Rechtsanwalt Öffentliches BauR - Anwalt für Öffentliches BauR finden!


Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Öffentliches BauR

! Fachanwälte für

Baurecht und Architektenrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Öffentliches BauR

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Baurecht und Architektenrecht

durch uns zugeordnet.

IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

Anwälte für Öffentliches BauR
Sortiere nach
Schloßstr. 41 A
12165 Berlin

Telefon: 01590/6503556
Telefax: 030/509311379
Nachricht senden
Hauptstr. 20
66557 Illingen

Telefon: 06825/92000
Telefax: 06825/920029
Nachricht senden
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt am Main

Telefon: 069 509565452
Nachricht senden
Ulrichsplatz 12
86150 Augsburg

Telefax: 0821 / 34 66 080
Nachricht senden
Oststraße 6
58452 Witten

Telefon: 02302 914310
Telefax: 02302 9143131
Nachricht senden
9 Bewertungen
3.7 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Obernstraße 58-62
28832 Achim

Telefon: 04202-88420
Telefax: 04202-884242
Nachricht senden
1 Bewertung
5.0 von 5.0
Schleißheimer Straße 4
80333 München

Telefon: 089-25549540
Telefax: 089-255495410
Nachricht senden
Feldstraße 60
20357 Hamburg

Telefax: 040/ 43 17 90 37
Nachricht senden
Lange Straße 9
24837 Schleswig

Telefon: 04621 380350
Telefax: 04621 485019
Nachricht senden
Windthorststraße 17
99096 Erfurt

Telefon: 0361-301090
Telefax: 0361-3010999
Nachricht senden
Informationen zum Thema Öffentliches BauR

Das öffentliche Baurecht gehört zum öffentlichen Recht und gilt als ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, dass durch ein Über- und Unterverhältnis geprägt ist. In erster Linie ist Bestandteil des Baurechts, sämtliche rechtliche Angelegenheiten, die ein Bauvorhaben als solches betreffen. Insbesondere ist dabei das Baugesetzbuch als Bundesgesetz anzuwenden.

Allerdings ist das öffentliche Baurecht nicht nur Bundesrecht, sondern es gibt neben dem Baugesetzbuch auch Landesregelungen, wie zum Beispiel das Bauplanungsrecht. Jedes Bundesland hat somit individuelle baurechtliche Vorschriften, die sich zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden können. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass in Hamburg für ein bestimmtes Vorhaben eine Baugenehmigung erteilt wird und in Bremen, aufgrund der unterschiedlichen Landesregelung, die Baugenehmigung verweigert wird.

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Öffentliches BauR
Baurecht und Architektenrecht NICHT ZUGELASSENE BAUPRODUKTE VERWENDET: WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM MANGELHAFT Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für ein Wohngebäude mit Kindergarten ein Fachunternehmen mit der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems beauftragt. Nachdem M
11.11.2017
Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für ein Wohngebäude mit Kindergarten ein Fachunternehmen mit der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems beauftragt. Nachdem Mängel festgestellt wurden, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft fristgerecht ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet. Aufgrund der dortigen Feststellungen wurde das Unternehmen in einem späteren Hauptsacheverfahren durch das Landgericht Stuttgart auf Leistung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung in Höhe von über 230.000 Euro verurteilt. Unter anderen hiergegen hat sich die durch das Unternehmen eingelegte Berufung gerichtet.   Die Entscheidung: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat als Berufungsgericht die Feststellungen des Ausgangsgerichtes ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht UND NOCHMALS: BAUGRUNDRISIKO EINDEUTIG REGELN!
05.11.2017
Die richtige Fundamentierung eines Hauses hängt unter anderem wesentlich von der Beschaffenheit des Baugrundes ab. Aus diesem Grunde ist das sogenannte „Baugrundrisiko“ von Beginn an rechtssicher zu regeln. Der Begriff „Baugrundrisiko“ erfasst die Ungewissheit, dass die Bodenbeschaffenheit entweder unklar ist oder sich im Nachhinein anders als erwartet darstellt. In der Baupraxis wird vermehrt der Versuch unternommen, den Auftraggeber, zumeist den Bauherren, grundsätzlich das Baugrundrisiko tragen zu lassen; dieser Ansatz dürfte auf der Mitwirkungsobliegenheit eines Bauherren im Rahmen von § 642 BGB beruhen, einen bebaubaren Baugrund bereitzustellen. Eine solch pauschale Risikozuweisung ist aber nicht zutreffend, was der Bundesgerichtshof mehrfach, so schon in seinem Urteil vom ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht MANGELHAFTIGKEIT BEREITS BEI RISIKO EINER SPÄTEREN SCHADENS
11.11.2017
Der Fall: Nach Durchführung von Dachdeckerarbeiten wurde der Auftragnehmer wegen mehrerer wesentlicher Mängel gerichtlich unter anderem auf Leistung von Schadenersatz in Anspruch genommen. Zuvor hatte der Auftragnehmer Fristen zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen lassen. Der Auftraggeber hat weiter die Nachbesserung gefordert und ist mit dem Auftragnehmer in Verhandlungen über eine einvernehmliche Mängelbeseitigung eingetreten; die Verhandlungen sind fehlgeschlagen. Nachbesserungen des Auftragnehmers haben sich auf offen zu Tage getretene Mängel beschränkt. Auf Klage des Auftraggebers wurde der Auftragnehmer durch das Landgericht Freiburg unter teilweiser Klageabweisung verurteilt. Beide Parteien haben Berufung eingelegt.   Die Entscheidung: Durch ... weiter lesen
Weitere passende Themen zum Rechtsanwalt für Öffentliches BauR
Besondere Kenntnisse
Neue Anwälte/Kanzleien
Neu
Dr. Andreas Gehlert
Rechtsanwalt in Starnberg
Neu
Nils Huber
Rechtsanwalt in Berlin
Neu
Klaus Degener
Rechtsanwalt in Dortmund
Zur Fachanwaltschaft
Mehr große Städte