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Rechtsanwalt Öffentliches BauR - Anwalt für Öffentliches BauR finden!

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Öffentliches BauR

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Öffentliches BauR

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Baurecht und Architektenrecht

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Anwälte für Öffentliches BauR
Rechtsanwalt für Öffentliches BauR
Dr. Jürgen Maus Rechtsanwälte Dr. Maus und Kollegen
Adresse Icon Humboldtstr. 7, 39112 Magdeburg
Telefon0391/611230 Fax0391/6112345

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Rechtsanwalt für Öffentliches BauR
Jörg Diebow MELCHER MORAT RAe
Adresse Icon Kaiser-Joseph-Straße 262, 79098 Freiburg im Breisgau
Telefon0761 / 79187-61 Fax0761 / 79187-78

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Rechtsanwalt für Öffentliches BauR
Christian Behrendt BEHRENDT RECHTSANWALT
Adresse Icon Jörsstraße 20, 13505 Berlin
Telefon030 436 62 920 Fax030 436 62 921

Rechtsanwalt für Öffentliches BauR
Eric Eschenbruch Rechtsanwalt Eric Eschenbruch
Adresse Icon Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf
Telefon0211/82268511 Fax0211/82268519

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Rechtsanwalt für Öffentliches BauR
Dr. Hans-Bernd Ahrens Rechtsanwälte Dr. Ahrens und Ahrens
Adresse Icon Lange Straße 9, 24837 Schleswig
Telefon04621 380350 Fax04621 485019

Rechtsanwalt für Öffentliches BauR
Dr. Claus Dolinski RSW RECHTSANWÄLTE Tobelander, Dr. Dolinski, Partnerschaft mbB
Adresse Icon Ulmer-Tor-Strasse 29, 88400 Biberach an der Riß
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Rechtsanwalt für Öffentliches BauR
Dr. Gerrit Binz Binz Rechtsanwälte
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Lars Schöler schöler anwaltskanzlei
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Rechtsanwalt für Öffentliches BauR
Timo Sahm Hausen & Sahm - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Informationen zum Thema Öffentliches BauR

Das öffentliche Baurecht gehört zum öffentlichen Recht und gilt als ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, dass durch ein Über- und Unterverhältnis geprägt ist. In erster Linie ist Bestandteil des Baurechts, sämtliche rechtliche Angelegenheiten, die ein Bauvorhaben als solches betreffen. Insbesondere ist dabei das Baugesetzbuch als Bundesgesetz anzuwenden.

Allerdings ist das öffentliche Baurecht nicht nur Bundesrecht, sondern es gibt neben dem Baugesetzbuch auch Landesregelungen, wie zum Beispiel das Bauplanungsrecht. Jedes Bundesland hat somit individuelle baurechtliche Vorschriften, die sich zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden können. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass in Hamburg für ein bestimmtes Vorhaben eine Baugenehmigung erteilt wird und in Bremen, aufgrund der unterschiedlichen Landesregelung, die Baugenehmigung verweigert wird.

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Öffentliches BauR


HONORARANSPRUCH DES ARCHITEKTEN NACH PLANUNGSLEISTUNGEN?
07.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Ein Architekt hat im Jahr 2011 einem regelmäßigen Geschäftspartner als Vorentwurf bezeichnete Planungsunterlagen übersendet. Dieser hat die Unterlagen mit der Bemerkung zurückgesendet, keinen Auftrag erteilt zu haben. Auf die nachfolgende Rechnung des Architekten leistet der Unternehmer nicht. Der Architekt klagt auf Zahlung. Durch das Landgericht wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, es könne offen bleiben, ob die Parteien einen entgeltlichen Vertrag geschlossen hätten; der Kläger begründe seinen die Erfüllung der Leistungsphasen 1 und 2 des § 33 HOAI 2009 voraussetzenden Honoraranspruch unsubstantiiert. Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Berufung: Er meint unter anderen, sein Anspruch ergebe sich zumindest aus § 649 BGB,...

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NEUES BAUVERTRAGSRECHT – VORBEREITUNG DES ARCHITEKTENVERTRAGES – ZIELFINDUNGSPHASE:
01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Das zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende neue Bauvertragsrecht regelt erstmals grundlegende rechtliche Bedingungen für Architekten- und Ingenieurverträge.   Der Vorbereitung solcher Verträge dient zum Schutz des potentiellen Auftraggebers die neue Zielfindungsphase , die in § 650 p BGB geregelt ist. Sofern, was in der Praxis aber eher selten sein wird, die Planungs- und Überwachungsziele zu Beginn der Vertragsverhandlungen noch nicht feststehen, ist durch den Planer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele (Zielfindung, in Anspielung auf die Regelungen der HOAI als „ Leistungsphase 0 “ bezeichnet) gemeinsam mit einer Kosteneinschätzung vorzulegen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung die Fälle im Blick, in denen beispielsweise der Zweck...

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Checkliste: Worauf sollte man bei der Bauabnahme achten?
06.01.2017Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Checkliste: Worauf sollte man bei der Bauabnahme achten?

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase möchten immer mehr Verbraucher ein Eigenheim errichten. Sie wenden sich an ein Bauunternehmen und schließen mit diesem einen Bauvertrag ab. Im Folgenden kommt der Abnahme durch den Bauherrn eine wichtige Bedeutung zu. Wer hier nicht aufpasst, der hat bei einem Baumangel schnell das Nachsehen. Im dem folgenden Ratgeber erfahren Bauherrn, worauf sie vor allem achten sollten. Bei der Errichtung eines Neubaus ist zunächst einmal wichtig, dass Bauherrn beim Abschluss des Bauvertrages aufpassen. Dabei sollte vor Vertragsschluss darauf geachtet werden, dass es sich um ein seriöses und solventes Bauunternehmen handelt. Was Bauherrn bei Bauvertrag beachten sollten Der Bauvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. In ihm sollten alle wichtigen Punkte...

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