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Öffentliches BauR
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Das öffentliche Baurecht gehört zum öffentlichen Recht und gilt als ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, dass durch ein Über- und Unterverhältnis geprägt ist. In erster Linie ist Bestandteil des Baurechts, sämtliche rechtliche Angelegenheiten, die ein Bauvorhaben als solches betreffen. Insbesondere ist dabei das Baugesetzbuch als Bundesgesetz anzuwenden.
Allerdings ist das öffentliche Baurecht nicht nur Bundesrecht, sondern es gibt neben dem Baugesetzbuch auch Landesregelungen, wie zum Beispiel das Bauplanungsrecht. Jedes Bundesland hat somit individuelle baurechtliche Vorschriften, die sich zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden können. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass in Hamburg für ein bestimmtes Vorhaben eine Baugenehmigung erteilt wird und in Bremen, aufgrund der unterschiedlichen Landesregelung, die Baugenehmigung verweigert wird.