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Rechtsanwalt Ingeneurvertragsrecht - Anwalt für Ingeneurvertragsrecht finden!

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Ingeneurvertragsrecht

! Fachanwälte für

Baurecht und Architektenrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Ingeneurvertragsrecht

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Baurecht und Architektenrecht

durch uns zugeordnet.

Rechtsanwalt für Ingeneurvertragsrecht

Was ist das Ingenieurvertragsrecht?

Das Ingenieurvertragsrecht behandelt die vertragliche Beziehung zwischen einem selbstständigen Ingenieur bzw. Ingenieurbüro und dem Auftraggeber. Spezielle gesetzliche Regelungen über Ingenieurverträge gibt es nicht. Es können jedoch Regelungen über andere Vertragstypen herangezogen werden.

Mit welchen Fragen beschäftigt sich das Ingenieurvertragsrecht?

Kernpunkte sind unter anderem:

  • Beschreibung der Ingenieurleistung,
  • einzuhaltende Termine,
  • Honorar,
  • Haftungsfragen.

Anwendbare gesetzliche Vorschriften

Auf Ingenieurverträge sind teilweise die Regelungen über folgende Vertragstypen anwendbar:

  • Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB,
  • Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB.

Welche Regelungen im Einzelnen anwendbar sind, hängt von der Gestaltung des Vertrages und von der zu erbringenden Leistung ab. Soll z.B. eine bestimmte Konstruktion fertiggestellt werden, wird es sich in der Regel um einen Werkvertrag handeln, da ein Erfolg geschuldet wird. Werden Mitarbeiter des Kunden im Anschluss an eine Inbetriebnahme im Umgang mit einer neuen Industriemaschine geschult, kann es sich um einen Dienstvertrag handeln (geschuldete Tätigkeit).  

Überschrift nicht relevant

Kommt es zum Rechtsstreit, zählt meist nicht, ob der Vertrag als Dienst- oder Werkvertrag ausgewiesen wurde. Das Gericht untersucht vielmehr, welche Elemente überwiegen, und wendet dann die entsprechenden gesetzlichen Regeln an. 

Aufgliederung in Einzelverträge

Bei umfangreicheren Projekten kann es sinnvoll sein, verschiedene Anspekte der Zusammenarbeit (Beispiel: Konstruktion einer Maschine, Inbetriebnahme beim Kunden, Schulung der Mitarbeiter, Wartung) in mehreren einzelnen Verträgen zu regeln. So kann der Vorgang eindeutiger einem Vertragstyp zugeordnet werden, was Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten reduzieren kann.

Werk- und Dienstvertrag

Bei einem Werkvertrag

  • wird ein erfolgreich fertiggestelltes „Werk“ geschuldet,
  • ist der Anspruch auf Honorarzahlung von einer Abnahme abhängig,
  • gibt es spezielle Gewährleistungsregeln für den Fall einer fehlerhaften Leistung.

Bei einem Dienstvertrag

  • wird eine Arbeitsleistung geschuldet,
  • erfolgt die Vergütung in der Regel nach Arbeitszeit,
  • richten sich die Ansprüche bei Schlechtleistung nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln über Vertragsstörungen.

In einigen Fällen kann ein Ingenieurvertrag auch Elemente des Kaufrechts enthalten; wenn z.B. der Prototyp einer konstruierten Maschine übergeben wird. Auch die Gebühr für die Nutzung einer zum Betrieb der konstruierten Anlage oder Maschine erstellten Software kann Gegenstand des Ingenieurvertrages sein.

Haftung

Eine zentrale Frage des Ingenieurvertragsrechts ist die Haftung für Fehler und konstruktive Mängel des erstellten Werkes. Ein Berechnungfehler in einer Konstruktion kann einen erheblichen Schaden für den Auftraggeber oder Dritte verursachen. Haftungsausschlüsse können im Ingenieurvertrag nur eingeschränkt vereinbart werden. So wird z.B. für Architektenverträge ein Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit abgelehnt, da hier eine berufsordnungsrechtlich vorgeschriebenen Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht.

Berufsrecht und Honorarordnung

Ingenieure müssen die Berufsordnung der für sie zuständigen Kammer berücksichtigen. Hinsichtlich der Honorare sind oft bestimmte Honorarordnungen einzuhalten (HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Es gibt jedoch auch Leistungen, die z.B. von der HOAI nicht erfasst werden; hier sind Honorare frei aushandelbar.   

Sie brauchen einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrem Wohnort für Ihr Problem aus dem Bereich des Ingenieurvertragsrechts? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.

Anwälte für Ingeneurvertragsrecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Ingeneurvertragsrecht


Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
11.12.2023Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung

Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür...

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Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln
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(37 Bewertungen)23.01.2017Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln

Für Bauherrn ist es ärgerlich, wenn sie einen Baumangel erst nach längerer Zeit bemerken. Denn hier muss er damit rechnen, dass er den Bauunternehmer wegen Verjährung nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen kann der Bauherr aber hier den Bauunternehmer doch länger in Haftung nehmen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. Häufig fallen Baumängel nicht auf den ersten Blick auf. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn ein Grundstückseigentümer von einer Baufirma ein Eigenheim errichten lässt. Nach der Fertigstellung schaut sich der Bauherr bei der Abnahme genau um. Alles macht einen tadellosen Eindruck. 7 Jahre später kommt dann die böse Überraschung. Es kommt aufgrund eines verdeckten Baumangels zu...

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WIDERRUFLICHKEIT VON ARCHITEKTENVERTRAG?
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(1 Bewertung)01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Auftraggeber hat als Verbraucher am 26. März 2015 in seinem Fahrzeug durch Aushändigung des von ihm teilweise ausgefüllten und unterzeichneten Formulars „ Raumbuch Wohnen / Vorplanungsbeauftragung “ an den Architekten ein bindendes Angebot abgegeben. Da der Auftraggeber mit den bis dahin erbrachten Leistungen des Architekten in den Leistungsphasen 1 und 2 nicht zufrieden war, hat er mit Schreiben vom 1. Juni 2015 fristgerecht den Architektenvertrag widerrufen. Der Architekt hat dem Auftraggeber gegenüber seine Leistungen abgerechnet. Der Auftraggeber hat eingewendet, nach Widerruf des Architektenvertrages nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein. Der Architekt hat entgegengehalten, dass die Vorschriften über den Widerruf von Verbraucherverträgen keine Anwendung...

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