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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bebauungsplan
Baurecht und Architektenrecht
Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln
Für Bauherrn ist es ärgerlich, wenn sie einen Baumangel erst nach längerer Zeit bemerken. Denn hier muss er damit rechnen, dass er den Bauunternehmer wegen Verjährung nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen kann der Bauherr aber hier den Bauunternehmer doch länger in Haftung nehmen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Häufig fallen Baumängel nicht auf den ersten Blick auf. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn ein Grundstückseigentümer von einer Baufirma ein Eigenheim errichten lässt. Nach der Fertigstellung schaut sich der Bauherr bei der Abnahme genau um. Alles macht einen tadellosen Eindruck. 7 Jahre später kommt dann die böse Überraschung. Es kommt aufgrund eines verdeckten Baumangels zu ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
UNWIRKSAME KLAUSEL ZU SICHERHEITSEINBEHALT
Der Fall:
Ein schriftlicher „Bauwerkvertrag nach BGB“ – vorgelegt vom Bauherrn – bezüglich der Errichtung eines Einfamilienhauses enthielt unter „§ 22 Sicherheitseinbehalt“ die nachfolgenden Regelungen:
„ 22.1 Die Parteien vereinbaren – unabhängig von einer Ausfallbürgschaft – den Einbehalt einer unverzinslichen Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Sicherstellung der Gewährleistung einschließlich Schadenersatz und die Erstattung von Überzahlungen.
22.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen und unwiderruflichen Bürgschaft einer deutschen ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Was ist ein Bauherr?
Der Bauherr ist, so die Definition des Baurechts, der wirtschaftlich und rechtlich verantwortliche Auftraggeber, wenn es um die Durchführung eines Bauvorhabens geht.
Er bereitet das Bauvorhaben vor, führt es aus oder veranlasst dies, auf eigene oder auch auf fremde Rechnung. Ein Bauherr kann sowohl eine juristische Person als auch eine natürliche Person im Sinne des Gesetzes sein.
Bauherren haben eine mannigfaltige Verantwortung
Die Verantwortungsbereiche für die ein Bauherr zuständig ist, sind vielfältig. Grundsätzlich bestellt er zum Zwecke der Überwachung, Ausführung und Vorbereitung des anzeigebedürftigen oder genehmigungspflichtigen Bauvorhabens einen Unternehmer oder auch einen Entwurfsverfasser. Dies kommt auf die im jeweiligen Bundesland gültige ... weiter lesen
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