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Rechtsanwalt Immoblilienwirtschaft - Anwalt für Immoblilienwirtschaft finden!

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Immoblilienwirtschaft

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Immoblilienwirtschaft

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Anwälte für Immoblilienwirtschaft
Rechtsanwältin für Immoblilienwirtschaft
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Rechtsanwalt für Immoblilienwirtschaft
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Markus Koerentz LL.M. Anwaltskanzlei Koerentz
Adresse Icon Marienburger Str. 22, 50968 Köln
Telefon0221-28065937 Fax0221-28065938

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Rechtsanwalt für Immoblilienwirtschaft
Steffen Dobler Kanzlei Dobler, Szabo, Böltz & Schilling
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Telefon07071 407870 Fax7071 4078725

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Rechtsanwalt für Immoblilienwirtschaft
Fachanwalt für Baurecht Thorsten Jung BridgeCom Legal Rechtsanwälte
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Immoblilienwirtschaft


NICHT ZUGELASSENE BAUPRODUKTE VERWENDET: WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM MANGELHAFT Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für ein Wohngebäude mit Kindergarten ein Fachunternehmen mit der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems beauftragt. Nachdem M
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(1 Bewertung)11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für ein Wohngebäude mit Kindergarten ein Fachunternehmen mit der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems beauftragt. Nachdem Mängel festgestellt wurden, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft fristgerecht ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet. Aufgrund der dortigen Feststellungen wurde das Unternehmen in einem späteren Hauptsacheverfahren durch das Landgericht Stuttgart auf Leistung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung in Höhe von über 230.000 Euro verurteilt. Unter anderen hiergegen hat sich die durch das Unternehmen eingelegte Berufung gerichtet.   Die Entscheidung: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat als Berufungsgericht die Feststellungen des Ausgangsgerichtes...

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ARCHITEKTENLEISTUNG WIRD NICHT ABGENOMMEN: WANN BEGINNT DIE VERJÄHRUNG WEGEN PLANUNGSMÄNGELN?
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Durch das Oberlandesgericht Dresden wurden in einem wichtigen Urteil in Bestätigung der bisherigen oberge­richtlichen Rechtsprechung Grundsätze zur Verjährung einer wegen Planungsmängeln nicht abge­nommener Architektenleistungen festgehalten:   Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen einen Architekten beträgt auch dann fünf Jahre, wenn die Gewährleistungsansprüche bereits vor der Abnahme der Architektenleistung entstanden sind. Der Lauf dieser fünfjährigen Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Architektenleis­tung. Kommt es zu keiner Abnahme, so läuft die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Auftraggeber keine Vertragserfüllung mehr fordert und somit das...

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SCHÄTZUNG DER MÄNGELBESEITIGUNGSKOSTEN
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Bauherr beauftragte den Unternehmer mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Wohnhau­ses. Der Unternehmer ließ die Fassadenarbeiten durch einen Nachunternehmer ausführen; dieser arbeitete mangelhaft. Nachdem der Bauherr den Unternehmer erfolglos zur Mangelbeseitigung aufgefordert hatte, ließ er ein Privatgutachten erstellen und holte Kostenvoranschläge ein, die Mangelbeseitigungskosten in Höhe von circa 24.000,00 € ergaben. Diesen Betrag hat der Bauherr als Kostenvorschuss gerichtlich geltend gemacht. Nach Beweisaufnahme vor dem Landgericht ge­langte der beauftragte Sachverständige zu Kosten der Mangelbeseitigung in Höhe von lediglich 5.000,00 €. Da das Landgericht ihm nur jenen Betrag zugesprochen hat, hat der Bauherr Berufung eingelegt und auch...

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