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Dr. Hans-Bernd Ahrens
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Christoph Schmidt
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Grundbuchblatt
Baurecht und Architektenrecht
Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln
Für Bauherrn ist es ärgerlich, wenn sie einen Baumangel erst nach längerer Zeit bemerken. Denn hier muss er damit rechnen, dass er den Bauunternehmer wegen Verjährung nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen kann der Bauherr aber hier den Bauunternehmer doch länger in Haftung nehmen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Häufig fallen Baumängel nicht auf den ersten Blick auf. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn ein Grundstückseigentümer von einer Baufirma ein Eigenheim errichten lässt. Nach der Fertigstellung schaut sich der Bauherr bei der Abnahme genau um. Alles macht einen tadellosen Eindruck. 7 Jahre später kommt dann die böse Überraschung. Es kommt aufgrund eines verdeckten Baumangels zu ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
ARCHITEKTENLEISTUNG WIRD NICHT ABGENOMMEN: WANN BEGINNT DIE VERJÄHRUNG WEGEN PLANUNGSMÄNGELN?
Durch das Oberlandesgericht Dresden wurden in einem wichtigen Urteil in Bestätigung der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung Grundsätze zur Verjährung einer wegen Planungsmängeln nicht abgenommener Architektenleistungen festgehalten:
Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen einen Architekten beträgt auch dann fünf Jahre, wenn die Gewährleistungsansprüche bereits vor der Abnahme der Architektenleistung entstanden sind.
Der Lauf dieser fünfjährigen Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Architektenleistung. Kommt es zu keiner Abnahme, so läuft die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Auftraggeber keine Vertragserfüllung mehr fordert und somit das ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Wasserschaden bei Nutzung des nachbarlichen Gartenanschlusses
Schleswig (jur). Erlaubt ein Hauseigentümer seinem Nachbarn die Nutzung eines Außenwasserhahns für ein Bauvorhaben, haftet der Nachbar für die durch diese Nutzung entstandenen Schäden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig mit einem am Freitag, 7. Dezember 2012, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 16 U 64/12). Es konkretisierte damit die Haftung bei nachbarschaftlichen Gefälligkeiten. Der Beklagte hatte im Winter auf seinem Grundstück gebaut. Dafür durfte er den Außenwasseranschluss des Nachbarn verwenden. Die Baufirma montierte eine Wasseruhr, weil der Nachbar wenigstens die Kosten ersetzt bekommen sollte. Als der freundliche Nachbar aus dem Urlaub zurückkam, stand sein Keller unter Wasser. Das Wasser war über den ... weiter lesen
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