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Alexander Throm
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bauabbruch
Baurecht und Architektenrecht
WIE WIRD DIE VOB/B VERTRAGSBESTANDTEIL?
Der Fall:
Im Zuge von Verhandlungen über einen Bauvertrag hatte der Bauunternehmer dem als „Privatmann“ handelnden Auftraggeber ein Angebot unterbreitet, an dessen Ende es hieß: „ Dem Angebot liegt die VOB zu Grunde “. Nach Beendigung des Bauvorhabens ist es zu erheblichen, gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten zwischen den Parteien gekommen. Unter anderem bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die VOB/B überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist.
Die Entscheidung:
Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwender der VOB/B (hier: der Auftragnehmer) seinem künftigen Vertragspartner, wenn dieser weder im Baugewerbe tätig, noch im Baurecht bewandert ist, in geeigneter Weise Gelegenheit zu geben, sich bei Vertragsschluss über ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
BAUMANGEL LÖST UNTERSUCHUNGS- UND MITTEILUNGSPFLICHT AUS! SEKUNDÄRHAFTUNG!
Der Fall:
Im Jahr 1998 beauftragte der Bauherr den Architekten mit der Planung und Überwachung (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8) der Errichtung eines Bürogebäudes. Nach Inbetriebnahme des Gebäudes am 13. September 1999 wurde am 6. Juni 2000 die Schlussrechnung des Architekten beglichen. Im März 2002 wurde eindringende Feuchtigkeit an einem Dachflächenfenster festgestellt, was der Bauherr gegenüber dem Architekten am 7. März 2002 schriftlich gerügt hat. Dieser veranlasste die Nacherfüllung durch den Dachdecker. Dennoch traten später weitere Undichtigkeiten im Bereich der Dachflächenfenster auf. Mit Klage vom 23. November 2011 forderte der Bauherr vom Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern Schadenersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten; ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
NICHT ZUGELASSENE BAUPRODUKTE VERWENDET: WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM MANGELHAFT Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für ein Wohngebäude mit Kindergarten ein Fachunternehmen mit der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems beauftragt. Nachdem M
Der Fall:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für ein Wohngebäude mit Kindergarten ein Fachunternehmen mit der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems beauftragt. Nachdem Mängel festgestellt wurden, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft fristgerecht ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet. Aufgrund der dortigen Feststellungen wurde das Unternehmen in einem späteren Hauptsacheverfahren durch das Landgericht Stuttgart auf Leistung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung in Höhe von über 230.000 Euro verurteilt. Unter anderen hiergegen hat sich die durch das Unternehmen eingelegte Berufung gerichtet.
Die Entscheidung:
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat als Berufungsgericht die Feststellungen des Ausgangsgerichtes ... weiter lesen
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