binz Rechtsanwälte
Adresse Icon Beim Turm Luxemburg 25, 54296 Trier
Telefon+49(0)651/9947-2700 Fax+49(0)651/9947-3700

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Rechtsanwalt für Bauabbruch
Heinrich von Knorre Kanzlei von Knorre
Adresse Icon Dillinger Str. 23, 86609 Donauwörth
Telefon0906 12678970 Fax0906 12678972

Rechtsanwalt für Bauabbruch
Stefan Illies Kanzlei Stefan Illies
Adresse Icon Märzgasse 12/14, 69117 Heidelberg
Telefon06221 / 6536294 Fax06221 / 6536296

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Rechtsanwältin für Bauabbruch
Susanna Biernath Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Schleißheimer Straße 4, 80333 München
Telefon089-25549540 Fax089-255495410

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Rechtsanwalt für Bauabbruch
Justizrat Dieter Kundler Kundler Kirnberger Klein
Adresse Icon Hauptstr. 20, 66557 Illingen
Telefon06825/92000 Fax06825/920029

Rechtsanwalt für Bauabbruch
Philipp Steinbacher Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Schleißheimer Str. 4, 80333 München
Telefon089-25549540 Fax089-255495410

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Rechtsanwältin für Bauabbruch
Manuela Reibold-Rolinger Rechtsanwaltskanzlei Reibold-Rolinger
Adresse Icon Klara-Mayer-Straße 27, 55294 Bodenheim
Telefon+49 6135 934 880 Fax+49 6135 934 882

Rechtsanwalt für Bauabbruch
Sebastian Bernbacher Kanzlei Bernbacher
Adresse Icon Hermann-Böse-Str. 38, 28209 Bremen
Telefon0421-2784790 Fax0421-27847929

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Rechtsanwalt für Bauabbruch
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Markus Koerentz LL.M. Anwaltskanzlei Koerentz
Adresse Icon Marienburger Str. 22, 50968 Köln
Telefon0221-28065937 Fax0221-28065938

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bauabbruch


UND NOCHMALS: BAUGRUNDRISIKO EINDEUTIG REGELN!
05.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Die richtige Fundamentierung eines Hauses hängt unter anderem wesentlich von der Beschaffenheit des Baugrundes ab. Aus diesem Grunde ist das sogenannte „Baugrundrisiko“ von Beginn an rechtssicher zu regeln. Der Begriff „Baugrundrisiko“ erfasst die Ungewissheit, dass die Bodenbeschaffenheit entweder unklar ist oder sich im Nachhinein anders als erwartet darstellt. In der Baupraxis wird vermehrt der Versuch unternommen, den Auftraggeber, zumeist den Bauherren, grundsätzlich das Baugrundrisiko tragen zu lassen; dieser Ansatz dürfte auf der Mitwirkungsobliegenheit eines Bauherren im Rahmen von § 642 BGB beruhen, einen bebaubaren Baugrund bereitzustellen. Eine solch pauschale Risikozuweisung ist aber nicht zutreffend, was der Bundesgerichtshof mehrfach, so schon in seinem Urteil vom...

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HONORARANSPRUCH DES ARCHITEKTEN NACH PLANUNGSLEISTUNGEN?
07.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Ein Architekt hat im Jahr 2011 einem regelmäßigen Geschäftspartner als Vorentwurf bezeichnete Planungsunterlagen übersendet. Dieser hat die Unterlagen mit der Bemerkung zurückgesendet, keinen Auftrag erteilt zu haben. Auf die nachfolgende Rechnung des Architekten leistet der Unternehmer nicht. Der Architekt klagt auf Zahlung. Durch das Landgericht wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, es könne offen bleiben, ob die Parteien einen entgeltlichen Vertrag geschlossen hätten; der Kläger begründe seinen die Erfüllung der Leistungsphasen 1 und 2 des § 33 HOAI 2009 voraussetzenden Honoraranspruch unsubstantiiert. Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Berufung: Er meint unter anderen, sein Anspruch ergebe sich zumindest aus § 649 BGB,...

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Grundsätze für einen Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels
01.03.2013Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Grundsätze für einen Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels

Der u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat hat neue Grundsätze aufgestellt, nach denen ein Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels zu berechnen ist. Der Beklagte errichtete im Auftrag der Kläger ein Einfamilienhaus. Es waren Mängel vorhanden, die der Beklagte trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht beseitigte. Für die Beseitigung der Mängel sind Aufwendungen in Höhe von 9.405,- € netto erforderlich. Die Parteien haben darüber gestritten, ob der Kläger als Schadensersatz, über den er frei verfügen kann und den er nicht zur Mängelbeseitigung verwenden muss, auch die Umsatzsteuer auf diesen Betrag verlangen kann, wenn er die Mängel noch nicht beseitigt hat. Das Berufungsgericht hat dies bejaht. Der Bundesgerichtshof hat in Abkehr von...

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