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Rechtsanwalt Bebauungsplan - Anwalt für Bebauungsplan finden!

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Bebauungsplan

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Bebauungsplan

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Baurecht und Architektenrecht

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Anwälte für Bebauungsplan
Rechtsanwalt für Bebauungsplan
Dr. Claus Dolinski RSW RECHTSANWÄLTE Tobelander, Dr. Dolinski, Partnerschaft mbB
Adresse Icon Ulmer-Tor-Strasse 29, 88400 Biberach an der Riß
Telefon07351-503100 Fax07351-503112

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Rechtsanwalt für Bebauungsplan
Dr. Hans-Bernd Ahrens Rechtsanwälte Dr. Ahrens und Ahrens
Adresse Icon Lange Straße 9, 24837 Schleswig
Telefon04621 380350 Fax04621 485019

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Rechtsanwalt für Bebauungsplan
Rainer Speidel Rechtsanwalt Rainer Speidel
Adresse Icon Wilhelmstraße 40, 72764 Reutlingen
Telefon07121 38278-00 Fax07121 38278-20

Rechtsanwalt für Bebauungsplan
Michael Eglau Beisse und Rath Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Adresse Icon Fürther Straße 224, 90429 Nürnberg
Telefon0911 743255-0 Fax0911 743255-55

Rechtsanwalt für Bebauungsplan
Marc Massmann Rechtsanwaltssozietät Beckmann & Massmann GbR
Adresse Icon Elverdisser Straße 1a, 32052 Herford
Telefon05221/914730 Fax05221/53228

Rechtsanwalt für Bebauungsplan
Heinz Teichmann
Adresse Icon Nordwall 2b, 34497 Korbach
Telefon05631 9776-0 Fax05631 9776-20

Rechtsanwalt für Bebauungsplan
Klaus Degener
Adresse Icon Am Rombergpark 31 a, 44225 Dortmund
Telefon0231/28658211 Fax0231/ 28 65 82-9

Rechtsanwalt für Bebauungsplan
Alexander Grundmann Reuther Rieche Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Adresse Icon Palmaille 59, 22767 Hamburg
Telefon040 – 30 999 99-0 Fax040 – 30 999 99-33

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4,6 aus 5 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Bebauungsplan
Heinrich F. W. Sasse Sozietät Sasse
Adresse Icon Bahnhofstr. 6, 31737 Rinteln
Telefon05751 9177 91 Fax05751 9177 88

Rechtsanwalt für Bebauungsplan
Dr. Klaus Wentzel Dr. Wentzel & Weiß
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Telefon02302 914310 Fax02302 9143131

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bebauungsplan


KEIN SCHADENSERSATZ BEI UNNÖTIGEM SANIERUNGSAUFWAND!
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der finanzielle Aufwand zur Modernisierung muss ich nicht wertmäßig äquivalent in einer Steigerung des Verkehrswerts niederschlagen. Ein Schaden kann daher nicht durch einen Vergleich des Verkehrswerts die Immobilie mit und ohne die Maßnahme zur energetischen Sanierung berechnet werden. Grundsätzlich entsprechen die in Auftrag gegebenen Bauleistungen wertmäßig der Investition des Aufraggebers.   Der Fall: Ein Hauseigentümer hatte mit einem Architekten einen Vertrag über die Beratung der für den Erhalt staatlicher Fördermittel nötigen energetischen Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Nach fehlerhafter Beratung durch den Architekten wurde durch die KfW kein Zuschuss zu der durchgeführten Sanierung gewährt. Der Eigentümer...

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WIDERRUFLICHKEIT VON ARCHITEKTENVERTRAG?
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(1 Bewertung)01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Auftraggeber hat als Verbraucher am 26. März 2015 in seinem Fahrzeug durch Aushändigung des von ihm teilweise ausgefüllten und unterzeichneten Formulars „ Raumbuch Wohnen / Vorplanungsbeauftragung “ an den Architekten ein bindendes Angebot abgegeben. Da der Auftraggeber mit den bis dahin erbrachten Leistungen des Architekten in den Leistungsphasen 1 und 2 nicht zufrieden war, hat er mit Schreiben vom 1. Juni 2015 fristgerecht den Architektenvertrag widerrufen. Der Architekt hat dem Auftraggeber gegenüber seine Leistungen abgerechnet. Der Auftraggeber hat eingewendet, nach Widerruf des Architektenvertrages nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein. Der Architekt hat entgegengehalten, dass die Vorschriften über den Widerruf von Verbraucherverträgen keine Anwendung...

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GEWERBLICHE AUFTRAGGEBER: VORSICHT BEI REVERSE-CHARGE-VERFAHREN
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet in bestimmten Fällen nicht der leistende Unternehmer, sondern sein Kunde (Leistungsempfänger) die Umsatzsteuer. Folglich darf der leistende Unternehmer dem Kunden in diesen Fällen nur das Nettoentgelt in Rechnung stellen. Der Kunde hat für den Bezug der fraglichen Leistung eine eigene Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt zu entrichten; bei Vorsteuerabzugsberechtigung kann er diese Umsatzsteuer selbst wieder als Vorsteuer geltend machen. – Diese Situation entsteht häufig bei Auftragserteilungen durch Bauträger an Bauunternehmen oder Handwerksbetriebe; zumeist findet dann § 13 b Abs. 1 Nr. 4 UStG Anwendung. Der Fall: Von Bedeutung ist zunächst der Hintergrund des Rechtsstreits: Die Antragstellerin hatte in den Jahren 2009 und 2010...

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