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Rechtsanwalt Enteignungsrecht - Anwalt für Enteignungsrecht finden!

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Enteignungsrecht

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Enteignungsrecht

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Anwälte für Enteignungsrecht
Rechtsanwältin für Enteignungsrecht
Manuela Reibold-Rolinger Rechtsanwaltskanzlei Reibold-Rolinger
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Rechtsanwältin für Enteignungsrecht
Ursula Wunderling-Boss ADVONORIS Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt für Enteignungsrecht
Eric Eschenbruch Rechtsanwalt Eric Eschenbruch
Adresse Icon Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf
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Rechtsanwalt für Enteignungsrecht
Timo Sahm Hausen & Sahm - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Rechtsanwalt für Enteignungsrecht
Heinrich von Knorre Kanzlei von Knorre
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Rechtsanwalt für Enteignungsrecht
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Dr. Reinhard Werner Anwaltskanzlei Dr. Reinhard Werner
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Marco Tänzer Rechtsanwalt Marco Tänzer, Kanzlei für Immobilienrecht
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Telefon0371-33514010 Fax0371-335140110

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Enteignungsrecht


AUSKUNFT ÜBER DIE HÖHE DER ANRECHENBAREN KOSTEN; HONORARANSPRUCH DES ARCHITEKTEN
05.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Architekt kann von seinem Auftraggeber Auskunft zur Höhe der anrechenbaren Kosten verlangen, wenn er diese nicht ohne dessen Mitwirkung ermitteln kann. Der Auftraggeber hat dem Architekten dann im Rahmen des Zumutbaren sämtliche Auskünfte – auch unter Vorlage von Unterlagen – zu erteilen, die für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erforderlich sind. Es sind aber mehrere Gebäude betroffen und hat der Architekt sein Honorar getrennt zu berechnen, mutet das OLG Stuttgart dem Auftraggeber nicht zu, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen die einzelnen Rechnungen und die dort aufgeführten Arbeiten den unterschiedlichen Auftragsteilen zuzuordnen; zumutbar ist es aber, den Architekten in die entsprechenden Rechnungen, Angebote und keine Einsicht nehmen zu lassen....

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AUSFÜHRUNGSPLANUNG WIDERSPRICHT BAUGENEHMIGUNG: KÜNDIGUNGSRECHT DES AUFTRAGSGEBERS!
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(1 Bewertung)21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Ein Bauherr hatte einen Architekten mit einer Vollarchitektur (Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI) beauftragt. Der Architekt hat auftragsgemäß eine Baugenehmigung erwirkt. Im Zuge der unter seiner Bauleitung erfolgten Bauausführung ist der Architekt aber so massiv von der Ge­nehmigten Planung abgewichen, dass Teile des Bauwerkes erhebliche Mängel aufwiesen. Trotz mehrfacher Rügen seitens des Bauherren wegen Fehlplanungen und Bauleitungsmängeln sowie Aufforderungen zur Mangelbeseitigung ist der beauftragte Architekt im Wesentlichen untätig ge­blieben. Der Bauherr hat daher eine außerordentliche, hilfsweise eine ordentliche Kündigung des Architektenvertrages erklärt. Der folgenden Honorarteilschlussrechnung des Architekten hat...

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WIDERRUFLICHKEIT VON ARCHITEKTENVERTRAG?
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(1 Bewertung)01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Auftraggeber hat als Verbraucher am 26. März 2015 in seinem Fahrzeug durch Aushändigung des von ihm teilweise ausgefüllten und unterzeichneten Formulars „ Raumbuch Wohnen / Vorplanungsbeauftragung “ an den Architekten ein bindendes Angebot abgegeben. Da der Auftraggeber mit den bis dahin erbrachten Leistungen des Architekten in den Leistungsphasen 1 und 2 nicht zufrieden war, hat er mit Schreiben vom 1. Juni 2015 fristgerecht den Architektenvertrag widerrufen. Der Architekt hat dem Auftraggeber gegenüber seine Leistungen abgerechnet. Der Auftraggeber hat eingewendet, nach Widerruf des Architektenvertrages nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein. Der Architekt hat entgegengehalten, dass die Vorschriften über den Widerruf von Verbraucherverträgen keine Anwendung...

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