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Rechtsanwalt Immoblilienwirtschaft - Anwalt für Immoblilienwirtschaft finden!

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Immoblilienwirtschaft

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Immoblilienwirtschaft

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Baurecht und Architektenrecht

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Anwälte für Immoblilienwirtschaft
Rechtsanwalt für Immoblilienwirtschaft
Philipp Steinbacher Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Schleißheimer Str. 4, 80333 München
Telefon089-25549540 Fax089-255495410

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Bewertungen stammen aus 2 Portalen.

Rechtsanwalt für Immoblilienwirtschaft
Dr. Gerrit Binz Binz Rechtsanwälte
Adresse Icon Beim Turm Luxemburg 25, 54296 Trier
Telefon+49(0)651/9947-2700 Fax+49(0)651/9947-3700

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Rechtsanwalt für Immoblilienwirtschaft
Dr. Jürgen Maus Rechtsanwälte Dr. Maus und Kollegen
Adresse Icon Humboldtstr. 7, 39112 Magdeburg
Telefon0391/611230 Fax0391/6112345

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Rechtsanwalt für Immoblilienwirtschaft
Justizrat Dieter Kundler Kundler Kirnberger Klein
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Telefon04621 380350 Fax04621 485019

Rechtsanwalt für Immoblilienwirtschaft
Michael Schmidt-Morsbach Schmidt-Morsbach & Partner Rechtsanwälte
Adresse Icon Dorotheenstr. 3, 10117 Berlin
Telefon+49 30 2062175-0 Fax+49 30 2062175-11

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Jan Thomas Ockershausen Rechtsanwaltssozietät Kleinjohann
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Telefon+49 (0) 551 / 900 33 5-0 Fax+49 (0) 551 / 900 33 5-15

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Rechtsanwalt für Immoblilienwirtschaft
Dr. Claus Dolinski RSW RECHTSANWÄLTE Tobelander, Dr. Dolinski, Partnerschaft mbB
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Telefon07351-503100 Fax07351-503112

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Immoblilienwirtschaft


WIDERRUFLICHKEIT VON ARCHITEKTENVERTRAG?
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(1 Bewertung) • 01.01.2018 • Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Auftraggeber hat als Verbraucher am 26. März 2015 in seinem Fahrzeug durch Aushändigung des von ihm teilweise ausgefüllten und unterzeichneten Formulars „ Raumbuch Wohnen / Vorplanungsbeauftragung “ an den Architekten ein bindendes Angebot abgegeben. Da der Auftraggeber mit den bis dahin erbrachten Leistungen des Architekten in den Leistungsphasen 1 und 2 nicht zufrieden war, hat er mit Schreiben vom 1. Juni 2015 fristgerecht den Architektenvertrag widerrufen. Der Architekt hat dem Auftraggeber gegenüber seine Leistungen abgerechnet. Der Auftraggeber hat eingewendet, nach Widerruf des Architektenvertrages nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein. Der Architekt hat entgegengehalten, dass die Vorschriften über den Widerruf von Verbraucherverträgen keine Anwendung...

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NICHT ZUGELASSENE BAUPRODUKTE VERWENDET: WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM MANGELHAFT Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für ein Wohngebäude mit Kindergarten ein Fachunternehmen mit der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems beauftragt. Nachdem M
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(1 Bewertung) • 11.11.2017 • Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für ein Wohngebäude mit Kindergarten ein Fachunternehmen mit der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems beauftragt. Nachdem Mängel festgestellt wurden, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft fristgerecht ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet. Aufgrund der dortigen Feststellungen wurde das Unternehmen in einem späteren Hauptsacheverfahren durch das Landgericht Stuttgart auf Leistung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung in Höhe von über 230.000 Euro verurteilt. Unter anderen hiergegen hat sich die durch das Unternehmen eingelegte Berufung gerichtet.   Die Entscheidung: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat als Berufungsgericht die Feststellungen des Ausgangsgerichtes...

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Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen
01.03.2013 • Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen

In einem verkündeten Grundsatzurteil hat der für das private Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß ein im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen geschlossener Architektenvertrag nicht ohne weiteres nichtig ist. Gleichzeitig hat er dem Berufungsgericht aufgegeben zu prüfen, ob ein zur schwebenden Unwirksamkeit des Architektenvertrages führender Fall eines Vollmachtsmißbrauchs vorliegt. "Nichtigkeit" und "schwebende Unwirksamkeit" unterscheiden sich im Ergebnis durch die nur im zweiten Falle gegebene Entscheidungsfreiheit für den Geschäftsinhaber, den durch den bestochenen Geschäftsführer geschlossenen Vertrag nachträglich zu genehmigen oder nicht. Der Entscheidung liegt die Honorarklage eines Architekten zugrunde. Dieser hatte im...

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