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Der Fall: Der Auftragnehmer hat im September 2011 handschriftlich Kosten für die Abfuhr von einem Steilhang abgerutschter Erdmassen und den Bau einer Stützmauer kalkuliert. Nach einem weiteren Abrutschen des Hanges im November 2011 hat der Auftragnehmer wunschgemäß Anfang Dezember 2011 heruntergebrochenes Erdreich beseitigt und eine Dränage eingebaut; ab April 2012 hat er eine Stützmauer errichtet. Der Auftragnehmer hat im Sommer 2012 ca. 28.000 € abgerechnet; hierauf hat der Auftraggeber im Oktober 2012 gemäß der ursprünglichen Kalkulation ca. 15.000 € überwiesen. Auf Klage des Auftragnehmers hat das Landgericht Saarbrücken den Auftraggeber zur Zahlung weiterer ca. 13.000 € verurteilt. Die Entscheidung: Das OLG...
weiter lesenDas Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass kurzfristige Veranstaltungen auf Freiflächen nicht zwingend eine Baugenehmigung benötigen. Die Richter stellten klar, dass eine temporäre Nutzung, wie zum Beispiel ein Musikfestival, keine dauerhafte bauliche Anlage darstellt und daher nicht den strengen Anforderungen des Bauordnungsrechts unterliegt. Der Beschluss betrifft viele Veranstalter, die ähnliche Events in Niedersachsen durchführen. Gericht entscheidet gegen Baugenehmigungspflicht In seinem Beschluss vom 21. August 2024 ( Az.: 1 ME 121/24 ) hat das OVG Niedersachsen die Frage behandelt, ob eine kurzzeitige Nutzung einer Grünlandfläche für ein Festival als bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) anzusehen ist....
weiter lesenMainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ). Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben. Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig. Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur seiner...
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