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Immobilienanwalt
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haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum ThemaImmobilienanwalt
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durch uns zugeordnet.Rechtsanwalt für Immobilienanwalt
Was ist ein „Immobilienanwalt“?
Als Immobilienanwalt bezeichnet man inoffiziell einen Rechtsanwalt, der sich schwerpunktmäßig mit dem Immobilienrecht befasst. Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Teilbereiche des Rechts, die mit Grundstücken oder Wohnungen, deren Übereignung und Nutzung zu tun haben.
Was gehört zum Immobilienrecht?
Bereiche des Immobilienrechts sind zum Beispiel:
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
- Bau- und Architektenrecht,
- Nachbarrecht,
- Zwangsversteigerungsrecht,
- Immobilienkaufrecht,
- Maklerrecht.
Einige Gebiete lassen sich noch weiter einteilen: So gehören etwa zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht:
- Wohnraummietrecht,
- Gewerberaummietrecht,
- Pachtrecht.
Weitere Bereiche sind eng mit dem Immobilienrecht verknüpft, etwa das Erbrecht und das Versicherungsrecht.
Gesetzliche Regelung:
Das Immobilienrecht ist zum Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (z. B. die Regelungen über den Mietvertrag, § 535 ff. BGB und über den Immobilienkauf, § 873 und § 311b BGB). Wichtige Details sind in spezielleren Gesetzen enthalten, zum Beispiel der Grundbuchordnung (GBO). Das Baurecht regeln das Baugesetzbuch und die Landes-Bauordnungen der Bundesländer. Auch hier gibt es wichtige Nebengesetze zu beachten, wie etwa die Energieeinsparverordnung oder das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zwangsversteigerungen reglementiert das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG, Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken).
Das Maklerrecht umfasst das Berufsrecht der Makler, geregelt in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Zusätzlich sind hier auch das Wettbewerbsrecht und die Vorschriften über Maklerverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu beachten. Ein streitträchtiger Bereich ist das Wohnungseigentumsrecht; dieser Bereich wird durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Rechtsprechung
Viele Bereiche des Immobilienrechts sind nicht eindeutig genug gesetzlich geregelt und müssen daher ständig durch die Gerichte ausgelegt werden. Ein gutes Beispiel ist das Gewerberaummietrecht: Hier gelten die Regeln des Wohnraummietrechts überwiegend nicht, es herrscht erhebliche Vertragsfreiheit. Was vertraglich vereinbart werden darf, regelt eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen. Ganze Bücher füllen könnte man auch mit den Gerichtsentscheidungen zu der Frage, wann etwas nach dem Wohnungseigentumsrecht als „bauliche Veränderung“ am Gemeinschaftseigentum anzusehen ist, der alle Eigentümer zustimmen müssen.
Aufgaben eines Immobilienanwalts
Der Immobilienanwalt sieht sich mit einer Reihe von unterschiedlichen Fallkonstellationen konfrontiert. Häufige Beispiele sind
- Scheitern einer Finanzierung, Schadenersatzansprüche gegen Bank wegen Falschberatung,
- Investition in „Schrottimmobilien“,
- Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft um Verkauf oder Behalten bzw. Verwaltung des Grundstücks,
- Baumängel und ihre Folgen oder
Streit innerhalb einer Eigentümergemeinschaft über die Wirksamkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung bezüglich
- Modernisierung und Umbau,
- bauliche Veränderungen,
- Umgang mit Mietern,
- Arbeit des Verwalters,
oder im Mietrecht:
- Wirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages,
- Wirksamkeit einer Mieterhöhung,
- Wirksamkeit einer Mietminderung wegen Wohnungsmängeln,
- Schönheitsreparaturen,
- Rückzahlung der Mietkaution.
In einigen Fällen befassen sich Immobilienanwälte auch mit der Mediation in Immobilien-Streitfällen – also der Vermittlung zwischen den beteiligten Parteien, um den Konflikt ohne kostenintensives Gerichtsverfahren beizulegen.
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