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Baumängel

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Prof. Dr. Dirk Schwaab Schrader, Thierack & Köhler Rechtsanwälte · Notare
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Dr. Gerrit Binz Binz Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt für Baumängel
Sebastian Bernbacher Kanzlei Bernbacher
Adresse Icon Hermann-Böse-Str. 38, 28209 Bremen
Telefon0421-2784790 Fax0421-27847929

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Rechtsanwalt für Baumängel
Andreas Becker Kanzlei Becker Baurecht
Adresse Icon Nienburger Str. 14a, 30167 Hannover
Telefon0511.123 137 0 Fax0511.123 137 20

Rechtsanwalt für Baumängel
Dr. Reinhard Werner Anwaltskanzlei Dr. Reinhard Werner
Adresse Icon Gustav-Freytag-Str. 11, 99425 Weimar
Telefon03643-401650 Fax03643-401651

Rechtsanwalt für Baumängel
Michael Schmidt-Morsbach Schmidt-Morsbach & Partner Rechtsanwälte
Adresse Icon Dorotheenstr. 3, 10117 Berlin
Telefon+49 30 2062175-0 Fax+49 30 2062175-11

Rechtsanwalt für Baumängel
Alexander Grundmann Reuther Rieche Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Adresse Icon Palmaille 59, 22767 Hamburg
Telefon040 – 30 999 99-0 Fax040 – 30 999 99-33

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4,6 aus 5 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Baumängel
Eric Eschenbruch Rechtsanwalt Eric Eschenbruch
Adresse Icon Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf
Telefon0211/82268511 Fax0211/82268519

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Rechtsanwalt für Baumängel
Wolfgang Ullrich Ullrich & Partner Rechtsanwalts- und Solicitor mbB
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Rechtsanwältin für Baumängel
Susanna Biernath Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
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Telefon089-25549540 Fax089-255495410

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Baumängel


STUFENWEISE BEAUFTRAGUNG VON ARCHITEKTEN – NEUES BAUVERTRAGSRECHT:
01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Das ab dem 1. Januar 2018 gültige neue Bauvertragsrecht hat auch auf Architekten- und Ingenieurverträge erhebliche Auswirkungen. Beispielhaft wird verwiesen auf das einseitige Anordnungsrecht des Auftraggebers sowie auf die Haftungsprivilegien des Bauunternehmers für solche Mängel, die der Phase der Objektüberwachung zuzuordnen sind. Wesentlich ist insbesondere die richtige Anwendung des bisherigen Rechts oder des neuen Bauvertragsrechts. Für die bis zum 31. Dezember 2017 geschlossenen Bau-, Architekten- oder Ingenieurverträge gilt ohne weiteres das bisherige Werkvertragsrecht. Für alle danach geschlossenen Verträge gilt das neue Bauvertragsrecht. Problematisch können die Fälle der stufenweisen Beauftragung des Architekten oder Ingenieurs werden: Die...

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MANGEL TROTZ EINHALTUNG ALLER VERTRAGLICHEN VORGABEN?
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Unternehmer wurde vom Bauherrn mit dem Einbau einer Heizungs- und Lüftungsanlage in ein Geschäftshaus beruft. Dort sollte im Rahmen einer Nutzungsänderung und Erweiterung des Geschäftshauses auch ein Fitnessstudio betrieben werden. Nach der Inbetriebnahme hat sich die mangelhafte Tauglichkeit der Lüftungsanlage herausgestellt. Der Unternehmer hat jegliche Mangelhaftigkeit des Gewerkes unter Hinweis auf die exakte Erfüllung seiner vertraglichen Leistungsverpflichtung abgelehnt. Der Bauherr hat den Unternehmer nach dessen Verweigerung einer Mangelbeseitigung auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Das erstinstanzliche Gericht hat der Klage nur teilweise stattgegeben, weshalb der Bauherr seinen Anspruch in der Berufung weiterverfolgt hat. Die Entscheidung: Das...

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WIDERRUFLICHKEIT VON ARCHITEKTENVERTRAG?
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(1 Bewertung)01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Auftraggeber hat als Verbraucher am 26. März 2015 in seinem Fahrzeug durch Aushändigung des von ihm teilweise ausgefüllten und unterzeichneten Formulars „ Raumbuch Wohnen / Vorplanungsbeauftragung “ an den Architekten ein bindendes Angebot abgegeben. Da der Auftraggeber mit den bis dahin erbrachten Leistungen des Architekten in den Leistungsphasen 1 und 2 nicht zufrieden war, hat er mit Schreiben vom 1. Juni 2015 fristgerecht den Architektenvertrag widerrufen. Der Architekt hat dem Auftraggeber gegenüber seine Leistungen abgerechnet. Der Auftraggeber hat eingewendet, nach Widerruf des Architektenvertrages nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein. Der Architekt hat entgegengehalten, dass die Vorschriften über den Widerruf von Verbraucherverträgen keine Anwendung...

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