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Anwalt Baurecht und Architektenrecht WuppertalDas öffentliche Baurecht gehört zum öffentlichen Recht und gilt als ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, dass durch ein Über- und Unterverhältnis geprägt ist. In erster Linie ist Bestandteil des Baurechts, sämtliche rechtliche Angelegenheiten, die ein Bauvorhaben als solches betreffen. Insbesondere ist dabei das Baugesetzbuch als Bundesgesetz anzuwenden.
Allerdings ist das öffentliche Baurecht nicht nur Bundesrecht, sondern es gibt neben dem Baugesetzbuch auch Landesregelungen, wie zum Beispiel das Bauplanungsrecht. Jedes Bundesland hat somit individuelle baurechtliche Vorschriften, die sich zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden können. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass in Hamburg für ein bestimmtes Vorhaben eine Baugenehmigung erteilt wird und in Bremen, aufgrund der unterschiedlichen Landesregelung, die Baugenehmigung verweigert wird.
Der Fall: Im Frühjahr 2010 beauftragte die Klägerin die Beklagte, die ein Institut für Geomantie, Medizin und Architektur betreibt, ihr bei der Realisierung der Sanierung und des Umbaus eines Mehrfamilienhauses gegen eine Honorarvergütung von 55 € pro Stunde behilflich zu sein; der von der Beklagten zu erbringende Leistungsumfang ist streitig. Die Beklagte erstellte drei Kostenschätzungen, davon eine zur „ Vorlage bei der Bank “ über insgesamt 125.000 €, davon 98.500 € für reine Umbaukosten und 26.500 € für Inneneinrichtung, Statik, Architektenhonorar und (mit ca. 8000 €) Unvorhergesehenes. Während der Umbauphase stellte die Klägerin fest, dass der Kostenrahmen der Kostenaufstellung der Beklagten nicht eingehalten wird; am 21. Januar 2011...
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Der Fall: Ein Bauherr hatte einen Architekten mit einer Vollarchitektur (Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI) beauftragt. Der Architekt hat auftragsgemäß eine Baugenehmigung erwirkt. Im Zuge der unter seiner Bauleitung erfolgten Bauausführung ist der Architekt aber so massiv von der Genehmigten Planung abgewichen, dass Teile des Bauwerkes erhebliche Mängel aufwiesen. Trotz mehrfacher Rügen seitens des Bauherren wegen Fehlplanungen und Bauleitungsmängeln sowie Aufforderungen zur Mangelbeseitigung ist der beauftragte Architekt im Wesentlichen untätig geblieben. Der Bauherr hat daher eine außerordentliche, hilfsweise eine ordentliche Kündigung des Architektenvertrages erklärt. Der folgenden Honorarteilschlussrechnung des Architekten hat...
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Karlsruher. Die Berliner Regelungen über die grenzüberschreitende Wärmedämmung von Bestandsgebäuden sind trotz Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit „noch als verhältnismäßig anzusehen“. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag, 1. Juli 2022, bekannt gegebenen Urteil (Az.: V ZR 23/21) entschieden. Die Richter in Karlsruher bekräftigten ihre bisherige Rechtsprechung, dass Bundesländer entsprechende grenzüberschreitende Vorschriften zur Wärmedämmung aus Energieeinspargründen erlassen dürfen. Im streitigen Fall ging es um einen Nachbarschaftsstreit in Berlin. Ein Eigentümer eines Grundstücks wollte an seinem Haus, das seit 1906 nicht mehr saniert wurde, eine neue 16 cm dicke Mineraldämmung anbringen. Vom Nachbarn wurde dies abgelehnt, weil die Dämmung in dieser Stärke auf sein Grundstück...
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