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Sondernutzungsrecht

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Sondernutzungsrecht

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Anwälte für Sondernutzungsrecht
Rechtsanwalt für Sondernutzungsrecht
Hans H. Lehmann Dr. Gottschalk Hienstorfer Wilcken & Partner
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Telefon04321/41777 Fax04321/41779

Rechtsanwältin für Sondernutzungsrecht
Maria Schnitzenbaumer Kanzlei Schnitzenbaumer
Adresse Icon Kellerstraße 11, 81667 München
Telefon089/693145620 Fax089/693145629

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Rechtsanwalt für Sondernutzungsrecht
Justizrat Dieter Kundler Kundler Kirnberger Klein
Adresse Icon Hauptstr. 20, 66557 Illingen
Telefon06825/92000 Fax06825/920029

Rechtsanwalt für Sondernutzungsrecht
Steffen Dobler Kanzlei Dobler, Szabo, Böltz & Schilling
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Telefon07071 407870 Fax7071 4078725

Rechtsanwalt für Sondernutzungsrecht
Lars Schöler schöler anwaltskanzlei
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Rechtsanwalt für Sondernutzungsrecht
Wolfgang Greilich Greilich Hirschmann Benedum & Coll.
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Heinrich F. W. Sasse Sozietät Sasse
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Rechtsanwalt für Sondernutzungsrecht
Gregor Heiland ETL Rechtsanwälte GmbH
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Sondernutzungsrecht


KEIN SCHADENSERSATZ BEI UNNÖTIGEM SANIERUNGSAUFWAND!
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der finanzielle Aufwand zur Modernisierung muss ich nicht wertmäßig äquivalent in einer Steigerung des Verkehrswerts niederschlagen. Ein Schaden kann daher nicht durch einen Vergleich des Verkehrswerts die Immobilie mit und ohne die Maßnahme zur energetischen Sanierung berechnet werden. Grundsätzlich entsprechen die in Auftrag gegebenen Bauleistungen wertmäßig der Investition des Aufraggebers.   Der Fall: Ein Hauseigentümer hatte mit einem Architekten einen Vertrag über die Beratung der für den Erhalt staatlicher Fördermittel nötigen energetischen Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Nach fehlerhafter Beratung durch den Architekten wurde durch die KfW kein Zuschuss zu der durchgeführten Sanierung gewährt. Der Eigentümer...

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Zu Balkonen am Baudenkmal nicht auch noch ein Außenaufzug
21.06.2022Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Zu Balkonen am Baudenkmal nicht auch noch ein Außenaufzug

Berlin (jur). Wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude schon durch Balkone beeinträchtigt ist, können die Eigentümer nicht auch noch einen Außenaufzug anbauen. Durch die bereits bestehende Beeinträchtigung bekommen weitere Anbauten ein stärkeres Gewicht, betonte das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 20. Juni 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 247.19).  Damit unterlag ein Wohnungseigentümer in Berlin. Das Haus aus dem Jahr 1873 ist Teil eines denkmalgeschützten Ensembles am Kollwitzplatz. Die Wohnungseigentümergemeinschaft möchte im Innenhof einen Außenaufzug anbauen. Die Baubehörde lehnte dies mit Hinweis auf den Denkmalschutz ab.  Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht Berlin entschied. Das Gebäude sei ein erhaltenswertes Dokument der Berliner Mietshausarchitektur des ausgehenden...

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NEUES BAUVERTRAGSRECHT – VORBEREITUNG DES ARCHITEKTENVERTRAGES – ZIELFINDUNGSPHASE:
01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Das zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende neue Bauvertragsrecht regelt erstmals grundlegende rechtliche Bedingungen für Architekten- und Ingenieurverträge.   Der Vorbereitung solcher Verträge dient zum Schutz des potentiellen Auftraggebers die neue Zielfindungsphase , die in § 650 p BGB geregelt ist. Sofern, was in der Praxis aber eher selten sein wird, die Planungs- und Überwachungsziele zu Beginn der Vertragsverhandlungen noch nicht feststehen, ist durch den Planer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele (Zielfindung, in Anspielung auf die Regelungen der HOAI als „ Leistungsphase 0 “ bezeichnet) gemeinsam mit einer Kosteneinschätzung vorzulegen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung die Fälle im Blick, in denen beispielsweise der Zweck...

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