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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Baumängel
Baurecht und Architektenrecht
DER ARCHITEKT MUSS EINE PAUSCHALE ABRECHNUNG DER NEBENKOSTEN BEI AUFTRAGSERTEILUNG VEREINBAREN
Der Fall:
Nach mündlichem Architektenvertrag und Errichtung eines Bauwerkes streiten Bauherr und Architekt über die Berechtigung von Architektenhonorar: Im Juli 2006 haben die Parteien unter anderem zur Höhe des Honorars und der Abrechnung von Nebenkosten korrespondiert; es wurde Einigkeit hergestellt, dass der Architekt die Nebenkosten mit pauschal 5 % abrechnen können soll. Seinerzeit hatte der Architekt bereits Leistungen nach der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erbracht. In seiner Abrechnung verlangt der Architekt Bezahlung der Nebenkosten mit pauschal 5 %.
Die Entscheidung:
Das Kammergericht Berlin hat die Klage des Architekten abgewiesen. Es hat richtig ausgeführt, dass die pauschale Abrechnung von 5 % Nebenkosten nur verlangt werden kann, wenn ich ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
NOCHMALS ZUR PRÜFBARKEIT VON SCHLUSSRECHNUNGEN!
Immer wieder ist zu beobachten, dass Empfänger von Schlussrechnungen aus dem handwerklichen oder dem Baubereich zwecks der vermeintlichen Umgehung einer Zahlungspflicht den Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung erheben. Diesem häufig pauschal gehaltenen Vorgehen von Auftraggebern hat das OLG Karlsruhe in einem lesenswertem Urteil eine Absage erteilt:
Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass das Erfordernis einer prüfbaren Rechnung den Interessen beider (!) Parteien dient. Die Rechnungsstellung ermöglicht dem Auftraggeber die Kontrolle, ob die für die Prüfung der Rechnung wesentlichen Angaben in ihr enthalten sind. Es ist nämlich Aufgabe des Auftraggebers, diese Kontrolle vorzunehmen und zu beurteilen, ob die Rechnung ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
AUSFÜHRUNGSPLANUNG WIDERSPRICHT BAUGENEHMIGUNG: KÜNDIGUNGSRECHT DES AUFTRAGSGEBERS!
Der Fall:
Ein Bauherr hatte einen Architekten mit einer Vollarchitektur (Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI) beauftragt. Der Architekt hat auftragsgemäß eine Baugenehmigung erwirkt. Im Zuge der unter seiner Bauleitung erfolgten Bauausführung ist der Architekt aber so massiv von der Genehmigten Planung abgewichen, dass Teile des Bauwerkes erhebliche Mängel aufwiesen. Trotz mehrfacher Rügen seitens des Bauherren wegen Fehlplanungen und Bauleitungsmängeln sowie Aufforderungen zur Mangelbeseitigung ist der beauftragte Architekt im Wesentlichen untätig geblieben. Der Bauherr hat daher eine außerordentliche, hilfsweise eine ordentliche Kündigung des Architektenvertrages erklärt. Der folgenden Honorarteilschlussrechnung des Architekten hat ... weiter lesen
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